Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
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- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
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ich plane, meine Praxis zu verkaufen, da ich bald in Rente gehen möchte. Einen Interessenten gäbe es auch schon. Ich habe bloß noch keine Ahnung, was in so einem Vertrag alles stehen sollte, hat vielleicht jemand mal einen "Mustervertrag", den er/sie mir zusenden könnte? Lieben Dank schon mal für eure Antworten :wink:
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sicher gibt es hierzu Mustervertäge, jedoch ist es auf jeden Fall sehr ratsam, den Verkauf einerseits mit dem Steuerberater des Vertrauens und auch mit Fachleuten zu besprechen, die sich intensiv mit dem Fachgebiet Praxisverkauf beschäftigen. Aus eigener Erfahrung kann ich einen Berater (IHK) empfehlen, der sich intensiv mit der Materie Heilmittelerbringer auskennt. Ich habe dort eine Expertise über den materiellen und immateriellen Praxiswert bekommen, welche auch bei Banken anerkannt wurde. Außerdem schafft das ein gutes Gefühl, einerseits den verdienten Kaufpreis für die Praxis zu bekommen und andererseits wird dem Erwerber detailliert erklärt, dass der Kaufpreis korrekt ist.
Darüber hinaus gilt es Dinge zu klären, z.B. was wird mit Gutscheinen, die noch in der Patientenschaft unterwegs sind? Gibt es ein Wettbewerbsverbot? ...
Viel Erfolg
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Ligamentum schrieb:
Hallo Hilde,
sicher gibt es hierzu Mustervertäge, jedoch ist es auf jeden Fall sehr ratsam, den Verkauf einerseits mit dem Steuerberater des Vertrauens und auch mit Fachleuten zu besprechen, die sich intensiv mit dem Fachgebiet Praxisverkauf beschäftigen. Aus eigener Erfahrung kann ich einen Berater (IHK) empfehlen, der sich intensiv mit der Materie Heilmittelerbringer auskennt. Ich habe dort eine Expertise über den materiellen und immateriellen Praxiswert bekommen, welche auch bei Banken anerkannt wurde. Außerdem schafft das ein gutes Gefühl, einerseits den verdienten Kaufpreis für die Praxis zu bekommen und andererseits wird dem Erwerber detailliert erklärt, dass der Kaufpreis korrekt ist.
Darüber hinaus gilt es Dinge zu klären, z.B. was wird mit Gutscheinen, die noch in der Patientenschaft unterwegs sind? Gibt es ein Wettbewerbsverbot? ...
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Moin, Zusammen,
ich plane, meine Praxis zu verkaufen, da ich bald in Rente gehen möchte. Einen Interessenten gäbe es auch schon. Ich habe bloß noch keine Ahnung, was in so einem Vertrag alles stehen sollte, hat vielleicht jemand mal einen "Mustervertrag", den er/sie mir zusenden könnte? Lieben Dank schon mal für eure Antworten :wink:
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USpre schrieb:
Macht man das nicht mit einem Rechtsanwalt?
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Ligamentum schrieb:
Für die reine Vertragsgestaltung ist sicherlich der RA ein Ansprechpartner. Ich habe bewußt einen Coach gesucht, der absolut in der speziellen Materie der Heilmittelerbringer steht. Ich für meinen Teil kann Karola Jessing von Adler Consult empfehlen, die unseren Praxisverkauf von der Idee bis zum erfolgreichen Abschluß begleitet hat.
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Vielen dank für eure Infos. Ja, das werde ich alles auch noch tun. Aber dennoch möchte ich einfach mal gerne einen solchen Vertrag sehen um mir ein Bild zu machen. Gegoogelt habe ich, konnte aber leider nix finden.
Ist auch nicht zu finden
:wink:
Im Grunde ist es ein ganz normaler Kaufvertrag.
Dennoch gibt es einige Fallen.
Mein Vertrag ist vom ersten bis zum letzten Wort vom RA.
Ich habe alles mit der Käuferin abgestimmt, dann meinem RA übergeben.
Dieser hat daraus den Vertrag mit mir abgestimmt.
Dieser Entwurf wurde vom RA der Käuferin durchgesehen und noch mal abgestimmt.
So ein Vertrag ist sehr individuell und für einen guten Abschluss enorm wichtig!
Edit hab 2x Verkäuferin geschrieben...
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RoFo schrieb:
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Vielen dank für eure Infos. Ja, das werde ich alles auch noch tun. Aber dennoch möchte ich einfach mal gerne einen solchen Vertrag sehen um mir ein Bild zu machen. Gegoogelt habe ich, konnte aber leider nix finden.
Ist auch nicht zu finden
:wink:
Im Grunde ist es ein ganz normaler Kaufvertrag.
Dennoch gibt es einige Fallen.
Mein Vertrag ist vom ersten bis zum letzten Wort vom RA.
Ich habe alles mit der Käuferin abgestimmt, dann meinem RA übergeben.
Dieser hat daraus den Vertrag mit mir abgestimmt.
Dieser Entwurf wurde vom RA der Käuferin durchgesehen und noch mal abgestimmt.
