Ihr neuer Arbeitsplatz
Kein Mensch ist wie der andere. Die
Menschen, die im Blindeninstitut
München begleitet werden, stehen
im Alltag vor besonderen
Herausforderungen. Als neues
Teammitglied unterstützen Sie
Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene mit Sehbeeinträchtigung
und weiteren komplexen
Behinderungen in verschiedenen
Lebensphasen.
Die Therapie ist innerhalb des
Instituts eine Abteilung aus den
Bereichen Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie,
Psychologie und Orthoptik. An
fü...
Kein Mensch ist wie der andere. Die
Menschen, die im Blindeninstitut
München begleitet werden, stehen
im Alltag vor besonderen
Herausforderungen. Als neues
Teammitglied unterstützen Sie
Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene mit Sehbeeinträchtigung
und weiteren komplexen
Behinderungen in verschiedenen
Lebensphasen.
Die Therapie ist innerhalb des
Instituts eine Abteilung aus den
Bereichen Physiotherapie,
Ergotherapie, Logopädie,
Psychologie und Orthoptik. An
fü...
ich bin seit knapp 20 Jahren als Logo selbständig, habe eine kleine Praxis (keine Angestellten) auf dem Land. Sie läuft "normal", könnte seit ca 3 Jahren etwas besser ausgelastet sein, aber es geht.
Nun möchte ich mich aus verschiedenen Gründen verändern - könnte in einem anderen Berufsfeld wieder ins Angestelltenverhältnis zu 65 %. Nun meine Frage / Fragen:
1. würde gerne weiter therapieren, hätte keine Probleme, die Kassenzulassung endlich abzugeben und nur noch ein paar wenige Privatpatienten bzw. Selbstzahler behandeln. Geht das "so einfach" ?
2. Wenn ich ausschließlich Therapie für PP anbiete - ist das dann weiterhin umsatzsteuerfrei?
3. Könnte ich mir dann die Räumlichkeiten mit einer Yogalehrerin teilen?
4. Sobald ich etwas nicht-therapeutisches anbiete, also z.B. Stimm-coaching, Sprachförderung. Beratungen - werde ich dann (sobald über 17000) automatisch für alles umsatzsteuerpflichtig?
5. Über den AG wäre ich ja sozialversichert - müsste ich einen "Aufschlag" an die GKV /RV zahlen, gemäß der Einnahmen aus selbständiger Arbeit?
6. Sollte sich alles (eigentlich wider Erwarten) so entwickeln, dass der Laden richtig gut läuft und ich wieder ganz zurück in die Selbständigkeit wollte - müsste ich dann in die gesetzliche RV einzahlen, bislang war ich ja als Logo davon befreit, da Praxisgründung vor 2012 ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo in die Runde,
ich bin seit knapp 20 Jahren als Logo selbständig, habe eine kleine Praxis (keine Angestellten) auf dem Land. Sie läuft "normal", könnte seit ca 3 Jahren etwas besser ausgelastet sein, aber es geht.
Nun möchte ich mich aus verschiedenen Gründen verändern - könnte in einem anderen Berufsfeld wieder ins Angestelltenverhältnis zu 65 %. Nun meine Frage / