ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Der Privatpatient weigerte sich nach den 10 Logopädie-Stunden die Rechnung zu bezahlen. Es wurde ein Mahnbescheid verschickt, diesem wurde ohne Angaben von Gründen widersprochen. Danach Einleitung des Verfahrens beim Amtsgericht.
Der Patient gab jetzt an, dass statt 45 Minuten nur 30 Minuten in jeder Therapieeinheit geleistet wurden. Außerdem wurde angegeben, dass es keinen Erstbefund gab und es wurde der Vor- und Nachbereitungszeit widersprochen.
Letztendlich hat sich der Privatpatient mit vielen Lügen und Zeugen (Ehepartner) durchsetzen können, da das Gericht hier die Beweislast bei uns gesehen hat. Wir haben die Unterschrift + Datum für jede Stunde und die unterschriebene Honorarvereinbarung. Es war nicht ausreichend, dass in der Honorarvereinbarung 45 Minuten + 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit angegeben war. Auch die Kollegin, die als Zeugin geladen war und bestätigen konnte, dass einige Stunden die vollen 45 Minuten andauerten, reichte NICHT aus um den Richter umzustimmen.
Ab sofort nutzen wir Unterschriftenlisten, wo auch die "von und bis Zeit" mit unterschrieben werden muss. Der Prozess ging fast 1 Jahr und hat uns viel Zeit und Nerven gekostet. Am Ende wurden wir vom Gericht auf einen 75 % - 25 % Vergleich gedrängt. Obwohl der Patient sich oft in Erklärungsnot befand und sich unglaubwürdig verhalten hat.
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Cloud1 schrieb:
Ich möchte hier unsere Erfahrung weitergeben, die wir in einem Rechtsstreit mit einem Privatpatienten hatten.
Der Privatpatient weigerte sich nach den 10 Logopädie-Stunden die Rechnung zu bezahlen. Es wurde ein Mahnbescheid verschickt, diesem wurde ohne Angaben von Gründen widersprochen. Danach Einleitung des Verfahrens beim Amtsgericht.
Der Patient gab jetzt an, dass statt 45 Minuten nur 30 Minuten in jeder Therapieeinheit geleistet wurden. Außerdem wurde angegeben, dass es keinen Erstbefund gab und es wurde der Vor- und Nachbereitungszeit widersprochen.
Letztendlich hat sich der Privatpatient mit vielen Lügen und Zeugen (Ehepartner) durchsetzen können, da das Gericht hier die Beweislast bei uns gesehen hat. Wir haben die Unterschrift + Datum für jede Stunde und die unterschriebene Honorarvereinbarung. Es war nicht ausreichend, dass in der Honorarvereinbarung 45 Minuten + 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit angegeben war. Auch die Kollegin, die als Zeugin geladen war und bestätigen konnte, dass einige Stunden die vollen 45 Minuten andauerten, reichte NICHT aus um den Richter umzustimmen.
Ab sofort nutzen wir Unterschriftenlisten, wo auch die "von und bis Zeit" mit unterschrieben werden muss. Der Prozess ging fast 1 Jahr und hat uns viel Zeit und Nerven gekostet. Am Ende wurden wir vom Gericht auf einen 75 % - 25 % Vergleich gedrängt. Obwohl der Patient sich oft in Erklärungsnot befand und sich unglaubwürdig verhalten hat.
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DeaDia schrieb:
Das ist ja wohl ein schlechter Witz!
Wenn Du diesen annimmst, dann darfst Du Dich hier auch nicht beschweren.
Und nebenbei... Ehepartner sind keine glaubhaften Zeugen.
Ich persönlich hätte das ausgeklagt. Eine Rechtschutzversicherung hilft hier ungemein.
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therapeutin schrieb:
ich würde auch die Vereinbarung ohne Zeitangabe machen...Behandlung X zum Preis von X...ich hätte es auch durchgeklagt,denn alle mögen gerne den Vergleich,da die Anwälte dafür 1,5x den Satz bekommen :kissing_closed_eyes: nie auf einen Vergleich einlassen
Die glaubhafteren Zeugen haben uns leider nichts gebracht, wenn wir in der Beweislast sind.
