Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
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Ich muss mich heute mit einer, bedenkt man meine jetzt schon einige Jahre andauernde Selbstständigkeit, etwas peinlichen Frage an euch wenden. :scream:
Bedingt durch die vielen Feiertage und meines anstehenden Urlaubs, muss ich die Verordnungen einiger Patienten -sofern es sich nicht durch Verschiebungen verhindern lässt- für mehr als 28 Tage unterbrechen. :confused:
So etwas kommt bei mir äußerst selten vor und solche Verordnungen habe ich wenn immer abgebrochen, habe nun aber gehört, dass das in begründeten Fällen (z.B. Urlaub) gar nicht nötig sei. In den Rahmenverträgen finde ich auch keine 28 Tage Frist, nur die von 14 Tagen und das längere Unterbrechungen mit Kürzel begründet werden müssen.
Jetzt brauche ich eure Schwarm-Intelligenz, Hilfe! :tired_face:
Liebe Grüße
Tolkinchen
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Tolkinchen schrieb:
Einen wunderschönen Feiertag wünsche ich euch allen!
Ich muss mich heute mit einer, bedenkt man meine jetzt schon einige Jahre andauernde Selbstständigkeit, etwas peinlichen Frage an euch wenden. :scream:
Bedingt durch die vielen Feiertage und meines anstehenden Urlaubs, muss ich die Verordnungen einiger Patienten -sofern es sich nicht durch Verschiebungen verhindern lässt- für mehr als 28 Tage unterbrechen. :confused:
So etwas kommt bei mir äußerst selten vor und solche Verordnungen habe ich wenn immer abgebrochen, habe nun aber gehört, dass das in begründeten Fällen (z.B. Urlaub) gar nicht nötig sei. In den Rahmenverträgen finde ich auch keine 28 Tage Frist, nur die von 14 Tagen und das längere Unterbrechungen mit Kürzel begründet werden müssen.
Jetzt brauche ich eure Schwarm-Intelligenz, Hilfe! :tired_face:
Liebe Grüße
Tolkinchen
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Also wirklich keine maximale Unterbrechung von 28 Tagen?
Warum habe ich das denn bisher nur so gemacht? :scream: Ist das eine Neuregelung? Oder hab ich das bislang einfach "falsch" gemacht?
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Tolkinchen schrieb:
Vielen lieben Dank, LogoMijo! :blush:
Also wirklich keine maximale Unterbrechung von 28 Tagen?
Warum habe ich das denn bisher nur so gemacht? :scream: Ist das eine Neuregelung? Oder hab ich das bislang einfach "falsch" gemacht?
"d) Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung
für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht
in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung
(T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub
des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet
der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten
Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Handzeichens auf
dem Verordnungsblatt."
Es gibt auch einen Rahmenvertrag mit LOGO Deutschland vom 1.6.2017. Der Inhalt ist mit dem des zitierten Rahmenvertrages identisch. Der Unterschied ist lediglich, dass der dbl nicht mit dem Teufelswerk LOGO Deutschland zusammen genannt werden will, könnte kontaminieren...
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LogoMijo schrieb:
Hier der Auszug des vdek-Rahmenvertrages, §7 Abs. 3 vom 1.1.2014 (dbl, dba, dbs):
"d) Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung
für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht
in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung
(T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub
des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet
der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten
Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Handzeichens auf
dem Verordnungsblatt."
Es gibt auch einen Rahmenvertrag mit LOGO Deutschland vom 1.6.2017. Der Inhalt ist mit dem des zitierten Rahmenvertrages identisch. Der Unterschied ist lediglich, dass der dbl nicht mit dem Teufelswerk LOGO Deutschland zusammen genannt werden will, könnte kontaminieren...
Vdek ist mir dann jetzt klar und bei den Primärkassen steht bei uns (Westfalen Lippe) auch nichts anderes.
Scheint so als hätte ich die Verordnungen bislang einfach unnötigerweise abgebrochen. Naja, ist ja kein Beinbruch, war ja eine überschaubare Anzahl. Aber ein bissl peinlich ist es schon... :wink:
Ich wünsche euch allen noch einen entspannten Feiertags-Abend!
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Tolkinchen schrieb:
Ach ihr seid ja prima! 1000 Dank für das kollektive Mitdenken! :thumbsdown: :blush:
Vdek ist mir dann jetzt klar und bei den Primärkassen steht bei uns (Westfalen Lippe) auch nichts anderes.
Scheint so als hätte ich die Verordnungen bislang einfach unnötigerweise abgebrochen. Naja, ist ja kein Beinbruch, war ja eine überschaubare Anzahl. Aber ein bissl peinlich ist es schon... :wink:
Ich wünsche euch allen noch einen entspannten Feiertags-Abend!
wie sieht es aus, wenn die Praxis Therapie bei Kollegin, Wunschuhrzeit und Tag dennoch anbieten kann?
