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keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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im Kollegenkreis haben wir trotz Recherche noch gefühlte 1000 Fragen:
WANN kann ich eine Erstdiagnostik abrechnen?
Bei jedem neuen Behandlungsfall, also auch, wenn ein Patient zunächst mit SP1 und dann mit SP3 kommt? Lt. AOK ja, aber zusätzlich müsse auch der ICD-10-Code geändert werden. Ist das so korrekt?
Bezieht sich der Passus im Vertrag „1x/Jahr“ auf den Patienten oder auf den Behandlungsfall?
Kann ich eine Erstdiagnostik bei zwei verschiedenen Diagnosegruppen auch 2x oder theoretisch öfter innerhalb eines Jahres abrechnen? Oder zählt hier „1x/Jahr“ lt. Vertrag?
Muss sich hierfür zwingend der ICD-10-Code ändern bzw. die ausgeschriebene Diagnose oder Leitsymptomatik oder ist das irrelevant?
Kann ich eine erneute Erstdiagnostik durchführen und abrechnen, wenn der Patient nach einer Pause wieder kommt und es laut HMR ein neuer Behandlungsfall ist (z. B. SP1 im Januar ausgestellt, bis April behandelt, dann Pause bis Juli und kommt mit neuer VO wieder, das mehr als 6 Monate nach der ersten VO ausgestellt wurde)
Ist es EGAL, zu welchem Zeitpunkt ich den Bedarfsbefund einsetze? Mitten in der Verordnung/am Beginn/theoretisch auch sogar 2 Befunde auf eine VO, wenn Bedarf besteht? (Beispiel: Frau d. Pat. bemerkt Verschlechterung, bittet um Check bzgl. des Schluckens, da sie meint, es könne evtl. ein Schlaganfall/TIA vorgefallen sein)
WIE rechne ich den ausführlichen Bericht ab? Auch mittels Abrechnungsprogramm online oder nur über den Anforderungsbogen vom Arzt?
Kann ich den kurzen UND den ausführlichen Bericht bei einer Verordnung abrechnen? I. d. Regel habe ich den kurzen ja schon geschrieben, bis der Arzt mit evtl. mitteilt, dass er doch eine ausführliche Version wünscht.
Muss eine Änderung – z. B. Einzel- auf Gruppentherapie – vor der Umsetzung erfolgt sein oder ist es o.k., wenn die Bestätigung vom Arzt mittels Fax oder Telefonat durch mich z. B. nach der 3. Einheit erfolgt, auch wenn ich vorher schon entsprechend behandelt habe?
Wohlgemerkt geht es mir nur um diese Fragen, den Vertrag und die HMR haben wir genauestens gelesen. Hier erschließt sich uns leider nicht der Sinn. Es geht selbstredend nur um sinnvolle Befunderhebungen etc., nicht um sinnfreie Erhebungen aus monetärem Anlass.
Mit besten Grüßen und Dank im Voraus in der Hoffnung auf mehr Klarheit
Asima
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asima schrieb:
Hallo,
im Kollegenkreis haben wir trotz Recherche noch gefühlte 1000 Fragen:
WANN kann ich eine Erstdiagnostik abrechnen?
Bei jedem neuen Behandlungsfall, also auch, wenn ein Patient zunächst mit SP1 und dann mit SP3 kommt? Lt. AOK ja, aber zusätzlich müsse auch der ICD-10-Code geändert werden. Ist das so korrekt?
Bezieht sich der Passus im Vertrag „1x/Jahr“ auf den Patienten oder auf den Behandlungsfall?
Kann ich eine Erstdiagnostik bei zwei verschiedenen Diagnosegruppen auch 2x oder theoretisch öfter innerhalb eines Jahres abrechnen? Oder zählt hier „1x/Jahr“ lt. Vertrag?
Muss sich hierfür zwingend der ICD-10-Code ändern bzw. die ausgeschriebene Diagnose oder Leitsymptomatik oder ist das irrelevant?