So ein Vertrag ist sehr individuell und für einen guten Abschluss enorm wichtig!
Edit hab 2x Verkäuferin geschrieben...
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Vielen dank für eure Infos. Ja, das werde ich alles auch noch tun. Aber dennoch möchte ich einfach mal gerne einen solchen Vertrag sehen um mir ein Bild zu machen. Gegoogelt habe ich, konnte aber leider nix finden.
Einen Anwalt haben wir dafür nicht gebraucht, die Mietübergabe erfolgte erst nach Zahlungseingang insofern gab es kein Risiko.
Die Risiken liegen wie gesagt vorallem in gefährlichen Inventargegenständen, bei denen Mängel nicht gleich erkannt werden :wink:.
Wenn man ganz sicher gehen will kann man noch den Vermieter mit in den Vertrag einbinden, denn im Grunde ist der Patientenstamm ja meisstens an den Ort gebunden.
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gewinn nach steuern würde ich vielleicht noch irgendwo verstehen, aber umsatz?
da wäre ja jeder PI sofort multimillionär
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Alex Moro schrieb:
10facher jahres UMSATZ?
gewinn nach steuern würde ich vielleicht noch irgendwo verstehen, aber umsatz?
da wäre ja jeder PI sofort multimillionär
Den Vertrag würde ich so einfach wie möglich halten, die Kaufsumme ausschließlich für den Patientenstamm geltend machen und für das Inventar lieber garnichts verlangen um Rechtsrisiken auszuschließen, den Wert kann man auf den Patientenstamm draufrechnen falls ein Restwert besteht. Und der Patientenstamm ist sowieso ein völlig fiktiver Wert ohne jegliche Vergleichswerte. Da gab es Praxen die gingen für den 10fachen Jahres-Umsatz weg und welche für den 0,1 fachen. Habe meine übrigens für den 0,2 Fachen Jahresumsatz erworben, also für nur 20.000 Euro.
Einen Anwalt haben wir dafür nicht gebraucht, die Mietübergabe erfolgte erst nach Zahlungseingang insofern gab es kein Risiko.
Die Risiken liegen wie gesagt vorallem in gefährlichen Inventargegenständen, bei denen Mängel nicht gleich erkannt werden
:wink:.
Wenn man ganz sicher gehen will kann man noch den Vermieter mit in den Vertrag einbinden, denn im Grunde ist der Patientenstamm ja meisstens an den Ort gebunden.
Ich lese hier eigentlich nur kompletten Stuss raus.
Jeder ist seines Glückes Schmied!
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RoFo schrieb:
ACW schrieb am 12.11.2020 14:13:
Den Vertrag würde ich so einfach wie möglich halten, die Kaufsumme ausschließlich für den Patientenstamm geltend machen und für das Inventar lieber garnichts verlangen um Rechtsrisiken auszuschließen, den Wert kann man auf den Patientenstamm draufrechnen falls ein Restwert besteht. Und der Patientenstamm ist sowieso ein völlig fiktiver Wert ohne jegliche Vergleichswerte. Da gab es Praxen die gingen für den 10fachen Jahres-Umsatz weg und welche für den 0,1 fachen. Habe meine übrigens für den 0,2 Fachen Jahresumsatz erworben, also für nur 20.000 Euro.
Einen Anwalt haben wir dafür nicht gebraucht, die Mietübergabe erfolgte erst nach Zahlungseingang insofern gab es kein Risiko.
Die Risiken liegen wie gesagt vorallem in gefährlichen Inventargegenständen, bei denen Mängel nicht gleich erkannt werden
:wink:.
Wenn man ganz sicher gehen will kann man noch den Vermieter mit in den Vertrag einbinden, denn im Grunde ist der Patientenstamm ja meisstens an den Ort gebunden.
Ich lese hier eigentlich nur kompletten Stuss raus.
Jeder ist seines Glückes Schmied!
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ACW schrieb:
Den Vertrag würde ich so einfach wie möglich halten, die Kaufsumme ausschließlich für den Patientenstamm geltend machen und für das Inventar lieber garnichts verlangen um Rechtsrisiken auszuschließen, den Wert kann man auf den Patientenstamm draufrechnen falls ein Restwert besteht. Und der Patientenstamm ist sowieso ein völlig fiktiver Wert ohne jegliche Vergleichswerte. Da gab es Praxen die gingen für den 10fachen Jahres-Umsatz weg und welche für den 0,1 fachen. Habe meine übrigens für den 0,2 Fachen Jahresumsatz erworben, also für nur 20.000 Euro.
Einen Anwalt haben wir dafür nicht gebraucht, die Mietübergabe erfolgte erst nach Zahlungseingang insofern gab es kein Risiko.
Die Risiken liegen wie gesagt vorallem in gefährlichen Inventargegenständen, bei denen Mängel nicht gleich erkannt werden :wink:.
Wenn man ganz sicher gehen will kann man noch den Vermieter mit in den Vertrag einbinden, denn im Grunde ist der Patientenstamm ja meisstens an den Ort gebunden.
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ACW schrieb:
Meinte Gewinn.
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