Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
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später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
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ich möchte demnächst ein Seminar zur Vermeidung von Stimmproblemen anbieten. Da sich meine Umsätze diesbezüglich noch sehr in Grenzen halten ist mir klar, dass ich auch keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wie ist das aber auf der Rechnung- muss ich schreiben warum ich keine U-Steuer erhebe? Gibt es da Paragraphen? Oder sind präventive Maßnahmen sowieso von der Umsatzsteuer befreit?
Bin dankbar für Antworten - außer, dass ich meinen Steuerberater fragen soll ... das weiß ich selber. Vielleicht geht's ja so schneller.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo "Wissende",
ich möchte demnächst ein Seminar zur Vermeidung von Stimmproblemen anbieten. Da sich meine Umsätze diesbezüglich noch sehr in Grenzen halten ist mir klar, dass ich auch keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wie ist das aber auf der Rechnung- muss ich schreiben warum ich keine U-Steuer erhebe? Gibt es da Paragraphen? Oder sind präventive Maßnahmen sowieso von der Umsatzsteuer befreit?
Bin dankbar für Antworten - außer, dass ich meinen Steuerberater fragen soll ... das weiß ich selber. Vielleicht geht's ja so schneller.
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-praeventivkurse/16/218367/218367#reply_218367
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...schau mal hier:
http://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/umsatzsteuer-praeventivkurse/16/218367/218367#reply_218367
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
musst eine Bemerkung in die Rechnung / auf die Quittung machen, dass diese Leistungen im Sinne der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG von U-St befreit sind
und aufpassen wenn Du die o.g. Summe erreichen solltest
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solanda schrieb:
Solange du unter 17.500 € mit Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen bleibst, brauchst du keine Umsatz-Steuern zahlen...
musst eine Bemerkung in die Rechnung / auf die Quittung machen, dass diese Leistungen im Sinne der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG von U-St befreit sind
und aufpassen wenn Du die o.g. Summe erreichen solltest
@solanda: Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@jürgen: das war nicht meine Frage! Sondern was auf die Rechnung muss.
@solanda: Danke!
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