- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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2. Frage und genauso erstaunlich: meine Mitarbeiterin hat Zuzahlungen von Patienten nicht eingezogen. Die Patienten und Mitarbeiterin haben bereits die Praxis verlassen. nun zieht die opatdata mir die zuzahlung vom Verordnungswert ab. Ich glaub ich spinne.
es geht um eine dreistellige summe, kann mich da jemand mal aufklären?? :angry:
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L2009 schrieb:
ich gebe seit ein paar jahren der optadata auch die Rezepte meiner privaten Patienten. nun kam heute ein Schreiben, dass ehemalige Patienten 2 Rechnungen nicht beglichen haben und sie auch auf die Zahlungserinnerung nicht reagieren. Der rest wäre nun meine Sache. Originalverordnungen hat natürlich mittlerweile der Patient. Ich dachte dass die optadata da mit inkasso oder was auch immer tätig wird.
2. Frage und genauso erstaunlich: meine Mitarbeiterin hat Zuzahlungen von Patienten nicht eingezogen. Die Patienten und Mitarbeiterin haben bereits die Praxis verlassen. nun zieht die opatdata mir die zuzahlung vom Verordnungswert ab. Ich glaub ich spinne.
es geht um eine dreistellige summe, kann mich da jemand mal aufklären?? :angry:
2. optadata kann ja nix dafür, dass Du / Deine Praxis die Zuzahlung nicht eingezogen ha(s)t....--> Rechnung an Patienten schicken, wenn der/die nicht zahlen sollte, kannst Du das über optadata an die KK weiterreichen, die sich dann selbst drum kümmern müssen
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ali schrieb:
1. weiss nicht, welchen Vertrag Du mit denen hast....
2. optadata kann ja nix dafür, dass Du / Deine Praxis die Zuzahlung nicht eingezogen ha(s)t....--> Rechnung an Patienten schicken, wenn der/die nicht zahlen sollte, kannst Du das über optadata an die KK weiterreichen, die sich dann selbst drum kümmern müssen
2. DU bist Praxisinhaber, wenn du Rp zur abrechnung einreichtst und keinen Eigenanteil einbehältst, wird er dir abgezogen. Aber wie Ali schreibt: Rechnung an Patienten! Erst wenn nach Zahlungserinnerung nicht bezahlt wird, Rechnung an Krankenkasse mit Dokumentierung der Rechnungsstellung.
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Rodiero schrieb:
1. Sprich mit der optadata, die machen auch das Inkasso für dich. Kosten werden dem gemahnten in Rechnung gestellt, nur bei Nichteintreibbarkeit musst du einen bestimmten Betrag bezahlen.
2. DU bist Praxisinhaber, wenn du Rp zur abrechnung einreichtst und keinen Eigenanteil einbehältst, wird er dir abgezogen. Aber wie Ali schreibt: Rechnung an Patienten! Erst wenn nach Zahlungserinnerung nicht bezahlt wird, Rechnung an Krankenkasse mit Dokumentierung der Rechnungsstellung.
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Leni C. schrieb:
Mein AZ hat mir angeboten, das Inkasso zu machen, wenn ich zustimme.Der Vertrag mit denen lautet , daß sie das Mahnwesen bis zur dritten Mahnung machen, dann geht es an mich zurück und der Betrag wird natürlich von ihnen abgesetzt. Das hatte ich in über 20 Jahren ein mal , habe dasGeld dann selber über einen Mahnbescheid und den Gerichtsvollzieher eingetrieben. Die Zuzahlungen sind dein Bier bei der Abrechnung , da hat ein AZ gar nichts mit zu tun.
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