PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
Ich habe neu eine erwachsene Pat., die mit einem Muster 16 Rezept für Myofunktionelle Therapie. Sie ist nicht von der Zuzahlung befreit. Die muss doch auch ganz normal zuzahlen, oder? 10,- Rezeptgebühr, und 10 % vom Erstbefund und den Stunden?
Danke für eure Antwort.
Und: wie lange dürfen die Verordnungen für Ferien unterbrochen werden? Eine Kollegin meinte, bis zu 3 Monate, stimmt das?
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PeggySueParker schrieb:
komische Frage an euch, was mir nicht ganz klar ist:
Ich habe neu eine erwachsene Pat., die mit einem Muster 16 Rezept für Myofunktionelle Therapie. Sie ist nicht von der Zuzahlung befreit. Die muss doch auch ganz normal zuzahlen, oder? 10,- Rezeptgebühr, und 10 % vom Erstbefund und den Stunden?
Danke für eure Antwort.
Und: wie lange dürfen die Verordnungen für Ferien unterbrochen werden? Eine Kollegin meinte, bis zu 3 Monate, stimmt das?
Natürlich muss sie zuzahlen, wie jeder Volljährige, der nicht befreit ist.
Zur zweiten Frage:
Das ist bei Muster 16 unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich unterliegen die Muster16-VO nicht der HMR. In Bayern ist aber z.B. im Rahmenvertrag mit der AOK geregelt, wie damit umzugehen ist. Evtl. ist das in deinem Bundesland auch so. Zusätzlich verfahren die KK (meist VdEK) unterschiedlich und legen Regelungen fest, von denen sie behaupten, dass du sie kennen müsstest und dich daran halten müsstest. Zumindest ziehen sie einem ganz gern Geld ab.
Von daher: Schau in den entsprechenden Rahmenvertrag. Ist da nix geregelt, ruf bei der Kasse an und lass dir existierende Regelungen schriftlich geben. Oder behandele so wie du es mit Muster 14 tätest, dann fährst du ziemlich sicher.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Zur ersten Frage:
Natürlich muss sie zuzahlen, wie jeder Volljährige, der nicht befreit ist.
Zur zweiten Frage:
Das ist bei Muster 16 unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich unterliegen die Muster16-VO nicht der HMR. In Bayern ist aber z.B. im Rahmenvertrag mit der AOK geregelt, wie damit umzugehen ist. Evtl. ist das in deinem Bundesland auch so. Zusätzlich verfahren die KK (meist VdEK) unterschiedlich und legen Regelungen fest, von denen sie behaupten, dass du sie kennen müsstest und dich daran halten müsstest. Zumindest ziehen sie einem ganz gern Geld ab.
Von daher: Schau in den entsprechenden Rahmenvertrag. Ist da nix geregelt, ruf bei der Kasse an und lass dir existierende Regelungen schriftlich geben. Oder behandele so wie du es mit Muster 14 tätest, dann fährst du ziemlich sicher.
gruß, heropas
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