Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
langsam kapiere ich es echt nicht mehr, was sollten wir zur Vermeidung von Nachteilen abrechnen:
-was voll ist, logo.
-auch geänderte Verordnungen nach C.-Regeln?? - Oder kann ich die auch nächstes Jahr noch abrechnen, wenn ab 31.12. keine Änderungen mehr waren?
- noch was?
Wie ich es verstanden habe, laufen gültige Rezepte weiter. Bloß wegen dem Passus in den C.-Regeln "bei Abrechnung bis 31.12." bin ich gerade echt verwirrt...
LG Asima
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
asima schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
langsam kapiere ich es echt nicht mehr, was sollten wir zur Vermeidung von Nachteilen abrechnen:
-was voll ist, logo.
-auch geänderte Verordnungen nach C.-Regeln?? - Oder kann ich die auch nächstes Jahr noch abrechnen, wenn ab 31.12. keine Änderungen mehr waren?
- noch was?
Wie ich es verstanden habe, laufen gültige Rezepte weiter. Bloß wegen dem Passus in den C.-Regeln "bei Abrechnung bis 31.12." bin ich gerade echt verwirrt...
LG Asima
Leck mich...
Bin urlaubsreif...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
Ich auch...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Ja, das mit den C-Regeln ist ein bisschen tricky....ich riskiere es und lasse einfach weiterlaufen, bis die durch sind. Ich hab bei allen Ännderungen Rücksprache mit Doc gehalten.
Leck mich...
Bin urlaubsreif...
Das wird ein Spaß im nächsten Jahr!
Der Vorteil liegt aber wie immer auf Krankenkassenseite. Dort ist es egal, was der Verwaltungsaufwand kostet.
Denn dieser wird aus Versichertenbeiträgen gezahlt.
Versichertenbeiträge zahlt auch die Mehrzahl der "LeistungserbringerInnen".
Also zahlen wir die eigenen Verwaltungstätigkeiten UND die der Kassen.
Das nenn´ ich pfiffig!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Satzungsgemäß sind die MitarbeiterInnen der Kostenträger noch deutlich verwirrter als die "LeistungserbringerInnen".
Das wird ein Spaß im nächsten Jahr!
Der Vorteil liegt aber wie immer auf Krankenkassenseite. Dort ist es egal, was der Verwaltungsaufwand kostet.
Denn dieser wird aus Versichertenbeiträgen gezahlt.
Versichertenbeiträge zahlt auch die Mehrzahl der "LeistungserbringerInnen".
Also zahlen wir die eigenen Verwaltungstätigkeiten UND die der Kassen.
Das nenn´ ich pfiffig!
Die Prüfszenarien wurden von Seite der Kassen nur ausgesetzt. Die Heilmittelrichtlinien in der Wirkung stehen nach wie vor darüber.
Nach Wiedereinsetzung der Prüfungen kann innerhalb der geltenden Verjährungsfristen durchaus wieder abgesetzt werden. (auch rückwirkend z. B. IKK classic hat's schon erfolgreich praktiziert)
D. h. heißt für mich: Alle Verordnungen mit Änderungen und Vervollständigungen nach wie vor ins Fax und mit Stempel/Unterschrift von Arzt retour.
Sollten Patienten mit altem Muster 14 ab 01.01.2021 erscheinen; keine Behandlung und Patient / Versicherter ab zur Krankenkasse ..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
regiologo schrieb:
Die C-Regeln bewerte ich wie folgt:
Die Prüfszenarien wurden von Seite der Kassen nur ausgesetzt. Die Heilmittelrichtlinien in der Wirkung stehen nach wie vor darüber.
Nach Wiedereinsetzung der Prüfungen kann innerhalb der geltenden Verjährungsfristen durchaus wieder abgesetzt werden. (auch rückwirkend z. B. IKK classic hat's schon erfolgreich praktiziert)
D. h. heißt für mich: Alle Verordnungen mit Änderungen und Vervollständigungen nach wie vor ins Fax und mit Stempel/Unterschrift von Arzt retour.
Sollten Patienten mit altem Muster 14 ab 01.01.2021 erscheinen; keine Behandlung und Patient / Versicherter ab zur Krankenkasse ..
Mein Profilbild bearbeiten