Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Ich plane die Auflösung meiner logopädischen Praxis! Wer hat so etwas schon hinter sich und möglicherweise eine To-Do-Liste oder eine Zeitschiene parat, so dass ich mich nicht verzetteln muss oder Wichtiges vergesse?!? Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Und: gibt es Richtwerte für den "Patientenwert" oder den Wert einer Warteliste? Was könnte ein Nachfolger bezahlen müssen, wenn er 30-40 Patienten übernehmen kann?
Stichwort Akten: Muss ich nach Auflösung der Praxis die Patientenakten wirklich 10 Jahre aufbewahren?
Freue mich über jede Antwort und Hilfe.
Vielen Dank!
Theodora69
(Mir ist klar, dass der Beitrag eher zu "Selbstständigkeit" passen würde, aber hier lesen doch mehr Logos mit, gell?!)
[bearbeitet am 19.02.14 16:12]
[bearbeitet am 19.02.14 16:13]
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Theodora69 schrieb:
Es ist soweit:
Ich plane die Auflösung meiner logopädischen Praxis! Wer hat so etwas schon hinter sich und möglicherweise eine To-Do-Liste oder eine Zeitschiene parat, so dass ich mich nicht verzetteln muss oder Wichtiges vergesse?!? Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Und: gibt es Richtwerte für den "Patientenwert" oder den Wert einer Warteliste? Was könnte ein Nachfolger bezahlen müssen, wenn er 30-40 Patienten übernehmen kann?
Stichwort Akten: Muss ich nach Auflösung der Praxis die Patientenakten wirklich 10 Jahre aufbewahren?
Freue mich über jede Antwort und Hilfe.
Vielen Dank!
Theodora69
(Mir ist klar, dass der Beitrag eher zu "Selbstständigkeit" passen würde, aber hier lesen doch mehr Logos mit, gell?!)
[bearbeitet am 19.02.14 16:12]
[bearbeitet am 19.02.14 16:13]
Vor Weitergabe an Nachfolger müssen Pat. einzeln einwilligen!! Damit kann man / frau nicht früh genug anfangen, ein gutes Archiv macht auch Praxiswert aus.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Die Aufbewahrungspflicht ist gesetzlich geregelt, wird zum Beispiel durch Wasserschaden ausgehebelt.
Vor Weitergabe an Nachfolger müssen Pat. einzeln einwilligen!! Damit kann man / frau nicht früh genug anfangen, ein gutes Archiv macht auch Praxiswert aus.
mfg hgb :blush:
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