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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
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W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
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silgreif schrieb:
dazu haben wir auch noch keine info.
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elena34 schrieb:
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
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silgreif schrieb:
PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.
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W. H. schrieb:
Hallo elena34,
ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
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silgreif schrieb:
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
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regiologo schrieb:
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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regiologo schrieb:
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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