für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 20 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath, PNF oder
Lymphdrainage) erhalten ein
besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittlich hohe
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine...
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ich habe ein Kind in Therapie mit ICD Code F80.6, Diagnosegruppe SP1.
Schwerpunkt der Therapie ist Wortschatzarbeit und Dysgrammatismus.
Jetzt war er beim Kieferorthopäden und bringt von da eine Verordnung mit mit Indikationsschlüssel SPZ, kein ICD Code. Grund sind "Störungen im orofacialen Muskelgleichgewicht"
Kann ich beide Verordnungen zeitgleich bearbeiten, also z.B. die bisherige Therapie am Dienstag, die VO des KFO am Freitag? Oder geht das nicht?
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a.sch. schrieb:
Moin,
ich habe ein Kind in Therapie mit ICD Code F80.6, Diagnosegruppe SP1.
Schwerpunkt der Therapie ist Wortschatzarbeit und Dysgrammatismus.
Jetzt war er beim Kieferorthopäden und bringt von da eine Verordnung mit mit Indikationsschlüssel SPZ, kein ICD Code. Grund sind "Störungen im orofacialen Muskelgleichgewicht"
Kann ich beide Verordnungen zeitgleich bearbeiten, also z.B. die bisherige Therapie am Dienstag, die VO des KFO am Freitag? Oder geht das nicht?
Gleichzeitige Behandlung geht. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist. Könnte mir denken, dass der erste Therapieinhalt wesentlich ist und auch gerne an 2 Terminen stattfinden darf. Für das Kind könnten 2 Themen zuviel sein. Ganz nebenbei dauert es auch länger, bis Vergütung kommt, wenn die Behandlung jeweils 1x wöchentlich stattfindet. Kann man sich überlegen. Der KfO stellt sicher auch später nochmal aus.
F80.6 kenne ich nicht. Was bedeutet der Schlüssel?
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S. Vogt schrieb:
Gibt keinen Code bei ZA.
Gleichzeitige Behandlung geht. Allerdings stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist. Könnte mir denken, dass der erste Therapieinhalt wesentlich ist und auch gerne an 2 Terminen stattfinden darf. Für das Kind könnten 2 Themen zuviel sein. Ganz nebenbei dauert es auch länger, bis Vergütung kommt, wenn die Behandlung jeweils 1x wöchentlich stattfindet. Kann man sich überlegen. Der KfO stellt sicher auch später nochmal aus.
F80.6 kenne ich nicht. Was bedeutet der Schlüssel?
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