Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
meiner ALS-Patientin wird von Ärzteseite geraten eine PEG setzen zu lassen. Die Dysphagie beginnt gerade, Flüssigkeit macht schon Probleme. Sie trinkt leider dadurch viel zu wenig. Sie möchte aber, wenn sie nicht mehr zurechnungsfähig ist, keine Lebensverlängernden Sachen haben. Kann sie sich die jetzt setzen lassen, weil indiziert, aber in der Patientenverfügung Einschränkungen schreiben wie z.B. sobald ich nicht mehr ansprechbar bin, soll die PEG nicht mehr benutzt werden? Oder darf sie von Ärzteseite immer genutzt werden, weil es sonst aktive Sterbehilfe ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
L2009 schrieb:
Hallo,
meiner ALS-Patientin wird von Ärzteseite geraten eine PEG setzen zu lassen. Die Dysphagie beginnt gerade, Flüssigkeit macht schon Probleme. Sie trinkt leider dadurch viel zu wenig. Sie möchte aber, wenn sie nicht mehr zurechnungsfähig ist, keine Lebensverlängernden Sachen haben. Kann sie sich die jetzt setzen lassen, weil indiziert, aber in der Patientenverfügung Einschränkungen schreiben wie z.B. sobald ich nicht mehr ansprechbar bin, soll die PEG nicht mehr benutzt werden? Oder darf sie von Ärzteseite immer genutzt werden, weil es sonst aktive Sterbehilfe ist?
Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen von lebens-erhaltenden oder -rettenden Maßnahmen.
Erhaltend: Flüssigkeit/Nahrung/Sauerstoff über externe Zugänge z.Bsp.
Rettend: Wiederbelebung nach Herzstillstand z.Bsp.
Die Patientenverfügung sollte sie jetzt sofort schreiben und unterschreiben. Zum einen, bevor irgendjemand anzweifelt, daß sie aufgrund der Erkrankung nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistige Kräfte ist. Und zum Anderen, damit sie in der Verfügung einen Stellvertreter ihres Vertrauens bestimmt, der für sie im Fall der Fälle die gesetzliche Betreuung übernimmt, und zwar in ihrem Sinne.
Eine sehr gute Erläuterung zum Selbstverfassen einer Patientenverfügung findet man auf der webside der Bundesministeriums für Justiz.
Rechtlich sind hier alle Formulierungen einwandfrei und es werden Textbausteine angeboten, damit sich wirklich jeder Mensch SEINE individuelle Verfügung zusammenstellen kann !
Ich halte nix von den Verfügungen "von der Stange", die man nur noch unterzeichnen muß. Sie sind zu ungenau formuliert (lassen Interpretationsspielraum) und sind eben nicht individuell.
Am besten, sie bespricht einen ersten eigenen Entwurf mit ihrem Arzt. Denn hier gilt es in erster Linie zu klären:
Was heißt nicht "ansprechbar"?? Aphasie? Koma? Wachkoma? Demenz?...
Welche Maßnahmen genau gibt es denn überhaupt alle? Welche davon will ich nicht für mich?? Und was bedeutet das für mich? - Verhungern?Verdursten? Was passiert dann mit dem Körper? Habe ich starke Schmerzen???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Aktive Sterbehilfe (wie z.Bsp. in der Schweiz praktiziert) ist das Bereitstellen eines Bechers mit "Gift" und einen Strohhalm hineinstellen, so daß der Pat. ihn mit dem Mund selbst erreicht.
Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen von lebens-erhaltenden oder -rettenden Maßnahmen.
Erhaltend: Flüssigkeit/Nahrung/Sauerstoff über externe Zugänge z.Bsp.
Rettend: Wiederbelebung nach Herzstillstand z.Bsp.
Die Patientenverfügung sollte sie jetzt sofort schreiben und unterschreiben. Zum einen, bevor irgendjemand anzweifelt, daß sie aufgrund der Erkrankung nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistige Kräfte ist. Und zum Anderen, damit sie in der Verfügung einen Stellvertreter ihres Vertrauens bestimmt, der für sie im Fall der Fälle die gesetzliche Betreuung übernimmt, und zwar in ihrem Sinne.
Eine sehr gute Erläuterung zum Selbstverfassen einer Patientenverfügung findet man auf der webside der Bundesministeriums für Justiz.
Rechtlich sind hier alle Formulierungen einwandfrei und es werden Textbausteine angeboten, damit sich wirklich jeder Mensch SEINE individuelle Verfügung zusammenstellen kann !
Ich halte nix von den Verfügungen "von der Stange", die man nur noch unterzeichnen muß. Sie sind zu ungenau formuliert (lassen Interpretationsspielraum) und sind eben nicht individuell.
Am besten, sie bespricht einen ersten eigenen Entwurf mit ihrem Arzt. Denn hier gilt es in erster Linie zu klären:
Was heißt nicht "ansprechbar"?? Aphasie? Koma? Wachkoma? Demenz?...
Welche Maßnahmen genau gibt es denn überhaupt alle? Welche davon will ich nicht für mich?? Und was bedeutet das für mich? - Verhungern?Verdursten? Was passiert dann mit dem Körper? Habe ich starke Schmerzen???
Mein Profilbild bearbeiten