Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
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Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
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wollte gerne mal wieder hören, wie so die Tendenz bzgl. Privatpreisgestaltung bei euch ist. Ich berechne - wie die meisten meines Wissens - i. d. R. 60 Min. (45 Beh. + ca. 15 Min. Vor-Nachbereitung), was so auch im Vertrag steht. Auf der Rechnung schreibe ich "Log. Beh. 60 Min.", was meiner Ansicht nach auch korrekt ist. Der Maler stellt ja auch die Zeit in Rechnung, in der er den Eimer reinträgt. Das Rezept wird auf 60 Min. ausgestellt.
Was schreibt ihr in der Rechnung? Nur Behandlung oder Zeitangabe dabei?
Mein Satz liegt bei 65 EUR, bei langjährigen Stamm- und Heimpatienten mit Beihilfeversicherung mache ich "was dazwischen" oder tatsächlich Beihilfe bei Heimpatienten, da diese sonst oft von den lieben Angehörigen die Logo abgesetzt bekommen. Das ist nicht ganz konsequent, aber die lieben Kollegen machen es halt auch für den Billigheimersatz...
Wir sind gut und haben wenig Angst, Pat. zu verlieren. Und "Meckerer" gibt es immer mal.
Ich würde nun nach zig Jahren gerne mal meinen Satz anheben. Wie geht ihr da konkret vor: Neue Pat. = neuer Vertrag mit neuem Satz ist klar, aber was macht ihr bei Bestandspatienten? Vertrag unter die Nase halten und unterschreiben lassen? Schnitt ab 1.1. und weitere Termine zum neuen Satz berechnen? Dann vorher darauf hinweisen oder einfach erhöhen mit/ohne Zusatz?
Ich weiß, das Thema kam hier kürzlich so ähnlich. Aber bei Logo ist der Eigenanteil aufgrund der längeren Behandlungszeit eben oft höher...
Mich würde interessieren, ob schon jemand bei laufenden Behandlungen "angehoben" hat und wie die Resonanz darauf war.
Habt ihr Erfahrung mit der GebüTh? Da liegen die Sätze ja nochmals deutlich drüber...
Freue mich auf einen regen Austausch
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
wollte gerne mal wieder hören, wie so die Tendenz bzgl. Privatpreisgestaltung bei euch ist. Ich berechne - wie die meisten meines Wissens - i. d. R. 60 Min. (45 Beh. + ca. 15 Min. Vor-Nachbereitung), was so auch im Vertrag steht. Auf der Rechnung schreibe ich "Log. Beh. 60 Min.", was meiner Ansicht nach auch korrekt ist. Der Maler stellt ja auch die Zeit in Rechnung, in der er den Eimer reinträgt. Das Rezept wird auf 60 Min. ausgestellt.
Was schreibt ihr in der Rechnung? Nur Behandlung oder Zeitangabe dabei?
Mein Satz liegt bei 65 EUR, bei langjährigen Stamm- und Heimpatienten mit Beihilfeversicherung mache ich "was dazwischen" oder tatsächlich Beihilfe bei Heimpatienten, da diese sonst oft von den lieben Angehörigen die Logo abgesetzt bekommen. Das ist nicht ganz konsequent, aber die lieben Kollegen machen es halt auch für den Billigheimersatz...
Wir sind gut und haben wenig Angst, Pat. zu verlieren. Und "Meckerer" gibt es immer mal.
Ich würde nun nach zig Jahren gerne mal meinen Satz anheben. Wie geht ihr da konkret vor: Neue Pat. = neuer Vertrag mit neuem Satz ist klar, aber was macht ihr bei Bestandspatienten? Vertrag unter die Nase halten und unterschreiben lassen? Schnitt ab 1.1. und weitere Termine zum neuen Satz berechnen? Dann vorher darauf hinweisen oder einfach erhöhen mit/ohne Zusatz?
Ich weiß, das Thema kam hier kürzlich so ähnlich. Aber bei Logo ist der Eigenanteil aufgrund der längeren Behandlungszeit eben oft höher...
