Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
weiß jemand wie es mit der Rentenversicherungspflicht aussieht, wenn man nur Privatpatienten behandelt und Lerntherapien durchführt (Selbstständig ohne Angestellte, Einkommen über 450 €).
Ich arbeite dann ja nicht auf Weisung des Arztes und kann Umfang und Art der Behandlung selbst bestimmen, enfällt dadurch die Rentenversicherungspflicht?
Viele Grüße
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thea123 schrieb:
Hallo,
weiß jemand wie es mit der Rentenversicherungspflicht aussieht, wenn man nur Privatpatienten behandelt und Lerntherapien durchführt (Selbstständig ohne Angestellte, Einkommen über 450 €).
Ich arbeite dann ja nicht auf Weisung des Arztes und kann Umfang und Art der Behandlung selbst bestimmen, enfällt dadurch die Rentenversicherungspflicht?
Viele Grüße
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Wenn ich 51% oder mehr an Lerntherapien durchführen würde, wäre ich also nicht mehr rentenversicherungpflichtig?
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thea123 schrieb:
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Wenn ich 51% oder mehr an Lerntherapien durchführen würde, wäre ich also nicht mehr rentenversicherungpflichtig?
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morpheus-06 schrieb:
das sollte so funktionieren. Stell doch einfach einen Antrag auf Befreiung.
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morpheus-06 schrieb:
auch eine Privat-Vo ist eine Weisung des Arztes. Du musst mehr wie 51% außerhalb der Weisung des Arztes arbeiten (GKV und PKV).
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