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Cloud1 schrieb:
Wir standen bereits vor dem Urteil, es wurden bis dahin schon zwei andere Vergleiche angeboten (damals noch 2/3 zu 1/3). Wenn der Richter dann sagt, dass sein kommendes Urteil auch nicht anders aussehen wird, dann würde ich sagen gedrängt ist hier schon die richtige Bezeichnung dafür. Am Ende war es für uns die Entscheidung, wo wir noch am meisten Geld sehen werden.
Die glaubhafteren Zeugen haben uns leider nichts gebracht, wenn wir in der Beweislast sind.
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therapeutin schrieb:
du scheinst auch keinen besonders guten Anwalt gehabt zu haben...
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Cloud1 schrieb:
Der Anwalt war sehr gut und hat sich auch sehr in die Sache reingehängt, wir kennen diesen auch schon länger. Ich will auch hier mit keinem Streiten. Ich will hier Kollegen aufzeigen, wie es in unserem deutschen Rechtssystem kommen kann. Wenn man die Sache 5 Mal durchkämpft, bei verschiedenen Richtern, wird man wahrscheinlich auch 5 verschiedene Ergebnisse haben. Sollte dieser Beitrag einem Kollegen helfen, freut es mich. Auch wenn so ein krasser Fall vielleicht nur einmal im Jahr in Deutschland vorkommt.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Danke für die Info!
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Klauslogo schrieb:
Auch ich möchte mich für diese Info bedanken, und du weist sicher, dass sich hier alle Besserwisser und Durchblicker der ganzen Republik vereint haben, oder? Denen wirst Du es sicher nicht recht machen, willst du aber auch sicher nicht.... :blush:
tut mir für Dich leid, daß Du Dich soviel rumärgern mußtest. Jetzt sollen wir für die paar Kröten, wo wir verdienen und sowieso soviel Verwaltungsaufwand haben, auch noch jedesmal die Therapiezeit (z. B. 08:02 Uhr - 08: 47) usw. aufschreiben. Das hätte ich von meiner Autowerkstatt auch mal gerne. Dort gebe ich mein Auto ab und abends kann ich es wieder abholen. Ich muß mich dann auf das verlassen, was auf der Rechnung draufsteht. Die würden mich verrückt erklären, wenn die Arbeitszeit so detailliert draufstehen müsste. Aber die deutsche Rechtssprechung hat mit uns Therapeuten besseres vor. Wo ist den der "Kotzsmilie" :rage: :rage: :thumbsup:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo cloud1,
tut mir für Dich leid, daß Du Dich soviel rumärgern mußtest. Jetzt sollen wir für die paar Kröten, wo wir verdienen und sowieso soviel Verwaltungsaufwand haben, auch noch jedesmal die Therapiezeit (z. B. 08:02 Uhr - 08: 47) usw. aufschreiben. Das hätte ich von meiner Autowerkstatt auch mal gerne. Dort gebe ich mein Auto ab und abends kann ich es wieder abholen. Ich muß mich dann auf das verlassen, was auf der Rechnung draufsteht. Die würden mich verrückt erklären, wenn die Arbeitszeit so detailliert draufstehen müsste. Aber die deutsche Rechtssprechung hat mit uns Therapeuten besseres vor. Wo ist den der "Kotzsmilie" :rage: :rage: :thumbsup:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Wonderwoman schrieb:
Ein Vergleich ist kein Urteil und Du wirst auch zu nichts gedrängt. Jedes Gericht hat die Pflicht auf einen Vergleich hinzuwirken.
Wenn Du diesen annimmst, dann darfst Du Dich hier auch nicht beschweren.
Und nebenbei... Ehepartner sind keine glaubhaften Zeugen.
Ich persönlich hätte das ausgeklagt. Eine Rechtschutzversicherung hilft hier ungemein.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!
Ich danke auch fürs Mitteilen und wünsche für die Zukunft angenehme Patienten!
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britta109 schrieb:
Als Norddeutsche kann ich nur sagen:
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!
Ich danke auch fürs Mitteilen und wünsche für die Zukunft angenehme Patienten!
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Aber das Spruch sagt ja auch was anderes aus.
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britta109 schrieb:
Ihr kennt Leute....ich kenne auch sehr freundliche und nette Richter, Anwälte und PP. Auch als Patient.
Aber das Spruch sagt ja auch was anderes aus.
