Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
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Problem beschreiben
Gabriele321 schrieb:
Nur mal so als Argument, wenn Privatpatienten unsere Preise mal wieder zu hoch finden: wir haben gerade den Kostenvoranschlag für die Reparatur unseres defekten Druckers bekommen: 108€ +MwSt / Stunde + 29€ Fahrkostenpauschale!
nicht vergessen: Wir sind ein Heilhilfsberuf => Hilfsarbeiterlohn!!!!! :thumbsdown: :smile: :sunglasses:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Diese Aussage ist natürlich nur sarkastisch gemeint!
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therapeutin schrieb:
lässt man heutzutage noch Drucker reparieren :unamused:
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Gabriele321 schrieb:
Wenn es ein teurer Drucker mit vielen Funktionen ist, dann überlegt man sich das schon.
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therapeutin schrieb:
echt,was habt ihr denn, so ein komplettes Druckcenter :smile: also mir reicht mein Brother MFC-7440N,wenn der defekt ist kommt ein neuer :wink:(bloss der geht einfach nicht kaputt :smile: )
Ist die Reparatur günstiger als eine Neubeschaffung? Reparieren.
Ist der alte Drucker prinzipiell in der Lage die gestellten Anforderungen zu erfüllen? Reparieren.
Sind die Anforderungen über die Leistung des Druckers gewachsen? Neubeschaffung.
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Papa Alpaka schrieb:
Ganz einfache Kosten-Nutzen-Rechnung.
Ist die Reparatur günstiger als eine Neubeschaffung? Reparieren.
Ist der alte Drucker prinzipiell in der Lage die gestellten Anforderungen zu erfüllen? Reparieren.
Sind die Anforderungen über die Leistung des Druckers gewachsen? Neubeschaffung.
Hier Afa - Tabelle beachten, wieviel % abgeschrieben werden können :kissing_closed_eyes:
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Libell schrieb:
In der Regel machen es die handelsüblichen Drucker 5 Jahre - dann kommt ein Neuer.
Hier Afa - Tabelle beachten, wieviel % abgeschrieben werden können :kissing_closed_eyes:
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regiologo schrieb:
Meine alten HP 710 / 720 / 1120 / 1150 laufen zuhause wie im Praxisbetrieb bis Win 7 etwas langsam aber sicher und locker schon > 15 Jahre und sind nich' umzubringen; Keine gechipten Patronen, also Druckkosten gegen Null :blush:
Das wird für einen alten Vorstand der grünen Lieblingskasse mit beamtenähnlichen Pensionsansprüchen + Salär + Boni nicht reichen. :wink:
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regiologo schrieb:
Zurück zum Thema: 108€ +MwSt / Stunde + 29€
Das wird für einen alten Vorstand der grünen Lieblingskasse mit beamtenähnlichen Pensionsansprüchen + Salär + Boni nicht reichen. :wink:
möchte auch noch einen Vergleich liefern. Habe heute die Rechnung von einem Baumschneider bekommen. 75,-- Euro brutto pro Stunde + 19 Prozent MWST.
Ich habe mal gegoogelt. Die Ausbildung zum Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung beträgt 320 Unterrrichtseinheiten a`45 Minuten. Davon 200 Unterreichtsstunden Theorie und 120 Std Praxis. Kosten gesamt: 3.148,-- Euro.
Für die zwei Hilfskräfte (zwei französiche sprechenden Afrikaner) wurden pro Std. 45,-- Euro + MWST berechnet.
Vergleicht mal unsere Ausbildungskosten + Ausbildungsdauer + Fortbildungskosten mit dieser Ausbildung. :unamused: :angry:
Er hat aber eine super Arbeit geliefert und war von den Angeboten einer der günstigsten.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
P.S. Fast hätte ich es vergessen. Um den Baum fällen zu dürfen, mußte erst ein Antrag auf Fällung bei der Stadt eingereicht werden. Die Kosten für diesen Antrag auf Baumfällung belief sich auf 92,-- Euro!!!!!
Bitte helft mir nochmal: Wieviel zahlt die Krankenkasse für die Erstellung eines Befundes von uns Heilmittelerbringern. Bei uns Physios sind es 0,70 Euro!
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Achilles2 schrieb:
Hallo Gabriele321,
möchte auch noch einen Vergleich liefern. Habe heute die Rechnung von einem Baumschneider bekommen. 75,-- Euro brutto pro Stunde + 19 Prozent MWST.
Ich habe mal gegoogelt. Die Ausbildung zum Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung beträgt 320 Unterrrichtseinheiten a`45 Minuten. Davon 200 Unterreichtsstunden Theorie und 120 Std Praxis. Kosten gesamt: 3.148,-- Euro.
