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In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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Ich bin seit Anfang 2013 Selbständig und habe mich damals an die Empfehlung des DBL gehalten das Urteil abzuwarten und keine Anmeldung vorzunehmen. Die Rentenversicherung selbst kam nie auf mich zu.
Wenn ich mich jetzt dort melde, was wird dann passieren? Soviel ich weiß muss auf jeden Fall für die letzten zwei Jahre nachgezahlt werden. Kann ich hier noch wählen welcher Abgabebetrag genommen wird (Voller Beitrag, halber Beitrag oder prozentual)?
Wird es Strafen für das nicht melden geben obwohl hier Rechtsunsicherheit bestanden hat? Gibt es schon irgendwelche Erfahrungen?
Vielen Dank!
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Cloud1 schrieb:
Nachdem das Urteil nun gesprochen wurde und fest steht, dass Logopäden der Rentenversicherungspflicht unterliegen stellt sich für mich die Frage wie ich weiter vorgehe.
Ich bin seit Anfang 2013 Selbständig und habe mich damals an die Empfehlung des DBL gehalten das Urteil abzuwarten und keine Anmeldung vorzunehmen. Die Rentenversicherung selbst kam nie auf mich zu.
Wenn ich mich jetzt dort melde, was wird dann passieren? Soviel ich weiß muss auf jeden Fall für die letzten zwei Jahre nachgezahlt werden. Kann ich hier noch wählen welcher Abgabebetrag genommen wird (Voller Beitrag, halber Beitrag oder prozentual)?
Wird es Strafen für das nicht melden geben obwohl hier Rechtsunsicherheit bestanden hat? Gibt es schon irgendwelche Erfahrungen?
Vielen Dank!
Wenn ja, würde ich mal diesen mit seiner schriftlichen Aussage konfrontieren...
stefan 302
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Cloud1 schrieb:
Hier ist der damalige Artikel dazu: Rentenversicherungspflicht von selbstständigen LogopädInnen
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stefan 302 schrieb:
Hast du das schriftlich vom DBL? :unamused:
Wenn ja, würde ich mal diesen mit seiner schriftlichen Aussage konfrontieren...
stefan 302
"Von sich aus" wird es lange dauern bis die DRV sich bei dir meldet; wesentlich einfacher wird es wenn du dich selbst anmeldest;
du kannst dich regulär zu Anfang 2013 anmelden; für die ersten drei Kalenderjahre deiner Selbstständigkeit kannst du zwischen halben/ganzem Regelbeitrag und einkommensangepasstem Beitrag wählen, nach drei Jahren "halbem" Beitrag wird entweder der "ganze" Regelbeitrag erhoben oder, auf Antrag, ein einkommensangepasster Beitrag.
Der Empfehlung des dbl folgend sollte es keine größeren Probleme bereiten, die 3-Jahres-Forderung der DRV nachträglich zu begleichen; ansonsten frühzeitig mit "IHNEN" Kontakt aufnehmen und eine gütliche Einigung aushandeln.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Empfehlung war, neben einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger, diese:
[...] Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung, die voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, können betroffene LogopädInnen überlegen, ob sie etwaige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vorsorglich - soweit möglich - ansparen. [...]
"Von sich aus" wird es lange dauern bis die DRV sich bei dir meldet; wesentlich einfacher wird es wenn du dich selbst anmeldest;
du kannst dich regulär zu Anfang 2013 anmelden; für die ersten drei Kalenderjahre deiner Selbstständigkeit kannst du zwischen halben/ganzem Regelbeitrag und einkommensangepasstem Beitrag wählen, nach drei Jahren "halbem" Beitrag wird entweder der "ganze" Regelbeitrag erhoben oder, auf Antrag, ein einkommensangepasster Beitrag.
Der Empfehlung des dbl folgend sollte es keine größeren Probleme bereiten, die 3-Jahres-Forderung der DRV nachträglich zu begleichen; ansonsten frühzeitig mit "IHNEN" Kontakt aufnehmen und eine gütliche Einigung aushandeln.
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burmacat schrieb:
- versehen und gelöscht - sorry
Stehe auch gerade vor dieser Entscheidung....
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Cloud1 schrieb:
Nein, anders herum. Die FMs müssen für sich die Rentenversicherung bezahlen. Der Praxisinhaber zahlt die nur bei Angestellten anteilig.
ein FM ist selbständig und muss sich damit selber drum kümmern, ob er RV pflichtig ist oder nicht. Genau wie Cloud es sagt.
Sozialversicherungsbeiträge zahlst du ja nur, wenn du Angestellte hast. Also: wenn der FM alles in trockenen Tüchern hat von wegen Scheinselbständigkeit oder nicht, dann kannst du alles so lassen wie es ist. Wenn du dir unsicher bist, ob bei deinem FM eine Scheinselbständigkeit vorliegt (zu diesem Thema gibt es unter dem Pfad "Freie Mitarbeiter" kilometerlange Diskussionsbeiträge) dann solltest du vielleicht einen endgültigen Schnitt machen und ihn entweder ziehen lassen oder anstellen. "Halbe Anstellungen" gibt es eben nicht und manche scheinen zu denken, ein FM wäre genau so etwas. Läge eine Scheinselbständigkeit vor, dann zahlst du tatsächlich als PI auch die Sozialversicherungsbeiträge (also auch KK!) nach, weil du ihn quasi rückwirkend anstellen musst.
