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Herausforderung? Du möchtest Teil
eines kollegialen Teams mit hohem
Anspruch sein? Du bist bereit, als
Berufsanfänger/in oder als
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Wir freuen uns, Dich ab sofort oder
später in Voll-/Teilzeit oder als
Minijobber bei uns begrüßen zu
dürfen.
Die Praxis im Innenhof liegt ruhig
und zentral gelegen und verfügt
über großzügige, helle Räume
mit Ausblick in den grünen
Innenhof.
Unsere Schwerpunkte liegen vor a...
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Unsere Schwerpunkte liegen vor a...
danke für die infos
l.
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lilias schrieb:
hallo kollegen, war drei jahre raus aus dem geschäft und habe jetzt die ersten verordnungen wieder vorliegen, braucht es bei ner erstverordnung immer noch ein tonaudiogramm und oder einen trommelfellbefund
danke für die infos
l.
Steht in der HMR.
Gruß, heropas
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PeggySueParker schrieb:
Wo steht denn das schon wieder? In meinen HMR habe ich das nicht gefunden und in den Verträgen auch nicht. Habe alle alten VO durchgeschaut: Mal war das Tonaudiogramm ausgefüllt, mal nicht. Aber alle VO wurden bezahlt. War aber in BaWü. Bin jetzt in Berlin. Weiß jemand, wie das in Berlin ist?
> Wo steht denn das schon wieder? [...] Weiß jemand, wie das in Berlin ist?
Hallo Peggy,
ich weiß nicht, wie das in Berlin ist.
Doch ich weise auf etwas ENTSCHEIDENDES hin: .
Die Diagnostik-Vorhalte-Situation ist in den Ländern und Regionen recht unterschiedlich trotz bundeseinheitlicher Vorgaben in der HeilM-RL. Weil das die Kassen zu gut wissen, wird die Diagnostikfrage "sehr großzügig" behandelt.
Bsp. Lt. HeilM-RL ist bei Kindern mit Sprachstörungen innerhalb von 3 Monaten die weiterführende Diagnostik (Pädaudiologie, Kinderneurologie/Psychiatire, Entwicklungspsychologie etc.) erforderlich, vergl. Teil B Heilmittelkatalog Sprachstö SP1.
Doch es interessiert niemanden, ob Kinder diese Leistungen tatsächlich erhalten oder ob "irgendwie" behandelt wird.
Konsequenz: Richte Dich auf einen langen Atem ein und studiere AUCH die Bundesvorgaben.
Gnulda
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Gnulda schrieb:
PeggySueParker schrieb:Konsequenz:
> Wo steht denn das schon wieder? [...] Weiß jemand, wie das in Berlin ist?
Hallo Peggy,
ich weiß nicht, wie das in Berlin ist.
Doch ich weise auf etwas ENTSCHEIDENDES hin: .
Die Diagnostik-Vorhalte-Situation ist in den Ländern und Regionen recht unterschiedlich trotz bundeseinheitlicher Vorgaben in der HeilM-RL. Weil das die Kassen zu gut wissen, wird die Diagnostikfrage "sehr großzügig" behandelt.
Bsp. Lt. HeilM-RL ist bei Kindern mit Sprachstörungen innerhalb von 3 Monaten die weiterführende Diagnostik (Pädaudiologie, Kinderneurologie/Psychiatire, Entwicklungspsychologie etc.) erforderlich, vergl. Teil B Heilmittelkatalog Sprachstö SP1.
Doch es interessiert niemanden, ob Kinder diese Leistungen tatsächlich erhalten oder ob "irgendwie" behandelt wird.
Konsequenz: Richte Dich auf einen langen Atem ein und studiere AUCH die Bundesvorgaben.
Gnulda
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heropas schrieb:
Bei Stimmtherapie ja und auch bei unter 18jährigen (immer, egal was sie haben).
Steht in der HMR.
Gruß, heropas
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