Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
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Und: was muss dafür auf dem Rezept stehen?
[bearbeitet am 06.08.13 09:38]
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HeLo schrieb:
Liebe Kollegen, kann mir jemand sagen, was eine "Parallelbehandlung" ist? Nachdem ich hier in der Praxis nämlich einige Geschwisterkinder mit sehr ähnlicher Symptomatik (MFS) als Gruppe behandeln wollte, musste ich beim Blich in den Leistungskatalog feststellen, das eine Gruppe erst ab drei Patienten zustandekommt und sich vorher auch nicht lohnt. Kann ich also eine "Parallelbehandlung" abrechnen, wenn ich zwei Kinder gemeinsam therapiere?
Und: was muss dafür auf dem Rezept stehen?
[bearbeitet am 06.08.13 09:38]
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Muss denn auf dem Rezept Gruppentherapie stehen?
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HeLo schrieb:
In den Preislisten ist die Position 33220 (2er Gruppe / Parallelbehandlung) auch bei den RVOs zu finden.
Muss denn auf dem Rezept Gruppentherapie stehen?
Bei RVO kommt es eventuell auf das Bundesland an. Bei uns in Ba-Wü gibt es bei AOk diese Position definitiv nicht und auchin den Verträgen mit den BKK/IKK Kassen (sind in Ba-Wü 2 verschiedene) konnte ich dazu nichts finden. Ich bleibe also bei meinem ersten Aussage, zumindest für mein Bundesland.
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Susulo schrieb:
also, in der Vergütungsvereinbarung bei VdeK steht: Gruppenbehandlung, Gruppe mit 2 Patienten, 45 Minuten = 30,61 pro Pat. (Pos. 33220), für Pos 33223 = 90 Minuten nur schlappe 41,83 pro Pat. Wie gesagt , lohnt sich die45 Min. Die 90 Minuten rechnet sich zumindest ohne "Verlust".
Bei RVO kommt es eventuell auf das Bundesland an. Bei uns in Ba-Wü gibt es bei AOk diese Position definitiv nicht und auchin den Verträgen mit den BKK/IKK Kassen (sind in Ba-Wü 2 verschiedene) konnte ich dazu nichts finden. Ich bleibe also bei meinem ersten Aussage, zumindest für mein Bundesland.
Also lasse ich wohl einfach "Gruppentheapie" verordnen und rechne über die Position 33220 ab. Prima! :blush:
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HeLo schrieb:
Ja, ist wohl bundeslandspezifisch. Hier in Rheinland-Pfalz steht's drin.
Also lasse ich wohl einfach "Gruppentheapie" verordnen und rechne über die Position 33220 ab. Prima! :blush:
Dies ist (noch) eine Entscheidung, die wir selbst treffen dürfen!!
Wenn zwei Patienten parallel behandelt werden können, dürfen wir das unter dieser Position tun. Manchmal sind aber nicht beide da, bzw. es bewährt sich nicht und man therapiert dann doch einzeln weiter, dann kann auch die normale Einzeltherapie abgerechnet werden.
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rosenberger schrieb:
Nein, keine Gruppentherapie verordnen lassen!
Dies ist (noch) eine Entscheidung, die wir selbst treffen dürfen!!
Wenn zwei Patienten parallel behandelt werden können, dürfen wir das unter dieser Position tun. Manchmal sind aber nicht beide da, bzw. es bewährt sich nicht und man therapiert dann doch einzeln weiter, dann kann auch die normale Einzeltherapie abgerechnet werden.
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HeLo schrieb:
alles klar - danke!
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Susulo schrieb:
Parallelbehandlungen gibt es nur bei VdeK. Da kannst du dann 45 min abrechnen (rel. lukrativ) oder 90 min machen (lohnt nicht). Ich hatte mal das Glück zwei sehr ähnliche, gut gebesserte Aphasien von der TK zu haben und konnte eine solche abrechnen. War prima.
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