PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
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Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
Oder verletzt man dadurch irgendwelche Berufsgesetze?Wenn jetzt ein Logo- oder Ergotherapeut eine Kassenzulassung benötigt, ich aber in den Räumen nur private Physio anbieten will; wäre das vereinbar miteinander?
Gibt es solche Praxisgemeinschaften vielleicht schon? Bisher habe ich nur PT-und Ergo-Praxen gefunden, aber da wurde stets nur mit Kassenzulassung gearbeitet und diese "Masse- statt Klasse-Modell" innerhalb der so starren Kassenzulassung entspricht nicht meiner Vorstellung von menschenwürdigem Arbeiten (ich respektiere stets andere Meinungen; es ist halt meine Haltung).Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.Herzliche Grüsse aus Hamburg in dieses Forum.
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FORTEFIS schrieb:
Moin aus Hamburg,Hat Jemand Erfahrungen im Bereich der räumlichen Zusammenarbeit von Physiotherapeuten und Logo-bzw. Ergotherapueten?Mich interessiert konkret, welche Vorgaben (Richtlinien) es da gäbe:Ich selbst möchte eine private Physio-Praxis eröffnen, stelle mir aber eine gemeinsame Nutzung der Praxis mit Logo- und Ergotherapeuten vor. Nun fehlt es mir an Erfahrung, ob es auch "private" Logo- und Ergotherapie gibt, sodass man sich mit solchen Kollegen interdisziplinär zusammentun kann, um eine stärkere Ausstrahlungskraft als Praxis zu haben.Gibt es ein Gesetz, welches diese räumliche Zusammenarbeit verbietet?Ändern sich dadurch die Bestimmungen gegenüber dem Gesundheitsamt?
Oder verletzt man dadurch irgendwelche Berufsgesetze?Wenn jetzt ein Logo- oder Ergotherapeut eine Kassenzulassung benötigt, ich aber in den Räumen nur private Physio anbieten will; wäre das vereinbar miteinander?
Gibt es solche Praxisgemeinschaften vielleicht schon? Bisher habe ich nur PT-und Ergo-Praxen gefunden, aber da wurde stets nur mit Kassenzulassung gearbeitet und diese "Masse- statt Klasse-Modell" innerhalb der so starren Kassenzulassung entspricht nicht meiner Vorstellung von menschenwürdigem Arbeiten (ich respektiere stets andere Meinungen; es ist halt meine Haltung).Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.Herzliche Grüsse aus Hamburg in dieses Forum.
Also in Baden-Württemberg können die Logos keine "Privat-Praxis" eröffnen. Wir brauchen immer eine Heilmittelverordnung. Glaube, das gilt für ganz Deutschland.
Grüße
setrakarin
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und welche Anforderungen werden von den Kassen an die Logos gestellt? Dürfen die in Räumlichkeiten mit Physio´s gehen, auch wenn der Physio keine Kassenzulassung hat/will?
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FORTEFIS schrieb:
Danke Setrakarin,
und welche Anforderungen werden von den Kassen an die Logos gestellt? Dürfen die in Räumlichkeiten mit Physio´s gehen, auch wenn der Physio keine Kassenzulassung hat/will?
Da in der PT stets ein höherer Bedarf da ist und somit auch ein größerer Zulauf an PP, ist es hier wesentlich einfacher, mit einer Privatpraxis auch Umsatz zu machen. Zudem kann im PT-Bereich noch mit Wellness und Fitness (zu normalen Zeiten) Geld generiert werden.
In der Logo und Ergo wird dies einfach aus marktwirtschaftlichen Gründen selten vorkommen: so viele PP, dass die Praxis voll wird, gibt es in Logo/Ergo meist nicht. Selbstzahler (auf grüne VO) .... nun ja. In der PT haste mal "Laufkundschaft", die evt nach 6x20 min abgeschlossen sind. Wer zahlt Logopädie 2x wöchentlich à 90 Euro über einen Zeitraum von 2-3 Jahren aus eigener Tasche?
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Susulo schrieb:
Natürlich kannst du als HME eine Privatpraxis eröffnen. Du behandelst dann halt ausschließlich Privatpatienten auf ärztliche Anordnung oder auch Selbstzahler mit grünem Rezept.
Da in der PT stets ein höherer Bedarf da ist und somit auch ein größerer Zulauf an PP, ist es hier wesentlich einfacher, mit einer Privatpraxis auch Umsatz zu machen. Zudem kann im PT-Bereich noch mit Wellness und Fitness (zu normalen Zeiten) Geld generiert werden.
