Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Beispiel:
SP1 Schetismus, Sigmatismus
(Diagnose Sprachentwicklungsstörung (o.ä.) muss nachgetragen werden)
Wie ist das aber wenn Indikationsschlüssel und Leitsymptomatik angegeben sind, Diagnose fehlt, aber zusätzlich die ICD-10-Angabe (z.B. F 80.9) draufsteht. Reicht die ICD-10-Angabe als Diagnose oder nicht?
Kennt sich da jemand aus?
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burmacat schrieb:
Wenn der Arzt Indikationsschlüssel und Leitsymptomatik angibt, aber die Diagnose fehlt, muss man es doch nachtragen lassen, damit es die Kasse akzeptiert,oder?
Beispiel:
SP1 Schetismus, Sigmatismus
(Diagnose Sprachentwicklungsstörung (o.ä.) muss nachgetragen werden)
Wie ist das aber wenn Indikationsschlüssel und Leitsymptomatik angegeben sind, Diagnose fehlt, aber zusätzlich die ICD-10-Angabe (z.B. F 80.9) draufsteht. Reicht die ICD-10-Angabe als Diagnose oder nicht?
Kennt sich da jemand aus?
Diagnose oder ICD10 Code muss vermerkt sein, sonst ist die Verordnung ungültig
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morpheus-06 schrieb:
ICD10 Code reicht aus
Diagnose oder ICD10 Code muss vermerkt sein, sonst ist die Verordnung ungültig
ist vielleicht überall anders, und jetzt mit den ICD-10 Codes sowieso.... wer weiß.
gruß, heropas
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Punkt 28
HeilM-RL Erster Teil Richtlinientext (Allgemein) § 13
Kann die Diagnose auch als ICD-10 Schlüssel auf der Verordnung angegeben werden?
Ja, zur Angabe der Diagnose ist ein ICD-10 Schlüssel ausreichend. Neben der Angabe der Diagnose muss die Verordnung auch den Indikationsschlüssel und ggf. die ausgeschriebene Leitsymptomatik enthalten.
Das sollte auch die AOK Bayern anerkennen.
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morpheus-06 schrieb:
Arbeitsanweisung des GKV-Spitzenverbandes und der Mitgliedskassen (FAQ 01.01.2012):
Punkt 28
HeilM-RL Erster Teil Richtlinientext (Allgemein) § 13
Kann die Diagnose auch als ICD-10 Schlüssel auf der Verordnung angegeben werden?
Ja, zur Angabe der Diagnose ist ein ICD-10 Schlüssel ausreichend. Neben der Angabe der Diagnose muss die Verordnung auch den Indikationsschlüssel und ggf. die ausgeschriebene Leitsymptomatik enthalten.
Das sollte auch die AOK Bayern anerkennen.
heropas
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heropas schrieb:
o, danke morpheus-06!
heropas
Das hilft mir sehr und vereinfacht so einiges :blush:
Gibt es eine Internetadresse, wo man die Arbeitsanweisung einsehen kann? Habe auf der Homepage des Spitzenverbandes und GBA nichts gefunden und auch per Suchmaschine nicht. Finde nur die Heilmittelrichtlinie und den Katalog, aber keine FAQ.
[bearbeitet am 25.04.13 19:57]
[bearbeitet am 25.04.13 20:24]
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burmacat schrieb:
Vielen Dank! Solange man das schriftlich hat, hat man bei etwaiger Absetzung wenigstens etwas in der Hand.
Das hilft mir sehr und vereinfacht so einiges :blush:
Gibt es eine Internetadresse, wo man die Arbeitsanweisung einsehen kann? Habe auf der Homepage des Spitzenverbandes und GBA nichts gefunden und auch per Suchmaschine nicht. Finde nur die Heilmittelrichtlinie und den Katalog, aber keine FAQ.
[bearbeitet am 25.04.13 19:57]
[bearbeitet am 25.04.13 20:24]
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heropas schrieb:
Reicht meiner Meinung nach nicht aus, bin Logo und hatte das Problem schon öfter. Habe nie riskiert, es ohne Diagnose "SES" zu lassen, sondern immer korrigieren lassen, da die AOK bayern telefonisch mitteilte, es müsse draufstehen.
ist vielleicht überall anders, und jetzt mit den ICD-10 Codes sowieso.... wer weiß.
gruß, heropas
Keiner dort kann mir sagen, was da fehlt...die einzige Antwort: "Das muss der Arzt wissen!" Habe mich bei der AOK mit deren Kinderarzt verbinden lassen, der konnte es sich auch nicht erklären. Zuständige Personen, die mir eine Antwort geben können, gibt es keine. ich soll mich an den Arzt wenden, der es ausgestellt hat. :angry: Es ist wirklich traurig, am liebsten würde ich das publik machen, aber dazu habe ich keine Zeit, weil ich erst mal das fehlende Geld reinholen muss :angry: Heute kam Post und schon wieder unbezahlte Rezepte von der AOK zurück :angry:
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normajean27 schrieb:
Zur Zeit reicht bei der aOK Hessen GAR NICHTS!!!! Ich habe beispielsweise 3 Verordnungen zurückbekommen, auf denen folgendes steht: SP1, Stör.d. Sprache vor Abschluss d. Sprachentwicklung, Sprachentwicklungsstör. i.F.v. Stör. d. auditiven Gedächtnisses, Stör. d. rezeptiven und expressiven Wortschatzes.
Keiner dort kann mir sagen, was da fehlt...die einzige Antwort: "Das muss der Arzt wissen!" Habe mich bei der AOK mit deren Kinderarzt verbinden lassen, der konnte es sich auch nicht erklären. Zuständige Personen, die mir eine Antwort geben können, gibt es keine. ich soll mich an den Arzt wenden, der es ausgestellt hat. :angry: Es ist wirklich traurig, am liebsten würde ich das publik machen, aber dazu habe ich keine Zeit, weil ich erst mal das fehlende Geld reinholen muss :angry: Heute kam Post und schon wieder unbezahlte Rezepte von der AOK zurück :angry:
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