Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
wie ist denn euer Stand dazu? Es ist meines Wissens noch immer nicht eindeutig geklärt, in welchen Fällen eine ED gemacht werden kann, außer:
- ganz neuer Patient,
- Praxiswechsel,
- 6 Monate keine Verordnung, gezählt ab letztem Ausstellungsdatum oder
- neue Diagnosegruppe.
Obwohl man aus dem 1x im Jahr lt. Vertrag ja auch 1x im Jahr bei Indikation lt. Therapeut bei langfristigen Patienten verstehen kann??
LG Asima
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Logolo schrieb:
Das interessiert mich auch sehr! Hast du diesbezüglich neue Erkenntnisse gewinnen können?
Fakt: Lieber keine - berechtigte - ED abrechnen, wenn man Gefahr läuft, dass diese abgesetzt wird. Deshalb interessieren mich eure Erfahrungen.
Bei Arztwechsel = auch neuer Verordnungsfall. Heißt, dass man da evtl. auch eine ED machen könnte. Logisch, nur wenn indiziert...
Das würde ich nun in einem Fall versuchen.
Zudem spricht das Prozedere für Pausen...
Wenn man bedenkt, dass man früher alle 40 Einheiten beim VDEK einen Befund machen konnte....
AOK BW meint, neue Erkrankung = neuer Befund...
Wie gehst du denn vor?
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asima schrieb:
Nein. Schön, dass du dich meldest.
Fakt: Lieber keine - berechtigte - ED abrechnen, wenn man Gefahr läuft, dass diese abgesetzt wird. Deshalb interessieren mich eure Erfahrungen.
Bei Arztwechsel = auch neuer Verordnungsfall. Heißt, dass man da evtl. auch eine ED machen könnte. Logisch, nur wenn indiziert...
Das würde ich nun in einem Fall versuchen.
Zudem spricht das Prozedere für Pausen...
Wenn man bedenkt, dass man früher alle 40 Einheiten beim VDEK einen Befund machen konnte....
AOK BW meint, neue Erkrankung = neuer Befund...
Wie gehst du denn vor?
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asima schrieb:
Hallo zusammen,
wie ist denn euer Stand dazu? Es ist meines Wissens noch immer nicht eindeutig geklärt, in welchen Fällen eine ED gemacht werden kann, außer:
- ganz neuer Patient,
- Praxiswechsel,
- 6 Monate keine Verordnung, gezählt ab letztem Ausstellungsdatum oder
- neue Diagnosegruppe.
Obwohl man aus dem 1x im Jahr lt. Vertrag ja auch 1x im Jahr bei Indikation lt. Therapeut bei langfristigen Patienten verstehen kann??
LG Asima
"Die stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik erfolgt vor Beginn der ersten Therapieeinheit im Rahmen der ersten Verordnung eines Verordnungsfalles einmal ohne gesonderte ärztliche Verordnung. Erstdiagnostik und Therapie erfolgen nicht am selben Tag. Wechselt die oder der Versicherte innerhalb eines Verordnungsfalles den zu-gelassenen Leistungserbringer, kann von diesem ebenfalls eine Erstdiagnostik durchgeführt werden."
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Vielleicht denke ich zu kompliziert.
Aber genau den Passus und das 1x jährlich im Anhang (zzgl. 1x bzw. statt ED 2x BD) finde ich in der Kombination nicht so eindeutig, z.B. SP1 und SP3, das gibt es ja häufig.
Wie setzt du/ihr das um?
Es geht mir um konkrete Erfahrungen aus der Praxis.
LG Asima
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asima schrieb:
Danke, DAS ist bekannt.
Vielleicht denke ich zu kompliziert.
Aber genau den Passus und das 1x jährlich im Anhang (zzgl. 1x bzw. statt ED 2x BD) finde ich in der Kombination nicht so eindeutig, z.B. SP1 und SP3, das gibt es ja häufig.
Wie setzt du/ihr das um?
Es geht mir um konkrete Erfahrungen aus der Praxis.
LG Asima
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Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
In der Leistungsbeschreibung zum Vertrag steht im Teil 2 unter Beschreibung der Einzelleistungen:
"Die stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Erstdiagnostik erfolgt vor Beginn der ersten Therapieeinheit im Rahmen der ersten Verordnung eines Verordnungsfalles einmal ohne gesonderte ärztliche Verordnung. Erstdiagnostik und Therapie erfolgen nicht am selben Tag. Wechselt die oder der Versicherte innerhalb eines Verordnungsfalles den zu-gelassenen Leistungserbringer, kann von diesem ebenfalls eine Erstdiagnostik durchgeführt werden."
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