Für die zwei Hilfskräfte (zwei französiche sprechenden Afrikaner) wurden pro Std. 45,-- Euro + MWST berechnet.
Vergleicht mal unsere Ausbildungskosten + Ausbildungsdauer + Fortbildungskosten mit dieser Ausbildung. :unamused: :angry:
Er hat aber eine super Arbeit geliefert und war von den Angeboten einer der günstigsten.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
P.S. Fast hätte ich es vergessen. Um den Baum fällen zu dürfen, mußte erst ein Antrag auf Fällung bei der Stadt eingereicht werden. Die Kosten für diesen Antrag auf Baumfällung belief sich auf 92,-- Euro!!!!!
Bitte helft mir nochmal: Wieviel zahlt die Krankenkasse für die Erstellung eines Befundes von uns Heilmittelerbringern. Bei uns Physios sind es 0,70 Euro!
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regiologo schrieb:
Bei uns Logos - Vergütung (Bayern) Diagnosestellung / Befunderstellung = Null Komma Nix
Bitte helft mir nochmal: Wieviel zahlt die Krankenkasse für die Erstellung eines Befundes von uns Heilmittelerbringern. Bei uns Physios sind es 0,70 Euro!
bei mir sind es rund 15€
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morpheus-06 schrieb:
Achilles2 schrieb am 20.11.16 16:39:
Bitte helft mir nochmal: Wieviel zahlt die Krankenkasse für die Erstellung eines Befundes von uns Heilmittelerbringern. Bei uns Physios sind es 0,70 Euro!
bei mir sind es rund 15€
Für einen Bericht bekomme auch ich tatsächlich gar nichts, aber den schreibe ich normalerweise in der Therapiezeit.
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Susulo schrieb:
Also - hab ich das jetzt falsch verstanden? Ich bekomme für die Erstellung des Befundes von der AOK 75 Euro.
Für einen Bericht bekomme auch ich tatsächlich gar nichts, aber den schreibe ich normalerweise in der Therapiezeit.
Bei uns Logos - Vergütung (Bayern) Diagnosestellung / Befunderstellung = Null Komma Nix
Sorry, muss zurückfahren und mich korrigieren!!!
33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung (Regelbehandlungszeit: 60 Min.) 80,46 €
Jedoch sind alle weiteren notwendigen Zwischenbefunde damit auch bereits abgegolten. Umfangreiche Testauswertungen, schriftliche Ausarbeitungen zum Therapiebericht > mitunter durchaus 1-2h nicht vergütet, auch nicht das Porto.
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regiologo schrieb:
regiologo schrieb am 21.11.16 10:43:
Bei uns Logos - Vergütung (Bayern) Diagnosestellung / Befunderstellung = Null Komma Nix
Sorry, muss zurückfahren und mich korrigieren!!!
33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung (Regelbehandlungszeit: 60 Min.) 80,46 €
Jedoch sind alle weiteren notwendigen Zwischenbefunde damit auch bereits abgegolten. Umfangreiche Testauswertungen, schriftliche Ausarbeitungen zum Therapiebericht > mitunter durchaus 1-2h nicht vergütet, auch nicht das Porto.
stimmt im Großen und Ganzen - aber du schreibst "Regelbehandlungszeit. Weiß nicht, was in Bayern im Vertrag steht - bei uns (Ba-Wü) steht nur "Regelzeit" ... (im Gegensatz zur "Therapiezeit am Patienten"). Ich interpretiere das entsprechend so, dass mir eine Stunde für die Befunderstellung zugestanden wird, diese muss aber nicht zwingend am Patienten stattfinden. Will heißen: Erstkontakt könnten auch mal nur 10 Minuten sein - 50 Minuten brauche ich eventuell für Auswertung/Berichterstattung - was auch immer. Wann diese 50 Minuten stattfinden ist im Grunde meine Sache.....
Meistens habe ich die Patis bei Erstaufnahme etwas länger da und werte eher etwas kürzer aus - das ist aber verschieden (und klar, wenn ich viel auszuwerten habe, brauche ich eine weitere Sitzung für eine gescheite Diagnostik - aber wer macht schon seine gesamte Diagnostik in der ersten Therapiestunde?? Ich ganz selten, muss ja erst mal warm werden mit dem Kind. Diagnostik im Grunde immer therapiebegleitend.
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Susulo schrieb:
Hallo regiologo,
stimmt im Großen und Ganzen - aber du schreibst "Regelbehandlungszeit. Weiß nicht, was in Bayern im Vertrag steht - bei uns (Ba-Wü) steht nur "Regelzeit" ... (im Gegensatz zur "Therapiezeit am Patienten"). Ich interpretiere das entsprechend so, dass mir eine Stunde für die Befunderstellung zugestanden wird, diese muss aber nicht zwingend am Patienten stattfinden. Will heißen: Erstkontakt könnten auch mal nur 10 Minuten sein - 50 Minuten brauche ich eventuell für Auswertung/Berichterstattung - was auch immer. Wann diese 50 Minuten stattfinden ist im Grunde meine Sache.....
