• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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• Du übernimmst gern
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Führungserfahrung oder bist bereit
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einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
für die Versorgung einer Patientin mit einem Sprachcomputer schreibe ich eine fachdienstliche Stellungnahme, die zusammen mit der Empfehlung der Herstellerfirma an die Kasse geschickt wird. Hat schon mal jemand versucht, folgende Position dafür abzurechnen:
33301
Ausführlicher Bericht auf Anforderung des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung oder der Krankenkassen
Die Kasse oder der MDK hat es ja nun nicht direkt bei mir angefordert, deshalb vermute ich eher, dass ich es nicht abrechnen kann. Dennoch ist die Stellungnahme immer hilfreich für den Patienten, um das Gerät möglichst schnell bewilligt zu bekommen und die Herstellerfirma bittet auch darum.
Mir geht es da ums Prinzip, da ich meine Zeit investiere, und es sich um einen ausführlicheren Bericht handelt als den normalen Behandlungsbericht (der zudem eh nicht vergütet wird). Ab und an schreibe ich eben diese Stellungnahmen und möchte sie den Patienten nicht in Rechnung stellen.
Ich tendiere dazu, die Position einfach mit auf die Rechnung an die Kasse zu setzen und zu schauen, was passiert.
Noch was: Zuvor erfolgt ja immer ein Beratungsgespräch durch die Firma zuhause beim Patienten, bei dem ich auch zugegen bin. Darf ich den Zeitaufwand als Therapieeinheit abrechnen bzw. sogar die Hausbesuchspauschale einfordern (sonst kommt die Patientin immer zu mir in die Praxis, daher ist kein Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt)?
Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!
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burmacat schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Versorgung einer Patientin mit einem Sprachcomputer schreibe ich eine fachdienstliche Stellungnahme, die zusammen mit der Empfehlung der Herstellerfirma an die Kasse geschickt wird. Hat schon mal jemand versucht, folgende Position dafür abzurechnen:
33301
Ausführlicher Bericht auf Anforderung des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung oder der Krankenkassen
Die Kasse oder der MDK hat es ja nun nicht direkt bei mir angefordert, deshalb vermute ich eher, dass ich es nicht abrechnen kann. Dennoch ist die Stellungnahme immer hilfreich für den Patienten, um das Gerät möglichst schnell bewilligt zu bekommen und die Herstellerfirma bittet auch darum.
Mir geht es da ums Prinzip, da ich meine Zeit investiere, und es sich um einen ausführlicheren Bericht handelt als den normalen Behandlungsbericht (der zudem eh nicht vergütet wird). Ab und an schreibe ich eben diese Stellungnahmen und möchte sie den Patienten nicht in Rechnung stellen.
Ich tendiere dazu, die Position einfach mit auf die Rechnung an die Kasse zu setzen und zu schauen, was passiert.
Noch was: Zuvor erfolgt ja immer ein Beratungsgespräch durch die Firma zuhause beim Patienten, bei dem ich auch zugegen bin. Darf ich den Zeitaufwand als Therapieeinheit abrechnen bzw. sogar die Hausbesuchspauschale einfordern (sonst kommt die Patientin immer zu mir in die Praxis, daher ist kein Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt)?
Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!
> Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!
Hallo!
Prima; Dein Finger zeigt auf die Wunde Stelle:
Das Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern-Verzeichnis
kennt Positionen, die unsere Logo-Verträge nicht kennen.
Warum eigentlich nicht?
Wer legt fest, welche Positionen in die Verträge aufgenommen werden und welche nicht?
Gnulda
[bearbeitet am 03.03.14 15:21]
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Gnulda schrieb:
burmacat schrieb:
> Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!
Hallo!
Prima; Dein Finger zeigt auf die Wunde Stelle:
Das Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern-Verzeichnis
kennt Positionen, die unsere Logo-Verträge nicht kennen.
Warum eigentlich nicht?
Wer legt fest, welche Positionen in die Verträge aufgenommen werden und welche nicht?
Gnulda
[bearbeitet am 03.03.14 15:21]
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