bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
1
Gefällt mir
Liebe KollegInnen,
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
1
Gefällt mir
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
elena34 schrieb:
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
1
Gefällt mir
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
1
Gefällt mir
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silgreif schrieb:
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
regiologo schrieb:
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
1
Gefällt mir
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
regiologo schrieb:
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
silgreif schrieb:
dazu haben wir auch noch keine info.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
elena34 schrieb:
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silgreif schrieb:
PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. H. schrieb:
Hallo elena34,
ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silgreif schrieb:
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
regiologo schrieb:
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
regiologo schrieb:
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.
Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
Mein Profilbild bearbeiten