Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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- Bei...
Ich habe einen Patienten, der keine Verordnung mehr vom Arzt bekommt...
Jetzt möchte der Patient die Therapie aber auf gar keinen Fall abbrechen und will sie selbst bezahlen.
Daher meine Frage: Geht das so einfach? Muss ich da was beachten?
Danke für nette Antworten! :smile:
Nicki
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Nicki153 schrieb:
Hallo und Guten Abend! :blush:
Ich habe einen Patienten, der keine Verordnung mehr vom Arzt bekommt...
Jetzt möchte der Patient die Therapie aber auf gar keinen Fall abbrechen und will sie selbst bezahlen.
Daher meine Frage: Geht das so einfach? Muss ich da was beachten?
Danke für nette Antworten! :smile:
Nicki
Da du eine Diagnose vorliegen hast von der vorigen Verordnung, würde ich behaupten, dass du grundsätzlich behandeln darfst.
Weiterhin ist diese Behandlung aber grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Allerdings kannst du, wenn du den Satz "gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen" auf die Rechnung schreibst, auch eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer schreiben - das aber nur, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mit Umsatz ist hier der Umsatz aus Tätigkeiten gemeint, die du ohne Verordnung durchgeführt hast, also z.B. Verkauf von Massagegeräten, Beratung/Coaching, Mieteinnahmen aus Raumvermietung.
Denn therapeutische Tätigkeiten auf Basis einer ärztlichen Verordnung sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Guten Abend,
heropas
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Toll, so schnell eine hilfreiche Antwort zu bekommen.
über die 17.500 € komme ich bestimmt nicht. Sollte dann alles also kein Problem sein...!? Schön, wenn etwas auch mal einfach zu regeln ist... :wink:
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Nicki153 schrieb:
Super, DANKE!!!
Toll, so schnell eine hilfreiche Antwort zu bekommen.
über die 17.500 € komme ich bestimmt nicht. Sollte dann alles also kein Problem sein...!? Schön, wenn etwas auch mal einfach zu regeln ist... :wink:
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heropas schrieb:
Gerne :blush:
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PeggySueParker schrieb:
der Pat. soll sich ein Privatrezept vom Arzt holen - dann arbeitest du auf Anordnung des Arztes und hast gar kein Problem mit irgend welchen Steuern.
Besser wäre eine Behandlungsempfehlung die den wünschenswerten Charakter hervorhebt, eine medizinische Notwendikeit aber verneint.
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Klauslogo schrieb:
Wenn es ein GKV Patient ist (was ich mal stark annehme, weil das ganze sonst wenig Sinn macht) kann der Arzt nicht einfach ein Privatrezept ausstellen. Das Ausstellen einer ärztlichen Verordnung dokumentiert die medizinische Behandlungsnotwendigkeit, stellt der Arzt ein PKV Rezept für einen GKV Patienten aus, dann könnte dieser zur KV oder Kasse laufen und die Ausstellung eines GKV Rezeptes dieses Arztes verlangen, der kommt damit in Teufels Küche.
Besser wäre eine Behandlungsempfehlung die den wünschenswerten Charakter hervorhebt, eine medizinische Notwendikeit aber verneint.
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heropas schrieb:
Hallo Nicki!
Da du eine Diagnose vorliegen hast von der vorigen Verordnung, würde ich behaupten, dass du grundsätzlich behandeln darfst.
Weiterhin ist diese Behandlung aber grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Allerdings kannst du, wenn du den Satz "gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen" auf die Rechnung schreibst, auch eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer schreiben - das aber nur, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mit Umsatz ist hier der Umsatz aus Tätigkeiten gemeint, die du ohne Verordnung durchgeführt hast, also z.B. Verkauf von Massagegeräten, Beratung/Coaching, Mieteinnahmen aus Raumvermietung.
Denn therapeutische Tätigkeiten auf Basis einer ärztlichen Verordnung sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Guten Abend,
heropas
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