Wir suchen Dich für unsere schöne
Praxis in Mühlheim an der Ruhr,
direkt gegenüber vom Forum am
Kurt-Schumacher-Platz! Alternativ
wäre auch eine Mitarbeit in
unserer Praxis in Essen-Steele
möglich.
Wir bieten:
-19 bis 23 EUR pro Stunde brutto je
nach Fortbildungsstand
-Firmenwagen möglich, Parkplätze
vorhanden
-Betriebliche Altersvorsorge
möglich
-Finanzielle und zeitliche
Unterstützung von Fortbildungen
-Regelmäßiger Jahresbonus
-Unterstützung durch
Rezeptionskräfte
-Tol...
Praxis in Mühlheim an der Ruhr,
direkt gegenüber vom Forum am
Kurt-Schumacher-Platz! Alternativ
wäre auch eine Mitarbeit in
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gibt es Erfahrungen mit Ärztlichen Erklärungen zur Unbedenklichkeit der Verlängerung des Therapieinervalles, wenn z. B. die Logopädie durch die Sommerferien mehr als 21 Tage unterbrochen wird. Werden solche Erklärungen von den gesetzlichen Kassen akzeptiert und wenn ja, mit welcher Formulierung?
ich weiß nicht, wie du auf 21 Tage kommst - mit bayrischen Rahmenverträgen kein Problem, da können wir bis 28 Tage selbst eine Begründung eintragen. In der HMR stehen 14 Tage.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher müsstest du mindestens schreiben, wo du deinen Kassensitz hast.
Am besten klärst du es mit der Kasse selbst. Und zur Not: neue Verordnung besorgen lassen.
gruß, heropas
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Rücksprache mit DLZ : in Bayern sogar Unterbrechungen bis zwölf Wochen möglich mit Kürzel!!
Liebe Grüße
Bettina
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bettinab schrieb:
Hallo auch von mir,
Rücksprache mit DLZ : in Bayern sogar Unterbrechungen bis zwölf Wochen möglich mit Kürzel!!
Liebe Grüße
Bettina
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heropas schrieb:
Hallo mab,
ich weiß nicht, wie du auf 21 Tage kommst - mit bayrischen Rahmenverträgen kein Problem, da können wir bis 28 Tage selbst eine Begründung eintragen. In der HMR stehen 14 Tage.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher müsstest du mindestens schreiben, wo du deinen Kassensitz hast.
Am besten klärst du es mit der Kasse selbst. Und zur Not: neue Verordnung besorgen lassen.
gruß, heropas
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Nordtiger schrieb:
Bei RVO in Niedersachsen mit keiner Begründung der Welt mehr als 21 Tage möglich. :confused:
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