Kann ich eine erneute Erstdiagnostik durchführen und abrechnen, wenn der Patient nach einer Pause wieder kommt und es laut HMR ein neuer Behandlungsfall ist (z. B. SP1 im Januar ausgestellt, bis April behandelt, dann Pause bis Juli und kommt mit neuer VO wieder, das mehr als 6 Monate nach der ersten VO ausgestellt wurde)
Ist es EGAL, zu welchem Zeitpunkt ich den Bedarfsbefund einsetze? Mitten in der Verordnung/am Beginn/theoretisch auch sogar 2 Befunde auf eine VO, wenn Bedarf besteht? (Beispiel: Frau d. Pat. bemerkt Verschlechterung, bittet um Check bzgl. des Schluckens, da sie meint, es könne evtl. ein Schlaganfall/TIA vorgefallen sein)
WIE rechne ich den ausführlichen Bericht ab? Auch mittels Abrechnungsprogramm online oder nur über den Anforderungsbogen vom Arzt?
Kann ich den kurzen UND den ausführlichen Bericht bei einer Verordnung abrechnen? I. d. Regel habe ich den kurzen ja schon geschrieben, bis der Arzt mit evtl. mitteilt, dass er doch eine ausführliche Version wünscht.
Muss eine Änderung – z. B. Einzel- auf Gruppentherapie – vor der Umsetzung erfolgt sein oder ist es o.k., wenn die Bestätigung vom Arzt mittels Fax oder Telefonat durch mich z. B. nach der 3. Einheit erfolgt, auch wenn ich vorher schon entsprechend behandelt habe?
Wohlgemerkt geht es mir nur um diese Fragen, den Vertrag und die HMR haben wir genauestens gelesen. Hier erschließt sich uns leider nicht der Sinn. Es geht selbstredend nur um sinnvolle Befunderhebungen etc., nicht um sinnfreie Erhebungen aus monetärem Anlass.
Mit besten Grüßen und Dank im Voraus in der Hoffnung auf mehr Klarheit
Asima
Es würde mich schon interessieren, ob dabei darüber nachgedacht wurde, was dieser für Praxisinhaber bedeutet, die keine andere Einkommensquelle haben.
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Logos Nordrhein schrieb:
Sind Sie Mitglied in einem der Verbände, die diesen Rahmenvertrag unterschrieben haben???
Es würde mich schon interessieren, ob dabei darüber nachgedacht wurde, was dieser für Praxisinhaber bedeutet, die keine andere Einkommensquelle haben.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Gegenfrage nicht. Momentan versuchen wir, den leider so für gültig erklärten Vertrag korrekt umzusetzen.
Schöne Grüße
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Wir (also Logos Nordrhein und ich auch) versuchen nur zu verstehen, eie die offensichtlichen Mängel und Unklarheiten nur von einem der 4 Verbände gesehen wurden und obwohl versucht wurde, das alles im Vorfeld zu kommunizieren, wurde alles durchgewunken.
Ich verstehe sehr viele Dinge in diesen Zeiten nicht.
Zum Inhalt:
- die Erstdiagnostik muss sich eigentlich auf den Behandlungsfall (Diagnose/Icd10) beziehen. Nicht auf den Patienten.
- der Bedarfsbefund kann frühestens zur 2. VO abgerechnet werden und nicht auf einer VO gleichzeitig mit der Erstdiagnostik. Du darfst die "kleine" Diagnostik nur 2 mal pro Behandlungsfall abrechnen.
-zum Bericht siehe anderer Faden
- einzel u gruppe: keine Ahnung.
Ansonsten lieber nochmal beim Verband deines Vertrauens fragen. Oft gibt es ja auch FAQs, mindestens bei uns.
Ich meine mich zu erinnern, beim dbl gelesen zu haben, dass alles einfach wird, sobald nur endlich der neue Vertrag in Kraft tritt. Bedanke dich einfach herzlich für die tolle Vereinfachung.