In der Logo und Ergo wird dies einfach aus marktwirtschaftlichen Gründen selten vorkommen: so viele PP, dass die Praxis voll wird, gibt es in Logo/Ergo meist nicht. Selbstzahler (auf grüne VO) .... nun ja. In der PT haste mal "Laufkundschaft", die evt nach 6x20 min abgeschlossen sind. Wer zahlt Logopädie 2x wöchentlich à 90 Euro über einen Zeitraum von 2-3 Jahren aus eigener Tasche?
für Deine Argumentation.
Deine Info ist hilfreich und dient meiner Orientierung.
Weisst Du denn, ob Logos und Ergos mit Kassenzulassung in einer privaten PT-Praxis praktizieren dürften?
Wie hoch sind denn die Anforderungen der Kassen an die Logos bzw. Ergo´s?
Bei uns Physios sind die allein Räumlich, Gerätetechnisch (teilweise sogar unsinnige Anforderungen gibt es da) aber auch was die Zertifikate betrifft, echt hoch...Gilt das für die Kollegen auch?
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FORTEFIS schrieb:
Danke Susulo,
für Deine Argumentation.
Deine Info ist hilfreich und dient meiner Orientierung.
Weisst Du denn, ob Logos und Ergos mit Kassenzulassung in einer privaten PT-Praxis praktizieren dürften?
Wie hoch sind denn die Anforderungen der Kassen an die Logos bzw. Ergo´s?
Bei uns Physios sind die allein Räumlich, Gerätetechnisch (teilweise sogar unsinnige Anforderungen gibt es da) aber auch was die Zertifikate betrifft, echt hoch...Gilt das für die Kollegen auch?
Die Zulassungsbedingungen regelt die HMRL (neu!)und der jeweilige Rahmenvertrag. Diese werden gerade geschiedst, es könnte sich also akut einiges ändern. Am besten direkt bei der ARGE nachfragen.
Dann müsstet ihr halt klären wie das Geschäftsverhältnis ist. Praxisgemeinschaft? Angestellte fachliche Leitung?
Nur mal 2 Beispiele
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Susulo schrieb:
Wenn die Kriterien der Kassenzulassung erfüllt sind, sollte nichts dagegen sprechen
Die Zulassungsbedingungen regelt die HMRL (neu!)und der jeweilige Rahmenvertrag. Diese werden gerade geschiedst, es könnte sich also akut einiges ändern. Am besten direkt bei der ARGE nachfragen.
Dann müsstet ihr halt klären wie das Geschäftsverhältnis ist. Praxisgemeinschaft? Angestellte fachliche Leitung?
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setrakarin schrieb:
Hallo.
Also in Baden-Württemberg können die Logos keine "Privat-Praxis" eröffnen. Wir brauchen immer eine Heilmittelverordnung. Glaube, das gilt für ganz Deutschland.
Grüße
setrakarin
Die Frage wird lauten: Ergibt sich dazu eine tragfähige betriebswirtschaftliche Grundlage.
Unsere Praxis wurde als Privatpraxis eröffnet und da wir die Zulassungsvoraussetzungen der GKVen erfüllten, kamen die GKV-Versicherten dazu.
Sollte man die GKV-Zulassung zurückgeben, bleibt die Privat-Praxis bestehen.
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regiologo schrieb:
Der Eröffnung einer logopädischen Privat-Praxis steht nichts entgegen. Das entspricht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 12
Die Frage wird lauten: Ergibt sich dazu eine tragfähige betriebswirtschaftliche Grundlage.
Unsere Praxis wurde als Privatpraxis eröffnet und da wir die Zulassungsvoraussetzungen der GKVen erfüllten, kamen die GKV-Versicherten dazu.
Sollte man die GKV-Zulassung zurückgeben, bleibt die Privat-Praxis bestehen.
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FORTEFIS schrieb:
Ich denke auch, dass wir uns viel häufiger fachlich, interdisziplinär und gemeinschaftlich auftretend dem Markt stellen sollten. Das ist doch für die Patienten viel zufriedenstellender, wenn Sie unsere diversen Heilbehandlungen unter einem gemeinsamen Dach wahrnehmen können. Niemand ist Experte auf allen Gebieten und somit ergänzt man sich.
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PT-Morris schrieb:
Interdisziplinäre Praxengemeinschaften sind meiner Meinung nach die Zukunft. Besser gesagt, wären die Zukunft. Leider sieht es stark danach aus, dass es aus klientelpolitischem Kalkül der Verbände weiter Mindestraumgrößen und Ausstattungen nach den alten Verträgen geben wird. Ich beziehe mich auf eine GKV Zulassung.
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