Mich würde interessieren, ob schon jemand bei laufenden Behandlungen "angehoben" hat und wie die Resonanz darauf war.
Habt ihr Erfahrung mit der GebüTh? Da liegen die Sätze ja nochmals deutlich drüber...
Freue mich auf einen regen Austausch
LG
Asima
nachdem du mich vorhin direkt angesprochen hast, muss ich ja wohl Stellung nehmen :wink:
Also
1. ich orientiere mich am 1,8 fachen Satz der KK, die gerade am meisten zahlt. In meinem Bundesland ist das momentan die AOK. So verlange ich im Moment etwas mehr als 67 Euro.
2. Ich erhöhe regelmäßig, meist zum Jahreswechsel - durch das Regelmäßige sind die Erhöhungen dann eher moderat. Laufende Verordnungen lasse ich zum alten Preis. Bei der nächsten VO wird der Patient darauf hingewiesen, dass es eine "Anpassung" gab. Hatte deswegen noch nie Probleme. Es wird ja ständig und überall "angepasst".
Habe momentan eine Ausnahme laufen: ein schwer betroffenes Kind kommt seit 2 Jahren zu mir und seit einem Jahr 2 x wöchentlich und ich hab sie als "Stammkunden" auf dem alten Vertrag gelassen. Mache ihnen das aber immer wieder bewusst !! (sie haben ja auch so ca 800 - 1000 Euro Zuzahlung im Jahr ....)
3. In meinem Behandlungsvertrag steht, dass sich mein Honorar für 60 Minuten wie folgt zusammensetzt: 45-50 Minuten Therapie zuzüglich 10-15 Minuten Vor- und Nacharbeit. Berichte werden extra in Rechnung gestellt, ebenso längere Telefonate. Auf der Rechnung steht das ähnlich ("60 min beinhalten 15 Minuten Vor-und Nacharbeit) Da gibt es Versicherer, die ihren Tarif für 60 Minuten zahlen, andere, die auf 45 runterkürzen. Das ist nicht mein Problem
4. Grundsätzlich mache ich "meckernden" Beamten klar, dass ich die falsche Adresse für ihre Beschwerde bin und sie sich bitte an ihren Beamtenbund wenden sollen.
5. Habe ich nur noch ganz selten Probleme, seit ich selber weiß, was ich brauche und was ich will.
Liebe Grüße
Susanne
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Geschäftsnummer: 244 C 4977/07
Auszug der Entscheidungsgründe:
[...] ergibt sich, dass für eine 45-minütige logopädische Therapie eine Vergütung zwischen EUR 53,75 und 82,50 angemessen und üblich ist. Der hier in Ansatz gebrachte Betrag von EUR 65,00 für eine Behandlungsdauer von 45 Minuten liegt daher am unteren Ende der Skala und begegnet insofern keine Bedenken. Der Gutachter führt hierbei aus, dass Beträge, die sich in den Vergütungslisten der Primärkassen für den Bereich Bayern befinden, wie bei Ärzten mit den 1,8 bis 2,3fachen Steigerungsfaktor in Ansatz gebracht werden können. Bei Ansatz eines 2,3fachen Faktors ergäbe sich sogar eine Gebühr von EUR 82,50 für eine 45-minütige Behandlung. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Abrechnung der Klagepartei nicht zu beanstanden und bewegt sich eher unter der Höhe ortsüblicher Entgelte. [...] (Quelle: Amtsgericht München)
D.h. bei uns aktuell:
Logopädischer Gebührensatz 78,26 % für 45 Minuten Behandlung zzgl. Vor- und Nachbereitung
mit Steigerungsfaktor 1,8 = 74,34 €
Logopädischer Gebührensatz 86,96 % für 45 Minuten Behandlung zzgl. Vor- und Nachbereitung
mit Steigerungsfaktor 2,0 = 82,60 €
Logopädischer Gebührensatz 100,00 % für 45 Minuten Behandlung zzgl. Vor- und Nachbereitung
mit Steigerungsfaktor 2,3 = 94,99 €
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regiologo schrieb:
Amtsgericht München 17.07.2008
Geschäftsnummer: 244 C 4977/07
Auszug der Entscheidungsgründe:
[...] ergibt sich, dass für eine 45-minütige logopädische Therapie eine Vergütung zwischen EUR 53,75 und 82,50 angemessen und üblich ist. Der hier in Ansatz gebrachte Betrag von EUR 65,00 für eine Behandlungsdauer von 45 Minuten liegt daher am unteren Ende der Skala und begegnet insofern keine Bedenken. Der Gutachter führt hierbei aus, dass Beträge, die sich in den Vergütungslisten der Primärkassen für den Bereich Bayern befinden, wie bei Ärzten mit den 1,8 bis 2,3fachen Steigerungsfaktor in Ansatz gebracht werden können. Bei Ansatz eines 2,3fachen Faktors ergäbe sich sogar eine Gebühr von EUR 82,50 für eine 45-minütige Behandlung. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Abrechnung der Klagepartei nicht zu beanstanden und bewegt sich eher unter der Höhe ortsüblicher Entgelte. [...] (Quelle: Amtsgericht München)
D.h. bei uns aktuell:
Logopädischer Gebührensatz 78,26 % für 45 Minuten Behandlung zzgl. Vor- und Nachbereitung
mit Steigerungsfaktor 1,8 = 74,34 €
Logopädischer Gebührensatz 86,96 % für 45 Minuten Behandlung zzgl. Vor- und Nachbereitung
mit Steigerungsfaktor 2,0 = 82,60 €
Logopädischer Gebührensatz 100,00 % für 45 Minuten Behandlung zzgl. Vor- und Nachbereitung
mit Steigerungsfaktor 2,3 = 94,99 €
Ich drucke gerade meinen "angepassten" Vertrag aus und bin jetzt auch bei 69,xx für 45 min. Mein obiges Beispiel war noch vom Vorjahr ...
Bayern hat die höchsten gkv - Sätze, daher ist es eher logisch, dass hier bei PP etwas mehr verlangt wird als beispielsweise in Brandenburg ...
Insgesamt aber ein äußerst erfreulicher Text !!
schneller Gruß,
su
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Susulo schrieb:
Danke , regiologo!
Ich drucke gerade meinen "angepassten" Vertrag aus und bin jetzt auch bei 69,xx für 45 min. Mein obiges Beispiel war noch vom Vorjahr ...
Bayern hat die höchsten gkv - Sätze, daher ist es eher logisch, dass hier bei PP etwas mehr verlangt wird als beispielsweise in Brandenburg ...
Insgesamt aber ein äußerst erfreulicher Text !!
schneller Gruß,
su
erstmal ganz vielen Dank!!
Ich habe ja immer mal wieder den Eindruck, dass ich die Einzige bin, die mehr als 55 EUR verlangt....
Habe auch gerade wieder tolle Diskussionen und finde es echt schwierig, lasse dann leider auch noch zu gerne was rumhandeln und bin nicht konsequent genug. Ist aber halt toll, wenn 2 Straßen weiter anders beworben wird. Muss man wohl einfach drüberstehen.
Mein Brüller im letzten Jahr war einer, der 2 Kinder zum Preis von 1 behandelt haben wurde, Erstattung ca. 32 EUR lt. seiner Kasse.
Ich finde es nur krass, hatte gerade heute Pat., die meint, sie bek. ja nur 57,50 erstattet und würde auch zu einer meiner MA gehen oder sich dann halt umhören, wie das denn woanders sei, bevor sie weitermache. Sei aber sonst mit allem zufrieden. Nur kosten darf es halt nichts...
Klar, mache ich nächstens bei Mediamarkt auch...
regiologo, was verlangst du jetzt tatsächlich?
LG Asima
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asima schrieb:
Hallo ihr Lieben,
erstmal ganz vielen Dank!!
Ich habe ja immer mal wieder den Eindruck, dass ich die Einzige bin, die mehr als 55 EUR verlangt....
Habe auch gerade wieder tolle Diskussionen und finde es echt schwierig, lasse dann leider auch noch zu gerne was rumhandeln und bin nicht konsequent genug. Ist aber halt toll, wenn 2 Straßen weiter anders beworben wird. Muss man wohl einfach drüberstehen.
Mein Brüller im letzten Jahr war einer, der 2 Kinder zum Preis von 1 behandelt haben wurde, Erstattung ca. 32 EUR lt. seiner Kasse.
Ich finde es nur krass, hatte gerade heute Pat., die meint, sie bek. ja nur 57,50 erstattet und würde auch zu einer meiner MA gehen oder sich dann halt umhören, wie das denn woanders sei, bevor sie weitermache. Sei aber sonst mit allem zufrieden. Nur kosten darf es halt nichts...
Klar, mache ich nächstens bei Mediamarkt auch...
regiologo, was verlangst du jetzt tatsächlich?
LG Asima
Folgende Informationen zur Preisgestaltung gebe ich Privatpatienten
In der letzten Zeit versuchen einige private Krankenkassen immer wieder die Erstattung von Therapieleistungen auf den Beihilfesatz für
Beamte zu reduzieren. Dabei bezahlt die Beihilfe nie die gesamte Höhe der eingereichten Leistungen, so dass die Restkosten nur durch eine zusätzliche private Versicherung abgedeckt werden können.
Das Bundesministerium des Inneren selbst hat in seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 festgestellt, dass die beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich der Heilmittel nicht kostendeckend sind und daher für die Erstattungshöhe auch nicht maßgeblich sein können.
Die vorgeschriebenen Fortbildungspunkte überschreiten wir jedes Jahr in unseren Fortbildungen überproportional und tauschen uns dabei auch interdisziplinär mit Ärzten der verschiedensten Fachrichtungen aus. So können wir die von uns angestrebte hohe Qualität zum Nutzen unserer Patienten halten und für jeden Patienten individuell zusätzliche Teilbereiche einbinden, die die Ergebnisse der Therapie effektiver und auch nachhaltig unterstützen.
Diese Qualität ist nicht zum Discountpreis zu haben.
Ich orientiere mich am Tarif der gesetzlichen Krankenkassen mit dem 1,8 fachen Satz.
Gesetzlich Versicherte müssen übrigens für jede Verordnung 10 € und 10% des Rezeptwertes selbst tragen.
Im Internet finden Sie zusätzliche Informationen und auch Musterbriefe unter dem Stichwort "Privatpreise"
Für weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung!
Patienten, die so informiert wurden, sind übrigens in unserer Praxis geblieben!
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Logos Nordrhein schrieb:
Hallo asima,
Folgende Informationen zur Preisgestaltung gebe ich Privatpatienten
In der letzten Zeit versuchen einige private Krankenkassen immer wieder die Erstattung von Therapieleistungen auf den Beihilfesatz für
Beamte zu reduzieren. Dabei bezahlt die Beihilfe nie die gesamte Höhe der eingereichten Leistungen, so dass die Restkosten nur durch eine zusätzliche private Versicherung abgedeckt werden können.
Das Bundesministerium des Inneren selbst hat in seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 festgestellt, dass die beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich der Heilmittel nicht kostendeckend sind und daher für die Erstattungshöhe auch nicht maßgeblich sein können.
Die vorgeschriebenen Fortbildungspunkte überschreiten wir jedes Jahr in unseren Fortbildungen überproportional und tauschen uns dabei auch interdisziplinär mit Ärzten der verschiedensten Fachrichtungen aus. So können wir die von uns angestrebte hohe Qualität zum Nutzen unserer Patienten halten und für jeden Patienten individuell zusätzliche Teilbereiche einbinden, die die Ergebnisse der Therapie effektiver und auch nachhaltig unterstützen.
Diese Qualität ist nicht zum Discountpreis zu haben.
Ich orientiere mich am Tarif der gesetzlichen Krankenkassen mit dem 1,8 fachen Satz.
Gesetzlich Versicherte müssen übrigens für jede Verordnung 10 € und 10% des Rezeptwertes selbst tragen.
Im Internet finden Sie zusätzliche Informationen und auch Musterbriefe unter dem Stichwort "Privatpreise"
Für weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung!
