Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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ich rechne über die azh ab, kann dort aber in der letzten Zeit niemanden telefonisch erreichen. Ich würde gerne wissen, ob ich die Positionsnummern auf der Rückseite der Verordnung über dem Feld für die Unterschrift des Praxisinhabers auch handschriftlich vornehmen kann, wäre für mich unkomplizierter als die VO an dieser Stelle zu bedrucken. Bitte keine Hinweise auf die Vorzüge des Selbstabrechnens, ich rechne bewusst über eine Abrechnungsstelle ab.
Danke!
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dexter schrieb:
Hallo,
ich rechne über die azh ab, kann dort aber in der letzten Zeit niemanden telefonisch erreichen. Ich würde gerne wissen, ob ich die Positionsnummern auf der Rückseite der Verordnung über dem Feld für die Unterschrift des Praxisinhabers auch handschriftlich vornehmen kann, wäre für mich unkomplizierter als die VO an dieser Stelle zu bedrucken. Bitte keine Hinweise auf die Vorzüge des Selbstabrechnens, ich rechne bewusst über eine Abrechnungsstelle ab.
Danke!
Im Moment bin ich mit denen, was Erreichbarkeit und Service angeht aber definitiv NICHT zufrieden...
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ali schrieb:
laut Rundemail von Noventi geht das.
Im Moment bin ich mit denen, was Erreichbarkeit und Service angeht aber definitiv NICHT zufrieden...
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HMR Anlage 3
https://www.physio.de/hmr/hmr20.php
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kroetzi schrieb:
@ Alo
HMR Anlage 3
https://www.physio.de/hmr/hmr20.php
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Alo schrieb:
Genau, keine Arztunterschrift nötig. Trotzdem will die azh eine. Ich faxe seit einiger Zeit eigentlich korrekte Verordnungen nur wegen eines Kreuzes und lasse den Arzt unterschreiben. Was für ein Aufwand. Der große Vorteil des Abrechenzentrums ist einfach, dass ich mein Geld auch schon mal nach 11 oder auch im schlimmsten Fall vier Tagen kriegen kann.
Bin leicht irritiert. Habe bei den alten Verordnungen NIE! jemals ein Kreuzchen bei den 3 Heilmitteln verändert geschweige denn gesetzt. Es gab ja nur Sprach Sprech und Stimm und meinem Gefühl nach hat das nie irgendjemanden interessiert. Ärzte können das meist überhaupt nicht unterscheiden . Es waren oft alle 3 gesetzt und ich fands passend, denn letztlich gehört alles irgendwie zusammen.
Bei den neuen VO ist die Sachlage etwas anders, da hab ich ne Patientin mit funktioneller Dysphonie auch nochmal zum doc geschickt, weil ich fand "Sprachtherapie bei SP5 und kognitive Sprachstörung" war dann doch etwas dreist. Diagnosehoheit hin oder her.
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Susulo schrieb:
Alo schrieb am 27.03.2021 11:07 Uhr:Habt ihr eigentlich auch das Problem, dass bei der Abrechnung der alten Verordnungen selbstgesetzte ergänzende Kreuze beim Heilmittel - z.B. bei SP6 fehlt ja manchmal eins - nicht mehr anerkannt werden? Hallo Alo,
Bin leicht irritiert. Habe bei den alten Verordnungen NIE! jemals ein Kreuzchen bei den 3 Heilmitteln verändert geschweige denn gesetzt. Es gab ja nur Sprach Sprech und Stimm und meinem Gefühl nach hat das nie irgendjemanden interessiert. Ärzte können das meist überhaupt nicht unterscheiden . Es waren oft alle 3 gesetzt und ich fands passend, denn letztlich gehört alles irgendwie zusammen.
Bei den neuen VO ist die Sachlage etwas anders, da hab ich ne Patientin mit funktioneller Dysphonie auch nochmal zum doc geschickt, weil ich fand "Sprachtherapie bei SP5 und kognitive Sprachstörung" war dann doch etwas dreist. Diagnosehoheit hin oder her.
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Alo schrieb:
Na ja, ich habe diese "Ergänzung" sozusagen mit der Praxis vor fast 10 Jahren übernommen. Meine damalige Chefin hat mir das so gezeigt, auch wo es steht (das weiß ich leider nicht mehr) und deswegen hab ich das bis jetzt ohne Probleme weiter gehalten. Zum Glück sind aber fast alle alten Verordnungen abgerechnet😅.
Der Heilmittelkatalog der HeilM-RL umfasst folgende stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Behandlungen:
Stimmtherapie
Sprechtherapie
Sprachtherapie
Abhängig vom Indikationsschlüssel können stimm-,
sprech- und sprachtherapeutische Maßnahmen sowohl
einzeln als auch in Kombination zum Einsatz kommen,
wobei die einzelnen Elemente innerhalb der Therapie nicht
in jedem Fall vollständig voneinander abgrenzbar sind.
Eine Angabe durch den verordnenden Arzt ist daher nicht
zwingend, nicht zuletzt auch, weil sich die konkreten
stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Maßnahmen
aus dem Indikationsschlüssel (lit. l) ergeben.
(Fett hervorgehoben von mir)
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Susulo schrieb:
@Alo wenn du da Absetzungen hast, solltest du unbedingt widersprechen. Im alten (!) VdeK Vertrag steht in der Anlage, was wie geändert werden darf unter Punkt h) folgendes:
Der Heilmittelkatalog der HeilM-RL umfasst folgende stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Behandlungen:
Stimmtherapie
Sprechtherapie
Sprachtherapie
Abhängig vom Indikationsschlüssel können stimm-,
sprech- und sprachtherapeutische Maßnahmen sowohl
einzeln als auch in Kombination zum Einsatz kommen,
wobei die einzelnen Elemente innerhalb der Therapie nicht
in jedem Fall vollständig voneinander abgrenzbar sind.
Eine Angabe durch den verordnenden Arzt ist daher nicht
zwingend, nicht zuletzt auch, weil sich die konkreten
stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Maßnahmen
aus dem Indikationsschlüssel (lit. l) ergeben.
(Fett hervorgehoben von mir)
Zur Frage ergänze ich auch nochmal, ja, ich mache das immer handschriftlich, weil ich zu doof bin, das beim Drucker hinzukriegen und das ist nie ein Problem.
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kerfi schrieb:
Ja, ich hatte plötzlich auch nach 7 Jahren Selbstständigkeit mehrere Absetzungen...
Zur Frage ergänze ich auch nochmal, ja, ich mache das immer handschriftlich, weil ich zu doof bin, das beim Drucker hinzukriegen und das ist nie ein Problem.
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Alo schrieb:
Absetzungen habe ich nicht, die Krankenkasse versteht auch nicht, was das Abrechnungszentrum plötzlich für ein Problem hat. Die azh war schon mal besser. Aber in diesen Zeiten bin ich ganz froh, dass ich schnell an mein Geld kommen würde, wenn es mal eilt.
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Alo schrieb:
Eine Mail schreiben klappt eigentlich immer, die Antwort kommt recht schnell. Ich schreibe auch per Hand alles auf die Rückseite und es wird abgerechnet. Habt ihr eigentlich auch das Problem, dass bei der Abrechnung der alten Verordnungen selbstgesetzte ergänzende Kreuze beim Heilmittel - z.B. bei SP6 fehlt ja manchmal eins - nicht mehr anerkannt werden? Die azh hat mir 2 Verordnungen zurück geschickt, weil der Arzt die "Änderung" bestätigen müsste, obwohl es all die Jahre kein Problem war?
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dexter schrieb:
Danke für die prompten Antworten!
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