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Myofunktionelle Therapie/ -Störung drauf steht.
Mir wurde vo diveresen Jahren schon mitgeteilt, das dies nicht so draustehen darf.
Kann mir das jemand bestätigen oder ggf. auch das Gegenteil?
Vielen Dank im vorraus.
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Problem beschreiben
silgreif schrieb:
Wir bekommen in unserer Praxis immer wieder Verordnungen vom ZA wo
Myofunktionelle Therapie/ -Störung drauf steht.
Mir wurde vo diveresen Jahren schon mitgeteilt, das dies nicht so draustehen darf.
Kann mir das jemand bestätigen oder ggf. auch das Gegenteil?
Vielen Dank im vorraus.
Ab 1.7. ist das m.E. definitiv nicht mehr nötig, denn da haben die Zahnärzte einen eigenen Schlüssel, guckst du hier: Link
Ich würde bei Myofunktioneller Störung dann (also ab 1.7.) den Schlüssel SCZ nehmen, da steht im Katalog ausdrücklich als Indikationsgruppe "viscerales Schluckmuster" und für die Leitsymptomatik "Störungen in der oralen Phase des Schluckaktes". Also kein künstlicher Umweg mehr über eine Sprechstörung, die es gar nicht gibt.
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wir lassen das derzeit immer ändern. auf Logopädische Therapie.
Es häuft sich halt in letzter Zeit sehr und ist auch aufwendig das immer wieder ändern zu lassen.
Wenn Myofunktionelle Therapie von den KK aktzemptiert werden würde, bräucht man den Aufwand nicht betreiben und es so belassen.
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silgreif schrieb:
Danke für die Anwort
wir lassen das derzeit immer ändern. auf Logopädische Therapie.
Es häuft sich halt in letzter Zeit sehr und ist auch aufwendig das immer wieder ändern zu lassen.
Wenn Myofunktionelle Therapie von den KK aktzemptiert werden würde, bräucht man den Aufwand nicht betreiben und es so belassen.
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Susulo schrieb:
hmm, also ich ließ ne Zeit lang auch immer "partielle Dyslalie" draufschreiben. In letzter Zeit war es mir zu blöd und ich habs draufankommen lassen und bislang noch keine Absetzung.
Ab 1.7. ist das m.E. definitiv nicht mehr nötig, denn da haben die Zahnärzte einen eigenen Schlüssel, guckst du hier: Link
Ich würde bei Myofunktioneller Störung dann (also ab 1.7.) den Schlüssel SCZ nehmen, da steht im Katalog ausdrücklich als Indikationsgruppe "viscerales Schluckmuster" und für die Leitsymptomatik "Störungen in der oralen Phase des Schluckaktes". Also kein künstlicher Umweg mehr über eine Sprechstörung, die es gar nicht gibt.
LG
Asima
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C. DBO schrieb:
Ein MUSS
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asima schrieb:
Also ich kenne: Dyslalie soll drauf und x mal Logopädie. Das passt. Theoretisch unterliegen ZÄ nicht HMR. Daher kein ICD-10 oder IK nötig. Ist der Schlüssel ab Juli dann MUSS oder KANN?
LG
Asima
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