Patienten, die so informiert wurden, sind übrigens in unserer Praxis geblieben!
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Rederei2011 schrieb:
Toll formuliert, Logos Nordrhein :thumbsdown:- lieben Dank für's Teilen
Logos Nordrhein:
Vielen Dank, macht Mut!
regiologo:
Das mit den %en habe ich noch nicht verstanden, welchen Satz nehmt ihr denn jetzt?
An ALLE:
Wie ist euer Vertrag aufgebaut? Ich habe einen ganz alten, der irgendwie weitergereicht wurde, aber halt alle möglichen Parts beinhaltet (egal, ob von anderen Stellen erstattet wird usw.) und auch alle Pos. beinhaltet.
Berechnet ihr b. 1. Termin Befunderhebung und Auswertung + 1x Therapie + Therapieplanung und Anamnese?
Buchner empfiehlt das Kleingedruckte hintendrauf, vorne nur die Preise, aber ob das besser ist?
LG Asima
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asima schrieb:
Hi nochmals,
Logos Nordrhein:
Vielen Dank, macht Mut!
regiologo:
Das mit den %en habe ich noch nicht verstanden, welchen Satz nehmt ihr denn jetzt?
An ALLE:
Wie ist euer Vertrag aufgebaut? Ich habe einen ganz alten, der irgendwie weitergereicht wurde, aber halt alle möglichen Parts beinhaltet (egal, ob von anderen Stellen erstattet wird usw.) und auch alle Pos. beinhaltet.
Berechnet ihr b. 1. Termin Befunderhebung und Auswertung + 1x Therapie + Therapieplanung und Anamnese?
Buchner empfiehlt das Kleingedruckte hintendrauf, vorne nur die Preise, aber ob das besser ist?
LG Asima
In der Mischpraxis Privat mit GKV-Zulassung Steigerungsfaktor 2,1 bis Steigerungsfaktor 1,8 je nach Mitarbeiterqualifikation / Betriebszugehörigkeit / etc. , da MitarbeiterInnen umsatzbeteiligt sind
Und drunter geht nix; Müssen sich die Pat. was anders suchen! Haben "topp" Mitbewerber, sind zwar billiger, dafür haben die Patienten beispielweise an 5 BE auch mal 3bis4 verschiedene TherapeutInnen. Dann kommen manche, denen es erst zu teuer erschien, zähneknirschend (gesundheitssystemischer Bruxismus) auch wieder zurück.
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regiologo schrieb:
In der reinen Privatpraxis 100% / Steigerungsfaktor 2,3
In der Mischpraxis Privat mit GKV-Zulassung Steigerungsfaktor 2,1 bis Steigerungsfaktor 1,8 je nach Mitarbeiterqualifikation / Betriebszugehörigkeit / etc. , da MitarbeiterInnen umsatzbeteiligt sind
Und drunter geht nix; Müssen sich die Pat. was anders suchen! Haben "topp" Mitbewerber, sind zwar billiger, dafür haben die Patienten beispielweise an 5 BE auch mal 3bis4 verschiedene TherapeutInnen. Dann kommen manche, denen es erst zu teuer erschien, zähneknirschend (gesundheitssystemischer Bruxismus) auch wieder zurück.
Vor den Ferien sprach ich bereits drüber, ob wir die Therapie nicht von 2 mal auf 1 mal wöchentlich reduzieren (auf Grund organisatorischer Probleme). Dies lehnte er heute - trotz Preiserhöhung - vehement ab. So schlimm kann es also nicht sein ....
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Susulo schrieb:
Heute: Teile meinem Patienten bzw. dessen Papa die "Preisanpassung" (s.o.) mit. Er ist Beamter ...Er: Das ist aber heftig, Sie wissen, wie wenig mir die Beihilfestelle erstattet. Ich: " ja, aber beschweren Sie sich bitte z.B. beim Beamtenbund" Er lacht und sagt: "Wissen Sie auch , dass in der Praxis xy (er macht dort Ergo und es ist auch eine Logo dort angestellt) nur der Beihilfesatz verlangt wird?" Ich: "Sie können gerne in Praxis xy wechseln." Er "nein, auf keinen Fall, wir sind hier sehr zufrieden. Ich dachte nur, ich kann es Ihnen ja mal sagen"......
