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Der Verband der Vdak hat ja nun seit Februar 2016 seine Kassensätze erhöht.
Gilt das ab Ausstellungsdatum ab dem 01. Februar 2016 oder bereits für alle Therapien ab dem 01.02. 2016 ?
Bei AOK - Plus gilt es erst ab jeweiligem Ausstellungsdatum, welches nach der Erhöhung zu liegen hat.
Danke nochmal für die Hilfe :blush:
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Libell schrieb:
Hallo - ich nochmal,
Der Verband der Vdak hat ja nun seit Februar 2016 seine Kassensätze erhöht.
Gilt das ab Ausstellungsdatum ab dem 01. Februar 2016 oder bereits für alle Therapien ab dem 01.02. 2016 ?
Bei AOK - Plus gilt es erst ab jeweiligem Ausstellungsdatum, welches nach der Erhöhung zu liegen hat.
Danke nochmal für die Hilfe :blush:
So steht es zumindest bei uns in Ba-Wü unter Erläuterungen der Vergütungsliste. Relativ erfreulich.
Bislang war VdeK ja bundesweit. Bin mir nicht sicher, ob diese Bestimmungen jetzt länderspezifisch "angepasst" wurden.
Oh - sehe gerade - bei Sachsen (nehme ich mal an, wegen AOK plus) steht das Gleiche....Vermutlich also überall, nur die Erhöhungen sind unterschiedlich. Wurde ja schon an anderer Stelle diskutiert.
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Susulo schrieb:
(4) Die Vergütungssätze gelten ab 01.02.2016. Behandlungen auf Grundlage einer Erst- oder Folgeverordnung, die vor dem 01.02.2016 begonnen und nach dem 01.02.2016 beendet werden, können ebenfalls nach dieser Vergütungsliste abgerechnet werden.
So steht es zumindest bei uns in Ba-Wü unter Erläuterungen der Vergütungsliste. Relativ erfreulich.
Bislang war VdeK ja bundesweit. Bin mir nicht sicher, ob diese Bestimmungen jetzt länderspezifisch "angepasst" wurden.
Oh - sehe gerade - bei Sachsen (nehme ich mal an, wegen AOK plus) steht das Gleiche....Vermutlich also überall, nur die Erhöhungen sind unterschiedlich. Wurde ja schon an anderer Stelle diskutiert.
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Klauslogo schrieb:
Ja RVO und Vdek ticken hier unterschiedlich, bei rvo können auch gerne mal die Termine gesplittet werden....
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