Kassen-Patientin hat diese Termine von sich aus abgesagt und möchte 5 Wochen pausieren bis meine Wunschmitarbeiterin aus dem Urlaub kommt.
Wie ist die rechtliche Situation für mich als Praxisinhaberin?
Darf ich aus Fristgründen die Behandlungen (ausserhalb des Regelfalles) abbrechen und die bisher erbrachten Lymphdrainagen abrechnen?
Danke
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mtm schrieb:
Hallo,
wie sieht es aus, wenn die Praxis Therapie bei Kollegin, Wunschuhrzeit und Tag dennoch anbieten kann?
Kassen-Patientin hat diese Termine von sich aus abgesagt und möchte 5 Wochen pausieren bis meine Wunschmitarbeiterin aus dem Urlaub kommt.
Wie ist die rechtliche Situation für mich als Praxisinhaberin?
Darf ich aus Fristgründen die Behandlungen (ausserhalb des Regelfalles) abbrechen und die bisher erbrachten Lymphdrainagen abrechnen?
Danke
Hallo,
wie sieht es aus, wenn die Praxis Therapie bei Kollegin, Wunschuhrzeit und Tag dennoch anbieten kann?
Kassen-Patientin hat diese Termine von sich aus abgesagt und möchte 5 Wochen pausieren bis meine Wunschmitarbeiterin aus dem Urlaub kommt.
Wie ist die rechtliche Situation für mich als Praxisinhaberin?
Darf ich aus Fristgründen die Behandlungen (ausserhalb des Regelfalles) abbrechen und die bisher erbrachten Lymphdrainagen abrechnen?
Danke
Musst. Nach der Heilmittelrichtlinie verliert die VO nach einer Behandlungsunterbrechung ihre Gültigkeit. Auf eine ungültige VO darf keine Leistung abgegeben werden...
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Papa Alpaka schrieb:
mtm schrieb am 9.12.18 14:07:
Hallo,
wie sieht es aus, wenn die Praxis Therapie bei Kollegin, Wunschuhrzeit und Tag dennoch anbieten kann?
Kassen-Patientin hat diese Termine von sich aus abgesagt und möchte 5 Wochen pausieren bis meine Wunschmitarbeiterin aus dem Urlaub kommt.
Wie ist die rechtliche Situation für mich als Praxisinhaberin?
Darf ich aus Fristgründen die Behandlungen (ausserhalb des Regelfalles) abbrechen und die bisher erbrachten Lymphdrainagen abrechnen?
Danke
Musst. Nach der Heilmittelrichtlinie verliert die VO nach einer Behandlungsunterbrechung ihre Gültigkeit. Auf eine ungültige VO darf keine Leistung abgegeben werden...
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LogoMijo schrieb:
Unterbrechung mit "F" kennzeichnen, das genügt.
VdEK hat mit "max 28 Tage" eine andere Frist als die AOK BaWü mit "ohne Begrenzung", hat eine andere Frist als die AOK Niedersachsen mit " max 19 Tage"; für jede Kasse musst du dich einzeln vergewissern das du evt vereinbarte Fristen einhältst.
Ich persönlich fahre mit einem konsequenten Abbruch nach 14 Tagen gem. HMR recht gut und habe kein Geschiss mit vertauschten Fristen für Abweichungen von der HMR ;)
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LogoMijo schrieb:
@Papa Alpaka: Wo hast Du die 28 Tage vdek her? RVO sind natürlich länderspezifisch, da muss geschaut werden.
@Papa Alpaka: Wo hast Du die 28 Tage vdek her ?
yep, auch bei Physios theoretisch keine Begrenzung bei Esatzkassen. Lediglich die DAK soll vertragswidrig auf 28 Tagen beharren. Haben Sie aber bei uns, hatte bisher 2 Rezepte +/- 35 Tagen in Abrechnungen, noch nicht probiert....
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ali schrieb:
LogoMijo schrieb am 1.5.18 14:46:
@Papa Alpaka: Wo hast Du die 28 Tage vdek her ?
yep, auch bei Physios theoretisch keine Begrenzung bei Esatzkassen. Lediglich die DAK soll vertragswidrig auf 28 Tagen beharren. Haben Sie aber bei uns, hatte bisher 2 Rezepte +/- 35 Tagen in Abrechnungen, noch nicht probiert....
Jetzt wo ich's mir überlege: Wenn nicht euer Herzblut an diesen Unterbrechungsmöglichkeiten hängt könnt' man damit den Vorständen mal an den Karren fahren... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...dann stehen die Chancen gut das ich gerade VdEK und AOK BaWü vertauscht habe. Eine von beiden gibt vier Wochen vor, die andere ohne Begrenzung.