Vor den Ferien sprach ich bereits drüber, ob wir die Therapie nicht von 2 mal auf 1 mal wöchentlich reduzieren (auf Grund organisatorischer Probleme). Dies lehnte er heute - trotz Preiserhöhung - vehement ab. So schlimm kann es also nicht sein ....
Und wenn wir gesehen haben, dass sie das können, bzw sie gesehen haben dass wir das gesehen haben, sind sie zufrieden, und alles passt wieder. :sunglasses: :innocent:
Hat also mit dem Ego zu tun? :kissing_closed_eyes:
:sunglasses: LG
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limone schrieb:
Manchmal denke ich, die Patienten wollen uns einfach nur zeigen, dass sie mitdenken, sich Gedanken machen, Preise vergleichen..
Und wenn wir gesehen haben, dass sie das können, bzw sie gesehen haben dass wir das gesehen haben, sind sie zufrieden, und alles passt wieder. :sunglasses: :innocent:
Hat also mit dem Ego zu tun? :kissing_closed_eyes:
:sunglasses: LG
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Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Hallo asima,
nachdem du mich vorhin direkt angesprochen hast, muss ich ja wohl Stellung nehmen :wink:
Also
1. ich orientiere mich am 1,8 fachen Satz der KK, die gerade am meisten zahlt. In meinem Bundesland ist das momentan die AOK. So verlange ich im Moment etwas mehr als 67 Euro.
2. Ich erhöhe regelmäßig, meist zum Jahreswechsel - durch das Regelmäßige sind die Erhöhungen dann eher moderat. Laufende Verordnungen lasse ich zum alten Preis. Bei der nächsten VO wird der Patient darauf hingewiesen, dass es eine "Anpassung" gab. Hatte deswegen noch nie Probleme. Es wird ja ständig und überall "angepasst".
Habe momentan eine Ausnahme laufen: ein schwer betroffenes Kind kommt seit 2 Jahren zu mir und seit einem Jahr 2 x wöchentlich und ich hab sie als "Stammkunden" auf dem alten Vertrag gelassen. Mache ihnen das aber immer wieder bewusst !! (sie haben ja auch so ca 800 - 1000 Euro Zuzahlung im Jahr ....)
3. In meinem Behandlungsvertrag steht, dass sich mein Honorar für 60 Minuten wie folgt zusammensetzt: 45-50 Minuten Therapie zuzüglich 10-15 Minuten Vor- und Nacharbeit. Berichte werden extra in Rechnung gestellt, ebenso längere Telefonate. Auf der Rechnung steht das ähnlich ("60 min beinhalten 15 Minuten Vor-und Nacharbeit) Da gibt es Versicherer, die ihren Tarif für 60 Minuten zahlen, andere, die auf 45 runterkürzen. Das ist nicht mein Problem
4. Grundsätzlich mache ich "meckernden" Beamten klar, dass ich die falsche Adresse für ihre Beschwerde bin und sie sich bitte an ihren Beamtenbund wenden sollen.
5. Habe ich nur noch ganz selten Probleme, seit ich selber weiß, was ich brauche und was ich will.
Liebe Grüße
Susanne
Wollte den 2. Teil meiner Frage nochmals loswerden:
An ALLE:
Wie ist euer Vertrag aufgebaut? Ich habe einen ganz alten, der irgendwie weitergereicht wurde, aber halt alle möglichen Parts beinhaltet (egal, ob von anderen Stellen erstattet wird usw.) und auch alle Pos. beinhaltet.
Berechnet ihr b. 1. Termin Befunderhebung und Auswertung + 1x Therapie + Therapieplanung und Anamnese?
Buchner empfiehlt das Kleingedruckte hintendrauf, vorne nur die Preise, aber ob das besser ist?
