Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe ein "kleines Zahnarztrezept" bekommen für ein 5jähriges Kind mit o. g. Diagnose und -schlüssel.
Kann ich das abrechnen? Bisher hatte ich es immer nur in Kombination mit Sigmatismus und dann unter dem Schlüssel SP3.
Vielen Dank für eure Hilfe,
W. H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe ein "kleines Zahnarztrezept" bekommen für ein 5jähriges Kind mit o. g. Diagnose und -schlüssel.
Kann ich das abrechnen? Bisher hatte ich es immer nur in Kombination mit Sigmatismus und dann unter dem Schlüssel SP3.
Vielen Dank für eure Hilfe,
W. H.
ich würde prinzipiell sagen, dass das eher nicht geht. Lieber SP3. Wenn Du mal in den HMR guckst, dann passt MFS nicht zu den Beschreibungen von SC1, das sind neurologische Korrelate!
Im Zweifelsfall aber immer lieber bei KK nachfragen. Ich würd`s mich nicht trauen, das so einzureichen....
Drücke die Daumen
Nasse Grüße
Bettina
Gefällt mir
danke für Deine Antwort. Ich hatte auch schon Bauchschmerzen. Habe dann beim Verband nachgefragt, die konnten mir auch nicht weiterhelfen, bis darauf, dass sie mir sagten, dass die Zahnärzte nicht der HMR unterliegen. Aber mir ist es zu riskant. Ich werde es wahrscheinlich ändern lassen.
Viele Grüße,
W. H.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. H. schrieb:
Hallo Bettina,
danke für Deine Antwort. Ich hatte auch schon Bauchschmerzen. Habe dann beim Verband nachgefragt, die konnten mir auch nicht weiterhelfen, bis darauf, dass sie mir sagten, dass die Zahnärzte nicht der HMR unterliegen. Aber mir ist es zu riskant. Ich werde es wahrscheinlich ändern lassen.
Viele Grüße,
W. H.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettinab schrieb:
Hallo W.H.,
ich würde prinzipiell sagen, dass das eher nicht geht. Lieber SP3. Wenn Du mal in den HMR guckst, dann passt MFS nicht zu den Beschreibungen von SC1, das sind neurologische Korrelate!
Im Zweifelsfall aber immer lieber bei KK nachfragen. Ich würd`s mich nicht trauen, das so einzureichen....
Drücke die Daumen
Nasse Grüße
Bettina
> Ich habe ein \"kleines Zahnarztrezept\" bekommen für ein
> 5jähriges Kind mit o. g. Diagnose und -schlüssel.
> Kann ich das abrechnen? Bisher hatte ich es immer nur in
> Kombination mit Sigmatismus und dann unter dem Schlüssel SP3.
Der Zahnarzt gibt sich große Mühe. Doch die HeilM-RL u. damit auch die Schlüssel gelten für ihn (noch) nicht.
Er MUSS ungenauere Diagnosen OHNE SCHLÜSSEL auf das "kleine Zahnartzrezept" aufschreiben, damit unsere Arbeit als Arbeit im Sinne der GKV zählt. SPRACHSTÖRUNG oder ähnliches MUSS aufgeführt sein. Schluckstörungen allein reichen nicht.
Gnulda
[bearbeitet am 27.05.14 12:10]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gnulda schrieb:
W. H. schrieb:
> Ich habe ein \"kleines Zahnarztrezept\" bekommen für ein
> 5jähriges Kind mit o. g. Diagnose und -schlüssel.
> Kann ich das abrechnen? Bisher hatte ich es immer nur in
> Kombination mit Sigmatismus und dann unter dem Schlüssel SP3.
Der Zahnarzt gibt sich große Mühe. Doch die HeilM-RL u. damit auch die Schlüssel gelten für ihn (noch) nicht.
Er MUSS ungenauere Diagnosen OHNE SCHLÜSSEL auf das "kleine Zahnartzrezept" aufschreiben, damit unsere Arbeit als Arbeit im Sinne der GKV zählt. SPRACHSTÖRUNG oder ähnliches MUSS aufgeführt sein. Schluckstörungen allein reichen nicht.
Gnulda
[bearbeitet am 27.05.14 12:10]
Mein Profilbild bearbeiten