"Meine" FM ist hier im Landkreis eine Art "mobile Einsatzkraft" - sie arbeitet wirklich für sehr viele Praxen und immer dann, wenn sie gebraucht wird, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Außerdem hat sie ihren eigenen Patientenstamm und rechnet dann jeweils über die Praxis ab, die näher liegt. Sie hat ein eigenes Logo, eigene Klamotten, eigenes Material - das einzige was sie nicht hat sind Räume und ein eigenes IK. Sie hatte sich kurz vor dem Stichtag 2012 damit selbständig gemacht, 1000 Gespräche mit RV geführt, alles schriftlich fixiert und darf sich sowohl selbständig nennen als auch von der RV befreit bleiben.
Es kommt also grundsätzlich auf die Sachlage an. Viele in unserer Branche "machen aber einfach" und wundern sich hinterher.
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Susulo schrieb:
Hallo Peggy - Sue,
ein FM ist selbständig und muss sich damit selber drum kümmern, ob er RV pflichtig ist oder nicht. Genau wie Cloud es sagt.
Sozialversicherungsbeiträge zahlst du ja nur, wenn du Angestellte hast. Also: wenn der FM alles in trockenen Tüchern hat von wegen Scheinselbständigkeit oder nicht, dann kannst du alles so lassen wie es ist. Wenn du dir unsicher bist, ob bei deinem FM eine Scheinselbständigkeit vorliegt (zu diesem Thema gibt es unter dem Pfad "Freie Mitarbeiter" kilometerlange Diskussionsbeiträge) dann solltest du vielleicht einen endgültigen Schnitt machen und ihn entweder ziehen lassen oder anstellen. "Halbe Anstellungen" gibt es eben nicht und manche scheinen zu denken, ein FM wäre genau so etwas. Läge eine Scheinselbständigkeit vor, dann zahlst du tatsächlich als PI auch die Sozialversicherungsbeiträge (also auch KK!) nach, weil du ihn quasi rückwirkend anstellen musst.
"Meine" FM ist hier im Landkreis eine Art "mobile Einsatzkraft" - sie arbeitet wirklich für sehr viele Praxen und immer dann, wenn sie gebraucht wird, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Außerdem hat sie ihren eigenen Patientenstamm und rechnet dann jeweils über die Praxis ab, die näher liegt. Sie hat ein eigenes Logo, eigene Klamotten, eigenes Material - das einzige was sie nicht hat sind Räume und ein eigenes IK. Sie hatte sich kurz vor dem Stichtag 2012 damit selbständig gemacht, 1000 Gespräche mit RV geführt, alles schriftlich fixiert und darf sich sowohl selbständig nennen als auch von der RV befreit bleiben.
Es kommt also grundsätzlich auf die Sachlage an. Viele in unserer Branche "machen aber einfach" und wundern sich hinterher.
Ich werde als PI überprüft, ob ich Rentenversicherungsbeiträge für meine Mitarbeiter abführe. Bei den FM wird geprüft, ob diese wirklich FM sind. Wir haben eine Statusfeststellung für alle machen lassen und alle wurden als selbstständig eingestuft. Und: WIR LEBEN DAS AUCH so in der Praxis, wie wir es haben prüfen lassen. Nun sind sie aber nach den Stichtag selbstständig geworden, und mit dem neuen Urteil ist das ja dann hinfällig, denke ich.
Wird also eine Prüfung gemacht, und festgestellt, dass meine FM keine sind, da nach 2012 selbstständig geworden, muss ich Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Jahre rückwirkend berechnet aus den Honoraren abführen.
So mein Verständnis.
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PeggySueParker schrieb:
Ganz so einfach ist das auch nicht.
Ich werde als PI überprüft, ob ich Rentenversicherungsbeiträge für meine Mitarbeiter abführe. Bei den FM wird geprüft, ob diese wirklich FM sind. Wir haben eine Statusfeststellung für alle machen lassen und alle wurden als selbstständig eingestuft. Und: WIR LEBEN DAS AUCH so in der Praxis, wie wir es haben prüfen lassen. Nun sind sie aber nach den Stichtag selbstständig geworden, und mit dem neuen Urteil ist das ja dann hinfällig, denke ich.
Wird also eine Prüfung gemacht, und festgestellt, dass meine FM keine sind, da nach 2012 selbstständig geworden, muss ich Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Jahre rückwirkend berechnet aus den Honoraren abführen.
So mein Verständnis.
Sei also ganz entspannt, solange deine FM wirklich als selbständig anerkannt sind. Wie gesagt können aber sie selbst ein Problem bekommen, das bis zur Pleite führen kann...
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Susulo schrieb:
Nein! Entweder dein FM ist tatsächlich selbständig, dann muss er eben seit dem Zeitpunkt seiner Selbständigkeit auch seine RV-Beiträge zahlen. Nur wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird musst du ihn quasi rückwirkend anstellen und Sozialversicherungen zahlen. Das war aber auch vor 2012 schon so ! Als "echter" Selbständiger hat er die gleichen Auflagen wie jeder PI. Für dich zahlt doch die KV auch keine RV-Beiträge, obwohl du in deren Auftrag handelst.
Sei also ganz entspannt, solange deine FM wirklich als selbständig anerkannt sind. Wie gesagt können aber sie selbst ein Problem bekommen, das bis zur Pleite führen kann...
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PeggySueParker schrieb:
und was macht ihr anderen Praxisinhaber? wir müssen nach dem Urteil ja nun auch für die FM zahlen. Kündigt ihr alle FM-Verträge? Anstellen?
Stehe auch gerade vor dieser Entscheidung....
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