Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
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Ist es irgendwie möglich einen erwachsenen Patienten ohne Rezept zu behandeln? Patient will Stimmtherapie und möchte alles selbst bezahlen, da er kein Rezept bekommt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ist es irgendwie möglich einen erwachsenen Patienten ohne Rezept zu behandeln? Patient will Stimmtherapie und möchte alles selbst bezahlen, da er kein Rezept bekommt!
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Wenn Du eine (eingeschränkte) HP - Erlaubnis hast ist dass möglich.
Ebenso handelt es sich nicht um eine ggf. gefährliche Behandlung die grundsätzlich in die Hand eines Arztes (oder HP) gehört.
Um rechtlich ganz sicher zu sein (HPG), solltest du klären ob es schon einmal vorher eine Logo-VO gab, ob der Patient tatsächlich mit seinem Problem in ärztlicher Behandlung war oder ist und was die genaue ärztliche Diagnose ist. Ggf. wäre ein kurzes Telefonat mit dem behandelnden Arzt sinnvoll.
Wenn das alles geklärt wäre, sehe ich (bin allerdings kein Jurist) keine Probleme auch als Logopäde, Selbstzahler auf Präventionsbasis zu behandeln.
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Liebe Hilde,
was ist denn eine eingeschränkte HP?
Danke für eure Hinweise!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Er hatte zuvor noch kein Logorezept. Ich würde ihn natürlich gerne behandeln, möchte mich selbst aber in keine Schwierigkeiten bringen, da uns ja immer wieder gesagt wird, keine Behandlung ohne Verordnung!
Liebe Hilde,
was ist denn eine eingeschränkte HP?
Danke für eure Hinweise!
Hattest du schon einen Beratungstermin mit ihm? War er beim HNO?
LG Martina
P.S.: HP= Heilpraktiker
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logoU schrieb:
Interessant zu wissen wäre ja, warum er keine Verordnung bekommt. War er beim HNO, der keine med. Notwendigkeit sieht, z.B. Pat. zu alt, Ausmaß der Stimmstö zu gering oder keine Störung vorhanden ist? Da würde ich genauer nachfragen. Denn sobald eine "Störung" vorliegt, kannst du nicht präventiv oder ohne VO arbeiten. Aber wenn er zu dir kommt, weil du Kurse zum ökonomischen Gebrauch der Stimme anbietest oder Ähnliches, dann geht das schon. Allerdings könnten da noch steuerrechtliche Dinge anfallen.
Hattest du schon einen Beratungstermin mit ihm? War er beim HNO?
LG Martina
P.S.: HP= Heilpraktiker
Ansonsten geht Selbstzahler, aber NICHT im Sinne von "Therapie" (diesbezüglich ist es LEIDER nicht so wie Shake schreibt, dass wir einfach "eigenmächtig" die Diagnose stellen dürfen und loslegen. Wir stellen eine logopädische Diagnose inklusive Behandlungsplan, eigenständig, aber als Grundlage dient eben nach wie vor die ärztliche Diagnose-ein Grund warum die DRV ihre "Rechtsauffassung änderte. Seufz)
Du kannst das dann "Stimmcoaching" nennen oder Präventionsmaßnahme oder sonst was "hübsches" aber nicht Therapie. Umsatzsteuer fällt hier theoretisch an, aber da du vermutlich bei einem Patient nicht über die 17 000 jährlich kommst, wirst du davon befreit bleiben :wink:
P.S. ich schreibe Wörter in Großbuchstaben, die ich eigentlich gerne fett schreiben würde, weiß aber die Vorgehensweise dazu nciht.
[bearbeitet am 11.06.14 19:19]
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Susulo schrieb:
sehe das ähnlich wie logoU. Gerade bei Stimme sollte, soweit er wirklich Probleme hat, medizinisch abgeklärt sein, dass es "nur" eine funktionelle Störung ist.
