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Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich nun berechnen soll?
Danke.
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HeLo schrieb:
Liebe Kollegen, ich habe gerade das erst Mal jemanden in Behandlung, der bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist (Status A). Nun wusste zunächst keinen Tarif zuzuordnen und rief bei der Kasse an. Die Dame am Telefon gab zu sich nicht wirklich auszukennen. Sie meinte aber, dass sie die Beihilfehöchstsätze (41,50 für 45min) erstatten. Mittlerweile habe ich aber in den (hier auf dieser Seite angegebenen) Preislisten auch Preise für die Postbeamtenkrankenkasse gefunden: 33,66 für 45min. (Rheinland-Pfalz übrigens)
Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich nun berechnen soll?
Danke.
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C. DBO schrieb:
Deinen Privatsatz - mit der PKV hast Du keinen Vertrag und Privat ist Privat.
Die A Versicherten aber nur die Vdek Sätze?
MfG
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HeLo schrieb:
Ich habe ketzt noch einmal mit der PBeaKK telefoniert. Ich soll die Beihilfehöchstsätze für diesen A Versicherten berechnen. So steht's auch auf deren Homepage. Gut. Dann mache ich das mal!
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Andreas Obermann schrieb:
Ist es nicht so, dass nur die Postbeamten B Versicherten die P-Sätze bezahlen müssen ?
Die A Versicherten aber nur die Vdek Sätze?
MfG
Die Postbeamtenkasse "B" entspricht dem Status eines Privatpatienten, die Erstattungshöhe entspricht dem, was beihilfepflichtige Patienten erhalten.
Es erstaunt mich doch einigermaßen, dass selbst die von dir kontaktierten Kassenmitarbeiter und auch der Patient nicht wissen, was Sache ist. Gruß S.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn ich mit der PostA zu tun habe, dann zeichnen die sich tatsächlich durch Ahnungslosigkeit aus. Dort sitzt offensichtlich jemand, der als Beamter geparkt wurde und auf die Pensionierung wartet. :unamused:
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HeLo schrieb:
Ich versuch jetzt einfach mal mein Glück mit den Beihilfehöchstsätzen. Bin aber mal gespannt...
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Leni C. schrieb:
Bei uns Physios hat " Postbeamten A" eine eigene Preisliste , etwas höher als VdeK . Privatpreise sind " Postbeamten B " .
WICHTIG: Die PBA (also die, mit der wir direkt abrechnen) bezahlt die Beihilfesätze!! Bitte nicht darunter abrechnen. In ca. 8 Jahren habe ich lediglich 2x eine Rückfrage bekommen, dass ich doch VDEK nehmen solle, aber mit dem Argument (kein Vertrag etc. und bislang stets so gehandhabt) immer mein Geld bekommen. Verkauft euch und damit uns alle nicht unter Wert - bzw. zumindest da nicht, wo es anders geht :stuck_out_tongue_winking_eye:
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo Leute,
WICHTIG: Die PBA (also die, mit der wir direkt abrechnen) bezahlt die Beihilfesätze!! Bitte nicht darunter abrechnen. In ca. 8 Jahren habe ich lediglich 2x eine Rückfrage bekommen, dass ich doch VDEK nehmen solle, aber mit dem Argument (kein Vertrag etc. und bislang stets so gehandhabt) immer mein Geld bekommen. Verkauft euch und damit uns alle nicht unter Wert - bzw. zumindest da nicht, wo es anders geht :stuck_out_tongue_winking_eye:
LG
Asima
Die Rechnung kam aber dann nach zwei Wochen wieder zurück. Nun sollte ich tatsächlich die VdeK-Sätze berechnen - nur das würden sie zahlen.
Was für ein Hickhack! :confused:
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HeLo schrieb:
Ich hatte aus Unsicherheit noch mal angerufen. Mir wurde gesagt, ich solle die Beihilfehöchstsätze abrechnen.
Die Rechnung kam aber dann nach zwei Wochen wieder zurück. Nun sollte ich tatsächlich die VdeK-Sätze berechnen - nur das würden sie zahlen.
Was für ein Hickhack! :confused:
Also: Beihilfesätze nehmen! Viel Erfolg!
Gruß, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Mir hat ein freundlicher Mitarbeiter der PBeaKK nach ebenfalls entstandenem Hickhack in Sachen HB-Abrechnung ein "Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel" der PBeaKK zugeschickt, nach denen ich deren Patienten abrechnen solle. Da ich das nun schriftlich habe, werde ich mich zukünftig, wenn ich wieder Patienten dieser Versicherung habe, darauf berufen und nicht mehr wie bisher auf (telefonisch) angegebene Vdek-Sätze. Ich habe es allerdings, mangels Patienten dieser Versicherung, bisher nicht auf die Probe gestellt.
Also: Beihilfesätze nehmen! Viel Erfolg!
Gruß, Kreisel78
wie gesagt, nicht kirre machen lassen, entsprechend begründen, hat bei mir beide Male funktioniert!
LG
Asima
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asima schrieb:
Hallo HeLo,
wie gesagt, nicht kirre machen lassen, entsprechend begründen, hat bei mir beide Male funktioniert!
LG
Asima
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Shakespeare schrieb:
Nein. die Postbeamtenkasse "A" hat m.W. ein eigenes Tarifsystem, dass in etwa den VDEK-Preisen entspricht, aber zuzahlungsfrei ist.
Die Postbeamtenkasse "B" entspricht dem Status eines Privatpatienten, die Erstattungshöhe entspricht dem, was beihilfepflichtige Patienten erhalten.
Es erstaunt mich doch einigermaßen, dass selbst die von dir kontaktierten Kassenmitarbeiter und auch der Patient nicht wissen, was Sache ist. Gruß S.
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