Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
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DiPi schrieb:
Auf der Preisliste für Logopäden BW steht bei den Primärkassen (z.B. AOK) keine Einzelbehandlung über 60 Minuten aufgelistet. Nur 30 und 45 Minuten. Muss ich Patienten mit einem Rezept über 60 Minuten von dieser Kasse zurückweisen bzw. darf ich nur 45 Minuten machen und abrechnen? Bei den Ersatzkassen gibt es einen Preis für 60 Minuten.
die 60-Minuten-Position gibt es in Ba-Wü bei BKK - Kassen und IKK, weil wir da einen anderen Vertrag als mit AOK haben. Bei AOK gibt es diese Position nach wie vor nicht. VdEK, wie du selber sagst, sowieso.
Wenn es ein AOK-Pat ist, würde ihn diesen darauf hinweisen und das telefonisch mit dem Arzt abklären.
Normalerweise macht die AOK bei "Veränderungen nach unten" keine Probleme, auch ohne Korrektur - würde es dennoch korrigieren, da nicht zahlen ja für die AOK noch besser ist als "nur" sparen...
Sollten dir die 60 Minuten therapeutisch zwingend erforderlich scheinen, muss der Pat die KK wechseln...
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DiPi schrieb:
Herzlichen Dank für die informative Antwort!
nach Auffassung der AOK BaWü muss bei einer 60 Minuten Verordung auch 60 Minuten behandelt werden, selbst wenn nur 45 Minuten bezahlt werden, da eine Abweichung von der ärztlichen VO nicht erlaubt sei.
Also:
bei 60 Minuten-Verordnungen könnten folgende Vorgehensweisen sinnvoll sein:
1. Veränderung der VO durch den Arzt auf 45 Minuten
2. Veränderung der VO durch den Arzt auf 30 Minuten zu Erbringen jeweils als Doppelbehandlung
3. Individuelle (Preis)Absprachen mit dem jeweiligen CC Heilmittel.
Bitte beachten- dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und spiegelt nur meine eigene Auffassung/Erfahrung wider und nicht die Meinung des dbl-Bundesvorstandes.
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Christiane Sautter-Müller schrieb:
Hallo-
nach Auffassung der AOK BaWü muss bei einer 60 Minuten Verordung auch 60 Minuten behandelt werden, selbst wenn nur 45 Minuten bezahlt werden, da eine Abweichung von der ärztlichen VO nicht erlaubt sei.
Also:
bei 60 Minuten-Verordnungen könnten folgende Vorgehensweisen sinnvoll sein:
1. Veränderung der VO durch den Arzt auf 45 Minuten
2. Veränderung der VO durch den Arzt auf 30 Minuten zu Erbringen jeweils als Doppelbehandlung
3. Individuelle (Preis)Absprachen mit dem jeweiligen CC Heilmittel.
Bitte beachten- dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und spiegelt nur meine eigene Auffassung/Erfahrung wider und nicht die Meinung des dbl-Bundesvorstandes.
> Hallo-
>
> nach Auffassung der AOK BaWü muss bei einer 60 Minuten
> Verordung auch 60 Minuten behandelt werden, selbst wenn nur 45
> Minuten bezahlt werden, da eine Abweichung von der ärztlichen
> VO nicht erlaubt sei.
>
Das ist echt wieder "gold" Ich liebe diese Kasse einfach.
Ansonsten vielen Dank für den ergänzenden Hinweis. Ich lasse solche VO seit ca 5 Jahren immer korrigieren, erinnere mich aber, dass ich "früher" gelegentlich "eigenmächtig" nach unten korrigierte und das durchging. Aber ich hätte mich heute auch nicht mehr drauf verlasse.
Dennoch , das Argument der AOK ist unschlagbar. Der Arzt könnte doch mal mit der AOK ein Abkommen schließen: er verordnet gleich 120 Min und die AOK muss nur 45 zahlen, ich aber muss arbeiten. Eine echte Geschäftsidee.... :sunglasses: :sunglasses: ..... für die anderen :angry:
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Susulo schrieb:
Christiane Sautter-Müller schrieb:
> Hallo-
>
> nach Auffassung der AOK BaWü muss bei einer 60 Minuten
> Verordung auch 60 Minuten behandelt werden, selbst wenn nur 45
> Minuten bezahlt werden, da eine Abweichung von der ärztlichen
> VO nicht erlaubt sei.
>
Das ist echt wieder "gold" Ich liebe diese Kasse einfach.
Ansonsten vielen Dank für den ergänzenden Hinweis. Ich lasse solche VO seit ca 5 Jahren immer korrigieren, erinnere mich aber, dass ich "früher" gelegentlich "eigenmächtig" nach unten korrigierte und das durchging. Aber ich hätte mich heute auch nicht mehr drauf verlasse.
Dennoch , das Argument der AOK ist unschlagbar. Der Arzt könnte doch mal mit der AOK ein Abkommen schließen: er verordnet gleich 120 Min und die AOK muss nur 45 zahlen, ich aber muss arbeiten. Eine echte Geschäftsidee.... :sunglasses: :sunglasses: ..... für die anderen :angry:
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Susulo schrieb:
Hallo ,
die 60-Minuten-Position gibt es in Ba-Wü bei BKK - Kassen und IKK, weil wir da einen anderen Vertrag als mit AOK haben. Bei AOK gibt es diese Position nach wie vor nicht. VdEK, wie du selber sagst, sowieso.
Wenn es ein AOK-Pat ist, würde ihn diesen darauf hinweisen und das telefonisch mit dem Arzt abklären.
Normalerweise macht die AOK bei "Veränderungen nach unten" keine Probleme, auch ohne Korrektur - würde es dennoch korrigieren, da nicht zahlen ja für die AOK noch besser ist als "nur" sparen...
Sollten dir die 60 Minuten therapeutisch zwingend erforderlich scheinen, muss der Pat die KK wechseln...
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