Ansonsten geht Selbstzahler, aber NICHT im Sinne von "Therapie" (diesbezüglich ist es LEIDER nicht so wie Shake schreibt, dass wir einfach "eigenmächtig" die Diagnose stellen dürfen und loslegen. Wir stellen eine logopädische Diagnose inklusive Behandlungsplan, eigenständig, aber als Grundlage dient eben nach wie vor die ärztliche Diagnose-ein Grund warum die DRV ihre "Rechtsauffassung änderte. Seufz)
Du kannst das dann "Stimmcoaching" nennen oder Präventionsmaßnahme oder sonst was "hübsches" aber nicht Therapie. Umsatzsteuer fällt hier theoretisch an, aber da du vermutlich bei einem Patient nicht über die 17 000 jährlich kommst, wirst du davon befreit bleiben :wink:
P.S. ich schreibe Wörter in Großbuchstaben, die ich eigentlich gerne fett schreiben würde, weiß aber die Vorgehensweise dazu nciht.
[bearbeitet am 11.06.14 19:19]
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C.Zimmermann schrieb:
Sehe ich auch so wie Susulo: Therapie nur mit ärztlicher VO , Prävention nur wenn keine Störung vorliegt - in dem Fall, dass Du nicht über 17500 Euro im Jahr kommst , gilt die Kleinunternehmerregelung ( aber vom Steuerberater beim FA zu beantragen ). Ich würde aber immer meine Preise incl. der 19 % berechnen, falls das Geschäft boomt :wink: .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten! Das mit dem Stimmcoaching hört sich gut an, werde meinen Steuerberater mal fragen. Unser HNO verschreibt momentan leider sehr schlecht und viele Patienten mit einer Stimmstörung bekommen kein Rezept! Abwarten und Tee trinken ist seine Devise!
LG Martina
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logoU schrieb:
Aber es gibt doch sicherlich noch einen anderen HNO Arzt irgendwo??? Ich finde es immer sehr wichtig, dass jemand mit Stimmproblemen einen HNO Arzt zur Untersuchung aufsucht, damit sicher gestellt ist, dass keine organischen Ursachen vorliegen oder gar bösartige Tumore. Ich persönlich würde bei einer Stimmstörung keine Therapie auf Selbstzahlerbasis unter dem Deckmantel des Stimmcoachings machen. Zudem hat ein krankenversicherter Mensch, bei dem eine Stimmstörung vorliegt, ein Recht auf adäquate Behandlung.
LG Martina
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Sprachtherapie. Du kannst Dich darüber beim Gesundheitsamt erkundigen oder mal googeln.
>>P.S. ich schreibe Wörter in Großbuchstaben, die ich eigentlich gerne fett schreiben würde, weiß aber die Vorgehensweise dazu nciht.<<
Schau mal hier:
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo suslo,
>>P.S. ich schreibe Wörter in Großbuchstaben, die ich eigentlich gerne fett schreiben würde, weiß aber die Vorgehensweise dazu nciht.<<
Schau mal hier:
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
Aus meiner Sicht wäre das als Logopäde möglich, da man hier ohnehin aufgrund einer eigenen Diagnose therapiert. Dieses war auch der Grund warum man lange Zeit nicht zu den rentenversicherungspflichtigen Berufsgruppen gehört hat.
Ebenso handelt es sich nicht um eine ggf. gefährliche Behandlung die grundsätzlich in die Hand eines Arztes (oder HP) gehört.
Um rechtlich ganz sicher zu sein (HPG), solltest du klären ob es schon einmal vorher eine Logo-VO gab, ob der Patient tatsächlich mit seinem Problem in ärztlicher Behandlung war oder ist und was die genaue ärztliche Diagnose ist. Ggf. wäre ein kurzes Telefonat mit dem behandelnden Arzt sinnvoll.
Wenn das alles geklärt wäre, sehe ich (bin allerdings kein Jurist) keine Probleme auch als Logopäde, Selbstzahler auf Präventionsbasis zu behandeln.
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crz schrieb:
präventionsvertrag oder unbedenklichkeitsbescheinigung dann geht s !!
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