Das mit dem Ego ist sicher auch nicht falsch... Daran arbeite ich gerade :yum:
LG Asima
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also, in meinem Vertrag steht zunächst, dass dies ein Dienstvertrag ist und die Höhe des Honorars zwischen mir und Patient bzw. dem gesetzl. Vertreter vereinbart wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die PKV und vor allem die Beihilfe nicht grundsätzlich den vollen Betrag erstatten.
Sodann schreibe ich, dass ich mich am 1,8 fachen Satz der AOK orientiere; ich schreibe, was bei Zahlungsverzug passiert, bei kurzfristigen Absagen bzw. Versäumen von Terminen. Aufsichtspflicht und Entbindung der Schweigepflicht gg Arzt und ggfs Erzieherin/Lehrer-in. Auf Seite 2 habe ich dann die komplette Preisliste.
Normalerweise berechne ich für den ersten Termin die Befunderhebung und für die weiteren Termine halt die "normale" Therapie. In meinem Vertrag steht aber folgende Klausel. "Befunderhebung und Therapie können am gleichen Termin berechnet werden, soweit der Behandlungsfall dies erfordert". Ich mache das höchst selten (wenn ich mal wirklich länger überziehe) ansonsten extra. Es ist mir aber wichtig, von Anfang an darauf hinzuweisen. Der Vertrag wird sowieso Punkt für Punkt durchgesprochen, von daher finde ich den Aufbau nicht soooo entscheidend, sondern vor allem wichtig, dass alles drin steht.
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Susulo schrieb:
hallo asima,
also, in meinem Vertrag steht zunächst, dass dies ein Dienstvertrag ist und die Höhe des Honorars zwischen mir und Patient bzw. dem gesetzl. Vertreter vereinbart wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die PKV und vor allem die Beihilfe nicht grundsätzlich den vollen Betrag erstatten.
Sodann schreibe ich, dass ich mich am 1,8 fachen Satz der AOK orientiere; ich schreibe, was bei Zahlungsverzug passiert, bei kurzfristigen Absagen bzw. Versäumen von Terminen. Aufsichtspflicht und Entbindung der Schweigepflicht gg Arzt und ggfs Erzieherin/Lehrer-in. Auf Seite 2 habe ich dann die komplette Preisliste.
Normalerweise berechne ich für den ersten Termin die Befunderhebung und für die weiteren Termine halt die "normale" Therapie. In meinem Vertrag steht aber folgende Klausel. "Befunderhebung und Therapie können am gleichen Termin berechnet werden, soweit der Behandlungsfall dies erfordert". Ich mache das höchst selten (wenn ich mal wirklich länger überziehe) ansonsten extra. Es ist mir aber wichtig, von Anfang an darauf hinzuweisen. Der Vertrag wird sowieso Punkt für Punkt durchgesprochen, von daher finde ich den Aufbau nicht soooo entscheidend, sondern vor allem wichtig, dass alles drin steht.
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asima schrieb:
Hallo, ich bin´s nochmal:
Wollte den 2. Teil meiner Frage nochmals loswerden:
An ALLE:
Wie ist euer Vertrag aufgebaut? Ich habe einen ganz alten, der irgendwie weitergereicht wurde, aber halt alle möglichen Parts beinhaltet (egal, ob von anderen Stellen erstattet wird usw.) und auch alle Pos. beinhaltet.
Berechnet ihr b. 1. Termin Befunderhebung und Auswertung + 1x Therapie + Therapieplanung und Anamnese?
Buchner empfiehlt das Kleingedruckte hintendrauf, vorne nur die Preise, aber ob das besser ist?
Das mit dem Ego ist sicher auch nicht falsch... Daran arbeite ich gerade :yum:
LG Asima
nochmals danke, Susulo, für die Antwort.
Habe nun auch meine Preise raufgesetzt und bei zwei Patis keine Schwierigkeiten gehabt, fand ich toll. - so weit sind wir schon :innocent:
Arbeite also weiter am Ego.
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo,
nochmals danke, Susulo, für die Antwort.
Habe nun auch meine Preise raufgesetzt und bei zwei Patis keine Schwierigkeiten gehabt, fand ich toll. - so weit sind wir schon :innocent:
Arbeite also weiter am Ego.
LG
Asima
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