Meistens habe ich die Patis bei Erstaufnahme etwas länger da und werte eher etwas kürzer aus - das ist aber verschieden (und klar, wenn ich viel auszuwerten habe, brauche ich eine weitere Sitzung für eine gescheite Diagnostik - aber wer macht schon seine gesamte Diagnostik in der ersten Therapiestunde?? Ich ganz selten, muss ja erst mal warm werden mit dem Kind. Diagnostik im Grunde immer therapiebegleitend.
D. h. 60 Min am Pat.
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regiologo schrieb:
"Regelbehandlungszeit" ist original zitiert aus der bayerischen Anlage 2 zum Rahmenvertrag über die Durchführung der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie vom 07.05.1992, in der Fassung vom 24.02.2016, gültig ab 01.04.2016
D. h. 60 Min am Pat.
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therapeutin schrieb:
bei den Physios heißt es auch Regelbehandlungszeit,aber inkl. der Vor-und Nachbereitung (also Berichte usw) ,dass steht nicht nicht noch dazu bei euch?
bei den Physios heißt es auch Regelbehandlungszeit,aber inkl. der Vor-und Nachbereitung (also Berichte usw) ,dass steht nicht nicht noch dazu bei euch?
Nein
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regiologo schrieb:
therapeutin schrieb am 23.11.16 10:40:
bei den Physios heißt es auch Regelbehandlungszeit,aber inkl. der Vor-und Nachbereitung (also Berichte usw) ,dass steht nicht nicht noch dazu bei euch?
Nein
Und diese 10 Min sind durchaus realistisch in der Logo.
Deshalb hab ich ja so betont, dass gerade bei der Befunderhebung (anscheinend nur in Ba-Wü) nichts von "Behandlung" und auch nichts von "am Patienten" steht - und ich werde das ganz sicher so beibehalten.
"Früher" war es ja sogar so, dass ich diesen Befund überhaupt ohne Extratermin zusätzlich bei EVO abrechnen durfte. Nun denn, mein Ersttermin ist jetzt halt manchmal kurz. Ismiregal
Außerdem: explizit erlaubt ist es, Berichte in der Therapiezeit zu schreiben, ich befürchte aber, dass die meisten Kolleginnen dies nach wie vor in ihrer unbezahlten Freizeit tun :angry:
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Susulo schrieb:
Es ist sogar noch bitterer: im RV steht ausdrücklich und schwarz auf weiß: 45 Minuten (verordnete) Therapie meint 45 Minuten am Patienten, ..... zuzüglich 10 Minuten Vor- und Nacharbeit Heißt im Klartext: Laut KK sind bei 55 Minuten Arbeitszeit im Schnitt 36 Euro angemessen ... :rage: :rage: :rage:
Und diese 10 Min sind durchaus realistisch in der Logo.
Deshalb hab ich ja so betont, dass gerade bei der Befunderhebung (anscheinend nur in Ba-Wü) nichts von "Behandlung" und auch nichts von "am Patienten" steht - und ich werde das ganz sicher so beibehalten.
"Früher" war es ja sogar so, dass ich diesen Befund überhaupt ohne Extratermin zusätzlich bei EVO abrechnen durfte. Nun denn, mein Ersttermin ist jetzt halt manchmal kurz. Ismiregal
Außerdem: explizit erlaubt ist es, Berichte in der Therapiezeit zu schreiben, ich befürchte aber, dass die meisten Kolleginnen dies nach wie vor in ihrer unbezahlten Freizeit tun :angry:
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Achilles2 schrieb:
Hallo Gabriele321,
nicht vergessen: Wir sind ein Heilhilfsberuf => Hilfsarbeiterlohn!!!!! :thumbsdown: :smile: :sunglasses:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Diese Aussage ist natürlich nur sarkastisch gemeint!
