Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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kann ich die Therapiedauer, nach Absprache mit dem Arzt, selbstständig ändern. Da der Patient 60 Minuten nicht durchhält, würde ich gerne auf 45 Minuten reduzieren.
Gruß B.D.
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B.D. schrieb:
Hallo,
kann ich die Therapiedauer, nach Absprache mit dem Arzt, selbstständig ändern. Da der Patient 60 Minuten nicht durchhält, würde ich gerne auf 45 Minuten reduzieren.
Gruß B.D.
Die Therapiezeit bedarf einer Änderung durch den verordnenden Arzt mit dessen eigener (nicht i. V. oder das beliebte i. A. !) Unterschrift und Datum.
Dazu empfehle ich fast täglich den KollegInnen die Lektüre der Rahmenverträge und deren Anhänge. Nur was dort steht gilt, keine Teamsitzungs-Diskussion.
Hier: Anlage 3a (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung „Ärzte“)
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LogoMijo schrieb:
Die Frequenz kann nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf dem passenden Feld geändert werden.
Die Therapiezeit bedarf einer Änderung durch den verordnenden Arzt mit dessen eigener (nicht i. V. oder das beliebte i. A. !) Unterschrift und Datum.
Dazu empfehle ich fast täglich den KollegInnen die Lektüre der Rahmenverträge und deren Anhänge. Nur was dort steht gilt, keine Teamsitzungs-Diskussion.
Hier: Anlage 3a (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung „Ärzte“)
Das widerum bedeutet eigentlich ja neuausstellung, denn ihr habt ja 60min gemacht und wenn er das auf 45 min ändert stimmt das mti den geleisteten nicht mehr überein
Wir haben in der Vergangenheit immer mal wieder die Minutenzahl geändert wenn es weniger war als Verordnet. Dies geht aber nicht mehr (aktuelle Aussage des DBL und auch des Abrechnungszentrum)
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silgreif schrieb:
die Änderung der Minutenzahl muss durch den Arzt auf der Verordnung notiert werden.
Das widerum bedeutet eigentlich ja neuausstellung, denn ihr habt ja 60min gemacht und wenn er das auf 45 min ändert stimmt das mti den geleisteten nicht mehr überein
Wir haben in der Vergangenheit immer mal wieder die Minutenzahl geändert wenn es weniger war als Verordnet. Dies geht aber nicht mehr (aktuelle Aussage des DBL und auch des Abrechnungszentrum)
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silgreif schrieb:
ja so hätten wir das auch gedacht. aber pustekuchen.
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Leni C. schrieb:
Ja , die freut sich . Weil sie die Bezahlung des ganzen Rezeptes sparen würde .
B.D. schrieb am 09.06.2022 07:53 Uhr:Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.
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B.D. schrieb:
Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.
Pat soll nach Rezept 60min behandelt werden aber ihr hört mal nach 50min, mal nach 45min, mal nach 30min auf, mal hält er die 60min, weil der Pat. tagesabhängig unterschiedlich „durch“ ist. Bei neuro Patienten kann das schon mal vorkommen. Wichtig ist, dass das Therapieziel nicht gefährdet ist und für das nächste Rezept kennt ihr den Patient schon und könnt dem Arzt empfehlen kürzer zu verordnen.
Plan B: Fax schicken mit bitte um Zeitänderung. Uschrift und Datum.
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silgreif schrieb:
genauso haben wir es bis data in der Logo auch immer gemacht. Nun wurde uns mitgeteilt, das dies nicht geht und zu Absetzungen führt.
Oder wie seht ihr das?
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asima schrieb:
Änderung durch den Arzt stimmt. Das Problem "Arzt braucht 3 Wochen zu Ändern" hatte ich auch schon, aber bei Vetlängerung der Dauer. D.h. dann letztlich, dass z.B. bis zur Änderung 30 und dann 45 Min. behandelt werden - oder? Und dann ein ausführlicher Hinweis "s. Anlage Fax, ab 1. 6. 45 Min. nach Rücksprache auf Weisung d. Arztes" z.B.?
Oder wie seht ihr das?
genau erst ab dem Änderungstag/Datum darfst du mehr behandeln.
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silgreif schrieb:
@asima
genau erst ab dem Änderungstag/Datum darfst du mehr behandeln.
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asima schrieb:
Danke! Nicht dass dann wieder jemand auf die Idee kommt, wir hätten hellsehen können🙈😉
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massu schrieb:
Als PT: Könnt ihr „nach therapeutischem Ermessen“ kürzer behandeln als vorgeschrieben? Bei uns gibt es im HMK so ein Passus.
Pat soll nach Rezept 60min behandelt werden aber ihr hört mal nach 50min, mal nach 45min, mal nach 30min auf, mal hält er die 60min, weil der Pat. tagesabhängig unterschiedlich „durch“ ist. Bei neuro Patienten kann das schon mal vorkommen. Wichtig ist, dass das Therapieziel nicht gefährdet ist und für das nächste Rezept kennt ihr den Patient schon und könnt dem Arzt empfehlen kürzer zu verordnen.
Plan B: Fax schicken mit bitte um Zeitänderung. Uschrift und Datum.
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