Jetzt wo ich's mir überlege: Wenn nicht euer Herzblut an diesen Unterbrechungsmöglichkeiten hängt könnt' man damit den Vorständen mal an den Karren fahren... ;)
Jetzt wo ich's mir überlege: Wenn nicht euer Herzblut an diesen Unterbrechungsmöglichkeiten hängt könnt' man damit den Vorständen mal an den Karren fahren... ;)
joh, hast Du vertauscht. Hilf mal meinem trägen Feiertagshirn nach, was hast Du für eine Idee ?!
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 1.5.18 15:37:
Jetzt wo ich's mir überlege: Wenn nicht euer Herzblut an diesen Unterbrechungsmöglichkeiten hängt könnt' man damit den Vorständen mal an den Karren fahren... ;)
joh, hast Du vertauscht. Hilf mal meinem trägen Feiertagshirn nach, was hast Du für eine Idee ?!
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Papa Alpaka schrieb:
Unterschiedliche Verträge?
VdEK hat mit "max 28 Tage" eine andere Frist als die AOK BaWü mit "ohne Begrenzung", hat eine andere Frist als die AOK Niedersachsen mit " max 19 Tage"; für jede Kasse musst du dich einzeln vergewissern das du evt vereinbarte Fristen einhältst.
Ich persönlich fahre mit einem konsequenten Abbruch nach 14 Tagen gem. HMR recht gut und habe kein Geschiss mit vertauschten Fristen für Abweichungen von der HMR ;)
Also, vdek wie gesagt gar kein thema, aok sicher Länderspezifisch. Hier, logo aok ba wü hab ich das schon öfters gemacht, Unterbrechung über 30 Tage und vielleicht finden die mich ja nur nett, aber bislang hats immer geklappt. In der nächsten Abrg werd ich wieder sowas haben, denn ich hatte 1. Dienstag Urlaub, 2. Dienstag ne Beerdigung, 3. Dienstag heute und am Dienstag vor nr 1 waren Patienten in den Osterferien.....
Was ich gelegentlich schon gemacht hab, ist eine (vorgedruckte)Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt abstempeln lassen, seit ich meine RV besser kenne aber nicht mehr.
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hatte auch bei längeren Unterbrechungen, wenn mit entsprechendem Kürzel gekennzeichnet, noch nie eine Absetzung.... wenn es länger dauert gern auch mit "therapieindiziertem häusl. Übungsprogramm zur Triggerung der erarbeiteten logopädischen Inhalte" (als Erläuterung für T handschriftl. über meinem Praxisstempel notiert), gern auch noch zusätzlich mit F, wenn noch eine Fortbildung noch dazukommt.
Ich bin da kürzeltechnisch genau! :blush:
Bisher habe ich noch nie eine Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt abstempeln lassen... ob der Therapieerfolg durch die Pause`beeinträchtigt oder gefährdet ist, kann der Arzt nicht beurteilen, da er den Patienten in Therapiesituation nicht erlebt.
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo Susulo,
hatte auch bei längeren Unterbrechungen, wenn mit entsprechendem Kürzel gekennzeichnet, noch nie eine Absetzung.... wenn es länger dauert gern auch mit "therapieindiziertem häusl. Übungsprogramm zur Triggerung der erarbeiteten logopädischen Inhalte" (als Erläuterung für T handschriftl. über meinem Praxisstempel notiert), gern auch noch zusätzlich mit F, wenn noch eine Fortbildung noch dazukommt.
Ich bin da kürzeltechnisch genau! :blush:
Bisher habe ich noch nie eine Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt abstempeln lassen... ob der Therapieerfolg durch die Pause`beeinträchtigt oder gefährdet ist, kann der Arzt nicht beurteilen, da er den Patienten in Therapiesituation nicht erlebt.
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Susulo schrieb:
:unamused: hm, lieber Alpaka, vielleicht auch Unterschied zwischen Logo und Physio?
Also, vdek wie gesagt gar kein thema, aok sicher Länderspezifisch. Hier, logo aok ba wü hab ich das schon öfters gemacht, Unterbrechung über 30 Tage und vielleicht finden die mich ja nur nett, aber bislang hats immer geklappt. In der nächsten Abrg werd ich wieder sowas haben, denn ich hatte 1. Dienstag Urlaub, 2. Dienstag ne Beerdigung, 3. Dienstag heute und am Dienstag vor nr 1 waren Patienten in den Osterferien.....
Was ich gelegentlich schon gemacht hab, ist eine (vorgedruckte)Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt abstempeln lassen, seit ich meine RV besser kenne aber nicht mehr.
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