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bin vielleicht etwas Baden-Württemberg fixiert, weiß nicht, wie es in Hessen ist. Also:
RV BKK/IKK Anlage 2 zum Rahmenvertrag Absatz 10 :10 Bericht der Therapeutin an die verordnende Ärztin
Sofern die behandelnde Vertragsärztin dies auf dem Verordnungsvordruck kenntlich gemacht
hat, berichtet die Heilmittelerbringerin dieser gemäß § 17 Abs. 6 der Empfehlungen gegen
Ende einer Behandlungsserie schriftlich über den Stand der Therapie. Der Bericht kann an
teilsmäßig innerhalb der Therapiezeit erbracht werden. (S.28)
RV / Vergütungsvereinbarung AOK, Anhang zum RV - Protokollnotiz Abschnitt 1.2. : "die Berichterstellung ist derzeit mit der Pauschale .....abgegolten (also kein extra Geld) und kann anteilmäßig innerhalb der Therapiezeit erbracht werden (S.5)
Ok, ich weiß nicht, was "anteilmäßig" genau bedeutet, aber das ist interpretierbar. Ich schreib sowieso meist Kurzberichte und spreche das mit den Patienten/Angehörigen durch. Gehört eben tatsächlich zur Therapie, finde ich.
Du hast Recht, dass bei VdeK sowas nicht steht. Ich halte mich in der Regel sehr kurz.
Bei ausführlichen Berichten (z.B. für die Sprachheilschule oder so) stelle ich diese in Rechnung. Das unterschreiben Patienten in der ersten Stunde bei mir im Verhandlungsvertrag.
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Susulo schrieb:
Hallo S,
bin vielleicht etwas Baden-Württemberg fixiert, weiß nicht, wie es in Hessen ist. Also:
RV BKK/IKK Anlage 2 zum Rahmenvertrag Absatz 10 :10 Bericht der Therapeutin an die verordnende Ärztin
Sofern die behandelnde Vertragsärztin dies auf dem Verordnungsvordruck kenntlich gemacht
hat, berichtet die Heilmittelerbringerin dieser gemäß § 17 Abs. 6 der Empfehlungen gegen
Ende einer Behandlungsserie schriftlich über den Stand der Therapie. Der Bericht kann an
teilsmäßig innerhalb der Therapiezeit erbracht werden. (S.28)
RV / Vergütungsvereinbarung AOK, Anhang zum RV - Protokollnotiz Abschnitt 1.2. : "die Berichterstellung ist derzeit mit der Pauschale .....abgegolten (also kein extra Geld) und kann anteilmäßig innerhalb der Therapiezeit erbracht werden (S.5)
Ok, ich weiß nicht, was "anteilmäßig" genau bedeutet, aber das ist interpretierbar. Ich schreib sowieso meist Kurzberichte und spreche das mit den Patienten/Angehörigen durch. Gehört eben tatsächlich zur Therapie, finde ich.
Du hast Recht, dass bei VdeK sowas nicht steht. Ich halte mich in der Regel sehr kurz.
Bei ausführlichen Berichten (z.B. für die Sprachheilschule oder so) stelle ich diese in Rechnung. Das unterschreiben Patienten in der ersten Stunde bei mir im Verhandlungsvertrag.
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S. Vogt schrieb:
Wo steht, dass man Berichte in der Therapiezeit schreiben darf? Berichte sind in der dafür gedachten Vor- und Nachbereitungszeit zu erbringen (jenen 10 Minuten), welche man dazu kumulieren kann (sagen die Kassen). Therapiezeit bedeutet eben das. Achtung, manche Ärzte zeigen die Therapeutin an, wenn sie von Patienten erfahren, dass statt der Behandlung in der dafür zu Verfügung stehenden Zeit am Bericht gearbeitet wurde.
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In Ba-Wü haben wir diesen Passus schon länger, das hat CSM noch zu dbl-Zeiten für uns ausgehandelt. Danach legte sie uns allen ans Herz, doch bitte keine (unbezahlten) Berichte mehr in der Freizeit zu schreiben. In meinem "Netzwerk" vor Ort ist das meines Wissens bei allen angekommen.
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Susulo schrieb:
nun, ich lese "anteilmäßig" so, dass es einen Anteil der Therapie in Anspruch nehmen darf. Das Wort "anteilmäßig" bezieht sich also nicht auf den Bericht, sondern auf die Therapiezeit. Ich soll also nicht 45 Minunten am Bericht schreiben und das als Therapie abrechnen, sondern ich kann 35 min Therapie machen, dann meinen Bericht schreiben und diesen gegebenenfalls gleich den Patienten mitgeben. Und eben dann 45 Minuten Therapie abrechenen. Einen Anteil der Therapie habe ich für den Bericht gebraucht.
In Ba-Wü haben wir diesen Passus schon länger, das hat CSM noch zu dbl-Zeiten für uns ausgehandelt. Danach legte sie uns allen ans Herz, doch bitte keine (unbezahlten) Berichte mehr in der Freizeit zu schreiben. In meinem "Netzwerk" vor Ort ist das meines Wissens bei allen angekommen.
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S. Vogt schrieb:
Kann ich im hessischen Vertrag im Augenblick nicht finden. Ich wüsste allerdings auch nicht, wie ich einen Bericht "anteilsmäßig" während der Therapiezeit erbringen sollte.
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