Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
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1-beatrice schrieb:
Ab diesem Jahr wurde die Praxisgebühr ja bekanntlich abgeschafft. Ich habe soeben (Januar 13) eine Verordnung voll bekommen und muss die Zuzahlung berechnen. Ich denke, dass in diesem Fall die Verordnungsgebühr noch anfällt. Wie ist es aber mit den nächsten Verordnungen. Ist hier die Verordnungsgebühr entsprechend wie die Praxisgebühr zu behandeln?
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1-beatrice schrieb:
:clap: Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
es gibt bei uns keine "Praxisgebühr"...bei uns heist das "Ding": Verordnungsblattgebühr und muß bei jeder neuen VO bezahlt werden :frowning:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 26.01.13 08:54]
[bearbeitet am 26.01.13 08:55]
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JürgenK schrieb:
Hallo Diana,
es gibt bei uns keine "Praxisgebühr"...bei uns heist das "Ding": Verordnungsblattgebühr und muß bei jeder neuen VO bezahlt werden :frowning:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 26.01.13 08:54]
[bearbeitet am 26.01.13 08:55]
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diana550 schrieb:
Upps- danke für die Korrektur- war ja fast richtig- zu mindest als Konsequenz dass 10,- bezahlt werden müssen.
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diana550 schrieb:
.............die Praxisgebühr fällt nur bei Ärzten weg, bei uns bleibt sie bestehen!
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