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langjähriger Erfahrung und einem
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einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
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ich habe eine 20-jährige Patientin mit Dysgrammatismus. Auf der Erstverordnung steht SP6 Störung der Artikulation. Davon abgesehen, dass die Störung der Artikulation gar nicht vorliegt sondern ein Dygrammatismus, bin ich nun am überlegen, ob ich es in eine SP1 ändern lassen kann mit Leitsymptomatik Dysgrammatismus, weil dann wäre es ja eine Störung vor Abschluss der Sprache. Bin ein wenig ratlos.
Vielen Dank und liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebes Forum,
ich habe eine 20-jährige Patientin mit Dysgrammatismus. Auf der Erstverordnung steht SP6 Störung der Artikulation. Davon abgesehen, dass die Störung der Artikulation gar nicht vorliegt sondern ein Dygrammatismus, bin ich nun am überlegen, ob ich es in eine SP1 ändern lassen kann mit Leitsymptomatik Dysgrammatismus, weil dann wäre es ja eine Störung vor Abschluss der Sprache. Bin ein wenig ratlos.
Vielen Dank und liebe Grüße
SP 6 ist es natürlich nicht, wenn sie keine neurologische Erkrankung hat.
SP 3 könntest du eintragen lassen und dann einfach tun, was die Patientin braucht. Nur das Berichteschreiben wird dann zur Märchenstunde...
Liegt eine Überprüfung der zentralauditiven Verarbeitung vor, wäre SP 2 auch eine Option.
Gruß, heropas
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Vielleicht lass ich es in eine "SP1 Sprachentwicklungsstörung in Form von Dysgrammatismus aufgrund einer Schallleitungsschwerhörigkeit" ändern? Oder eine SP2, aber muss dann nicht ein Nachweis für die auditive Wahrnehmungsstörung vorliegen?
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Geistig- oder lernbehindert ist sie nicht. Zum Zeitpunkt des Spracherwerbs wurde eine leichte Schallleitungsschwerhörigkeit festgestellt. Daraus ergeben sich persistierende Probleme bei der auditiven Wahrnehmung. Zusätzlich hat die Patientin eine starke Sehbeeinträchtigung.
Vielleicht lass ich es in eine "SP1 Sprachentwicklungsstörung in Form von Dysgrammatismus aufgrund einer Schallleitungsschwerhörigkeit" ändern? Oder eine SP2, aber muss dann nicht ein Nachweis für die auditive Wahrnehmungsstörung vorliegen?
Grüße
SP1, so wie du formuliert hast, klingt gut.
Viel Erfolg!
heropas
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heropas schrieb:
Ja, bei SP2 muss eine auditive Wahrnehmungsstörung vorliegen. Du musst das aber nicht überprüfen, sondern der Arzt muss das halt diagnostizieren, oder wenn er es nicht kann, zum Kollegen schicken und sich einen Fremdbefund holen.
SP1, so wie du formuliert hast, klingt gut.
Viel Erfolg!
heropas
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heropas schrieb:
Ist die Betroffene geistig- oder lernbehindert? Dann ist SP1 vertretbar bzw. wird häufig so praktiziert.
SP 6 ist es natürlich nicht, wenn sie keine neurologische Erkrankung hat.
SP 3 könntest du eintragen lassen und dann einfach tun, was die Patientin braucht. Nur das Berichteschreiben wird dann zur Märchenstunde...
Liegt eine Überprüfung der zentralauditiven Verarbeitung vor, wäre SP 2 auch eine Option.
Gruß, heropas
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