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Susulo schrieb:
Zur Gegenfrage: hast natürlich Recht, dass das niemandem weiterhilft, denn wir alle müssen uns damit rumschlagen, auch wenn wir es nicht gewollt hatten.
Wir (also Logos Nordrhein und ich auch) versuchen nur zu verstehen, eie die offensichtlichen Mängel und Unklarheiten nur von einem der 4 Verbände gesehen wurden und obwohl versucht wurde, das alles im Vorfeld zu kommunizieren, wurde alles durchgewunken.
Ich verstehe sehr viele Dinge in diesen Zeiten nicht.
Zum Inhalt:
- die Erstdiagnostik muss sich eigentlich auf den Behandlungsfall (Diagnose/Icd10) beziehen. Nicht auf den Patienten.
- der Bedarfsbefund kann frühestens zur 2. VO abgerechnet werden und nicht auf einer VO gleichzeitig mit der Erstdiagnostik. Du darfst die "kleine" Diagnostik nur 2 mal pro Behandlungsfall abrechnen.
-zum Bericht siehe anderer Faden
- einzel u gruppe: keine Ahnung.
Ansonsten lieber nochmal beim Verband deines Vertrauens fragen. Oft gibt es ja auch FAQs, mindestens bei uns.
Ich meine mich zu erinnern, beim dbl gelesen zu haben, dass alles einfach wird, sobald nur endlich der neue Vertrag in Kraft tritt. Bedanke dich einfach herzlich für die tolle Vereinfachung.
Weiß vielleicht jemand, ob das "bezogen auf Behandlungsfall oder Patient" irgendwo gesichert steht? Bzw. WORAUF sich das 1x jährlich bezieht. "Muss sich eigentlich" sehe ich auch so, finde es aber nicht eindeutig i. Vertrag.
Man darf übrigens den kleinen Befund nur 1x abrechnen, wenn der große schon gemacht wurde...
Und Gruppe-Einzel darf angeblich bis zur Einreichung korrigiert werden, wobei ich da trotzdem vorsichtig wäre...
Diese Fragen bestehen nicht ausschließlich bei Mitgliedern von 3 Verbänden... Die Logowelt besteht ja nicht nur aus Vorständen. Und ich hoffe ja nicht, dass es hier neuerdings eine 2-Klassen-Logo-Welt gibt.😉
Also wenn noch jemand was gefunden hat, meldet euch gerne.
Würde mich freuen.
Beste Grüße Asima
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asima schrieb:
Hi, danke für die Antwort.
Weiß vielleicht jemand, ob das "bezogen auf Behandlungsfall oder Patient" irgendwo gesichert steht? Bzw. WORAUF sich das 1x jährlich bezieht. "Muss sich eigentlich" sehe ich auch so, finde es aber nicht eindeutig i. Vertrag.
Man darf übrigens den kleinen Befund nur 1x abrechnen, wenn der große schon gemacht wurde...
Und Gruppe-Einzel darf angeblich bis zur Einreichung korrigiert werden, wobei ich da trotzdem vorsichtig wäre...
Diese Fragen bestehen nicht ausschließlich bei Mitgliedern von 3 Verbänden... Die Logowelt besteht ja nicht nur aus Vorständen. Und ich hoffe ja nicht, dass es hier neuerdings eine 2-Klassen-Logo-Welt gibt.😉
Also wenn noch jemand was gefunden hat, meldet euch gerne.
Würde mich freuen.
Beste Grüße Asima
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asima schrieb:
Hi, wir haben mehrere Quellen. Ich dachte nur, dass ich hier vielleicht schneller eine Antwort bekomme😉
Ehrlich gesagt verstehe ich die Gegenfrage nicht. Momentan versuchen wir, den leider so für gültig erklärten Vertrag korrekt umzusetzen.
Schöne Grüße
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