Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
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Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Gabriele321 schrieb:
Ich habe eigentlich ständig VO´s, auf denen ein Betreuer mit i.V. unterschreibt, weil der Patient selbst nicht dazu in der Lage ist- bisher kein Problem. Jetzt habe ich tatsächlich eine VO zurück bekommen mit der Begründung: "Es ist nicht eindeutig erkennbar, dass es sich um die persönliche Empfangsbestätigung des Versicherten handelt." Die Abkürzung "i.V." scheint dem Sachbearbeiter fremd zu sein und ebenso, dass ein geistig behinderter Jugendlicher, wie unschwer aus der Diagnose erkennbar ist und der schon ewig Therapie bekommt und noch nie selbst unterschrieben hat, einen Betreuer haben könnte, der die Therapie bestätigt. Ich würde am liebsten bei der Ersatzkasse anrufen und mich beschweren. Aber die nehmen (sicher aus gutem Grund) nur noch schriftliche Einsprüche entgegen.
Ich freu mich schon, ich habe gerade eine VO zur Abrechnung geschickt bei der ich erst in der dritten Behandlung auf die Idee gekommen bin, der Versicherten den Stift in die Hand zu drücken. Und das Schriftbild hat sich in den folgenden 6 Wochen erheblich verbessert :D
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Leni C. schrieb:
Wir haben viele Rezepte aus den Heimen , wo die Schwestern / Pfleger unterschreiben . Die Abrechnungsfuzzis werden sich nicht mit Diagnosen befassen ( bei uns viele Demente oder Hemis ) . Ich hatte schon vor Jahren zwar keine Absetzungen deswegen aber den Hinweis , daß nur noch bezahlt wird wenn ersichtlich ist wer unterschreibt . Also kommt über die Unterschriftenspalte : Pflegepersonal oder Angehöriger .
1. Unbedingt schriftlichen Widerspruch!
2. Tatsächlich schreibe ich auch immer dazu, wer unterschreibt, sollte aber kein Argument sein.
3. Bist du in einem Verband, am besten LD :sunglasses: ? Würde ich denen auch mitteilen. Falls die KK sich blöd stellt, klagen, LD unterstützt bei sowas.
4. Welche nette KK wars denn? Ersatzkasse, will heißen Rechenstelle Interforum?
5. Hast die VO zurückbekommen, dann kannst du unkomlpliziert noch dazuschreiben wer warum gegenzeichnete - oder wurde die VO als "unheilbar" einbehalten?
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Susulo schrieb:
Hallo Gabriele,
1. Unbedingt schriftlichen Widerspruch!
2. Tatsächlich schreibe ich auch immer dazu, wer unterschreibt, sollte aber kein Argument sein.
3. Bist du in einem Verband, am besten LD :sunglasses: ? Würde ich denen auch mitteilen. Falls die KK sich blöd stellt, klagen, LD unterstützt bei sowas.
4. Welche nette KK wars denn? Ersatzkasse, will heißen Rechenstelle Interforum?
5. Hast die VO zurückbekommen, dann kannst du unkomlpliziert noch dazuschreiben wer warum gegenzeichnete - oder wurde die VO als "unheilbar" einbehalten?
Die Abrechnungsfuzzis werden sich nicht mit Diagnosen befassen ( bei uns viele Demente oder Hemis )
Dass die Abrechnungsfuzzis möglicherweise dement sein könnten, daran habe ich auch schon gedacht.
Aber Hemis ? Na, ja, Inklusion halt, wie in der Schule.................. :smile:
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hermi schrieb:
Leni C. schrieb am 11.2.17 13:03:
Die Abrechnungsfuzzis werden sich nicht mit Diagnosen befassen ( bei uns viele Demente oder Hemis )
Dass die Abrechnungsfuzzis möglicherweise dement sein könnten, daran habe ich auch schon gedacht.
Aber Hemis ? Na, ja, Inklusion halt, wie in der Schule.................. :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Widerspruch und Verzugsschadensrechnung in einen Briefumschlag, und ab zur Post. Wonderwoman hats schonmal erwähnt: wenn man auf deren Niveau reagiert wird das Niveau kassenseits bald angehoben und die Absetzungen bekommen Hanf und Fuß ;)
Ich freu mich schon, ich habe gerade eine VO zur Abrechnung geschickt bei der ich erst in der dritten Behandlung auf die Idee gekommen bin, der Versicherten den Stift in die Hand zu drücken. Und das Schriftbild hat sich in den folgenden 6 Wochen erheblich verbessert :D
Ich lasse immer i.A. unterschreiben (da es im Auftrag des Patienten geschieht); i.V. (beinhaltet rechtliche Vertretung) passt da nicht!
Ich schreibe bei jeder dieser Verordnungen unter die geleisteten Unterschriften den Einzeiler: "Es unterschreibt der diensthabende Betreuer (Pfleger,Pädagoge); seitdem hatte ich keine Absetzung mehr und es ist auch für Außenstehende klar, wer unterschreibt.
Gibt es übrigens auch als Stempel mit verschiedenen Optionen, die man ankreuzen kann!
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Logos Nordrhein schrieb:
Sachbearbeiter der Krankenkassen und Abrechnungsstellen wechseln laufend....
Ich lasse immer i.A. unterschreiben (da es im Auftrag des Patienten geschieht); i.V. (beinhaltet rechtliche Vertretung) passt da nicht!
Ich schreibe bei jeder dieser Verordnungen unter die geleisteten Unterschriften den Einzeiler: "Es unterschreibt der diensthabende Betreuer (Pfleger,Pädagoge); seitdem hatte ich keine Absetzung mehr und es ist auch für Außenstehende klar, wer unterschreibt.
Gibt es übrigens auch als Stempel mit verschiedenen Optionen, die man ankreuzen kann!
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