WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
ich bekam eine alte Heilmittelverordnung wegen Verjährung nicht vergütet und legte Widerspruch ein.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort: "... Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Behandlungstag und endet gewöhnlich nach 6 Monaten. ..."
Ich dachte, der letzte Behandlungstag ist maßgebend und von da aus muss die Verordnung innerhalb eines Jahres abgerechnet werden.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Maßgeblich ist v.a. die Vereinbarung im anzuwendenden Rahmenvertrag [welche GKV? Welches Bundesland? Aus welchem Jahr stammt der Rahmenvertrag den du anerkannt hast?]. Wenn die Infos vorliegen können wir weiterhelfen, außer eine der Kolleginnen hat zufällig eben den Vertrag gerade im Kopf ;)
Guten Morgen. Danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe meinen Rahmenvertrag 2008 unterschrieben. Zwischendurch nichts anderes und jetzt werde/muss ich den neuen Rahmenvertrag unterschreiben. Ich wohne in Baden-Württemberg. Die Krankenkasse war zum Abrechnungszeitpunkt noch die Schwenninger BKK und wurde zum Jahreswechsel die vividabkk.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
setrakarin schrieb:
@Papa Alpaka
Guten Morgen. Danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe meinen Rahmenvertrag 2008 unterschrieben. Zwischendurch nichts anderes und jetzt werde/muss ich den neuen Rahmenvertrag unterschreiben. Ich wohne in Baden-Württemberg. Die Krankenkasse war zum Abrechnungszeitpunkt noch die Schwenninger BKK und wurde zum Jahreswechsel die vividabkk.
Vermute die KK beziehen sich auf den neuen RV, bei dem VO nach 7 Monaten ( wieso 6?) abgerechnet sein sollen. Wenn du nun aber noch eine VO aus dem letzten Jahr hast, sollten entsprechend die alten Regeln gelten. Widerspruch einlegen, ggfs Verband informieren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Hallo karin,
Vermute die KK beziehen sich auf den neuen RV, bei dem VO nach 7 Monaten ( wieso 6?) abgerechnet sein sollen. Wenn du nun aber noch eine VO aus dem letzten Jahr hast, sollten entsprechend die alten Regeln gelten. Widerspruch einlegen, ggfs Verband informieren.
Hallo Susulo,
ja, die 6 Monate machen keinen Sinn, weder alt noch neu. Mir ist auch ganz neu, dass die Zeitrechnung vom ersten Behandlungstag ab gezählt wird. Denn selbs in den neuen Richtlinien sind bei einem normalen 10er Rezept Unterbrechungen für Krankheit, Quarantäne und Urlaub zulässig. Ich kann doch nicht jedes einzelne Rezept welches abgearbeitet ist, gleich meiner Abrechnungsstelle schicken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
setrakarin schrieb:
@Susulo
Hallo Susulo,
ja, die 6 Monate machen keinen Sinn, weder alt noch neu. Mir ist auch ganz neu, dass die Zeitrechnung vom ersten Behandlungstag ab gezählt wird. Denn selbs in den neuen Richtlinien sind bei einem normalen 10er Rezept Unterbrechungen für Krankheit, Quarantäne und Urlaub zulässig. Ich kann doch nicht jedes einzelne Rezept welches abgearbeitet ist, gleich meiner Abrechnungsstelle schicken.
Also: eine VO muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Monaten abgearbeitet sein . Bei BVB mit 20 Terminen auch innerhalb 9 Monate.
Die ABRECHNUNG muss dann spätestens nach 9 Monaten zum Monatsende der letzten Behandlung erfolgen.
Ich zitiere aus dem neuen RV, Par.18 Absatz 5:
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs￾erbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Mo￾nats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies
gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V.
Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende
Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
So oder so passt das nicht zur Begründung deiner Absetzung.
Immer wieder schräg.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
@setrakarin
Also: eine VO muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Monaten abgearbeitet sein . Bei BVB mit 20 Terminen auch innerhalb 9 Monate.
Die ABRECHNUNG muss dann spätestens nach 9 Monaten zum Monatsende der letzten Behandlung erfolgen.
Ich zitiere aus dem neuen RV, Par.18 Absatz 5:
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungs￾erbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Mo￾nats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies
gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V.
Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende
Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
So oder so passt das nicht zur Begründung deiner Absetzung.
Immer wieder schräg.
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.
Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
setrakarin schrieb:
@Susulo
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.
Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.
Vergiss nicht Zinsen und Verzugspauschale in Rg zu stellen.
Viel und v.a. schnellen Erfolg!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
@setrakarin halt uns mal auf dem Laufenden!
Vergiss nicht Zinsen und Verzugspauschale in Rg zu stellen.
Viel und v.a. schnellen Erfolg!
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.
Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.
Lass dich nicht einschüchtern. Wenn die sich nicht an ihre Verträge halten hast du alles Recht der Welt, mit einer freundlichen Nachfrage die Sache aus der Welt zu schaffen.
Alternativ, wenn sie nicht angerufen werden möchte, bleibt es dir überlassen direkt deinen Anwalt loszuschicken (damit zahlt die Kasse dann nicht nur dein Honorar sondern auch die Verzugsgebühren und in schöner Regelmäßigkeit auch deine Rechtsabteilung. Mein Anwalt freut sich, dass die Sache so klar ist das seine Fachangestellte das ohne weitere Fragen unterschriftsfertig vorbereitet ;))
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
setrakarin schrieb am 30.05.2021 06:41 Uhr:@Susulo
Danke, Susulo. Genau so habe ich es auch verstanden und werde auch so begründen. Die Dame bei der Krankenkasse fühlte sich schon genervt, weil ich kleineTherapeutin es wagte, bei dieser großen Krankenkasse anzurufen.
Vielen Dank bei dir Susulo und vielen Dank bei, Papa Alpaka, für die schnellen Antworten.
Schönes Restwochenende.
Lass dich nicht einschüchtern. Wenn die sich nicht an ihre Verträge halten hast du alles Recht der Welt, mit einer freundlichen Nachfrage die Sache aus der Welt zu schaffen.
Alternativ, wenn sie nicht angerufen werden möchte, bleibt es dir überlassen direkt deinen Anwalt loszuschicken (damit zahlt die Kasse dann nicht nur dein Honorar sondern auch die Verzugsgebühren und in schöner Regelmäßigkeit auch deine Rechtsabteilung. Mein Anwalt freut sich, dass die Sache so klar ist das seine Fachangestellte das ohne weitere Fragen unterschriftsfertig vorbereitet ;))
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
setrakarin schrieb:
Hallo,
ich bekam eine alte Heilmittelverordnung wegen Verjährung nicht vergütet und legte Widerspruch ein.
Daraufhin bekam ich folgende Antwort: "... Die Verjährungsfrist beginnt mit dem 1. Behandlungstag und endet gewöhnlich nach 6 Monaten. ..."
Ich dachte, der letzte Behandlungstag ist maßgebend und von da aus muss die Verordnung innerhalb eines Jahres abgerechnet werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
asima schrieb:
6 Monate - da hat die Kassen-MA evtl. den Abstand für das Eintreten des neuen Behandlungsfalles im Kopf gehabt....
Mein Profilbild bearbeiten