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Leni C. schrieb:
Du darfst nicht vergessen , daß auch Richter Beamte und damit PP sind . Vielleicht wollte eine Krähe der anderen kein Auge aushacken. :stuck_out_tongue: :smile: :rage:
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....
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rosenberger schrieb:
Interessant wäre, ob der Pat. die volle Rechnung zur Erstattung eingereicht hat und somit die Differenz einstreicht???
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....
Wie sah denn deine Leistungserbringung nun aus - durchgängig 45 min gemäß Rechnungsstellung oder 30 min mit "einigen Stunden 45 min"?
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Cloud1 schrieb:
Es wurden natürlich alle Stunden zu 45 Minuten gemacht, aber bezeugen konnte Sie nur bestimmte Daten, wo das Kind am Ende der Stunde wirklich gesehen wurde.
bevor Du einen Rechtsstreit beginnst, muß bei einem Privatpatienten immer bei seiner Versicherung nachgefragt werden, wie hoch der Erstattungs-
betrag war und an welchem Tag das Geld auf sein Konto überwiesen wurde.
Auf diesen Ersattungsbetrag hast Du immer ein Anrecht diesen zu bekommen!
Sollte er diesen Betrag Dir nicht bezahlt haben, so hat er einen Versicherungsbetrug begangen.
Sprich bitte nochmals mit deinem Anwalt darüber.
Liebe Güße
WIPLO
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wiplo schrieb:
Hallo Cloud 1,
bevor Du einen Rechtsstreit beginnst, muß bei einem Privatpatienten immer bei seiner Versicherung nachgefragt werden, wie hoch der Erstattungs-
betrag war und an welchem Tag das Geld auf sein Konto überwiesen wurde.
Auf diesen Ersattungsbetrag hast Du immer ein Anrecht diesen zu bekommen!
Sollte er diesen Betrag Dir nicht bezahlt haben, so hat er einen Versicherungsbetrug begangen.
Sprich bitte nochmals mit deinem Anwalt darüber.
Liebe Güße
WIPLO
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Wonderwoman schrieb:
Oh Mann... schon mal was von Datenschutz gehört. Diesen Anruf bei der Versicherung kannst Du Dir sparen... und zu behaupten, dass ein Betrug vorliegt, kann nach §164 StBG bestraft werden. :point_up:
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Cloud1 schrieb:
Das ist leider nicht richtig, der Vertrag besteht allein mit dem Privatpatienten. Die private Versicherung wird dir nicht einmal diese Information zur Verfügung stellen. Und selbst wenn, hast du keinerlei Anrecht darauf. Was der Privatpatient dann mit seiner Versicherung macht ist seine Sache.
Hallo Cloud 1,
bevor Du einen Rechtsstreit beginnst, muß bei einem Privatpatienten immer bei seiner Versicherung nachgefragt werden, wie hoch der Erstattungs-
betrag war und an welchem Tag das Geld auf sein Konto überwiesen wurde.
Auf diesen Ersattungsbetrag hast Du immer ein Anrecht diesen zu bekommen!
Sollte er diesen Betrag Dir nicht bezahlt haben, so hat er einen Versicherungsbetrug begangen.
Sprich bitte nochmals mit deinem Anwalt darüber.
Liebe Güße
WIPLO
Das ist völliger Blödsinn!!!
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morpheus-06 schrieb:
wiplo schrieb am 21.11.14 09:30:
Hallo Cloud 1,
bevor Du einen Rechtsstreit beginnst, muß bei einem Privatpatienten immer bei seiner Versicherung nachgefragt werden, wie hoch der Erstattungs-
betrag war und an welchem Tag das Geld auf sein Konto überwiesen wurde.
Auf diesen Ersattungsbetrag hast Du immer ein Anrecht diesen zu bekommen!
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Liebe Güße
WIPLO
Das ist völliger Blödsinn!!!
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Chris12.73 schrieb:
" Auch die Kollegin, die als Zeugin geladen war und bestätigen konnte, dass einige Stunden die vollen 45 Minuten andauerten, reichte NICHT aus um den Richter umzustimmen. "
Wie sah denn deine Leistungserbringung nun aus - durchgängig 45 min gemäß Rechnungsstellung oder 30 min mit "einigen Stunden 45 min"?
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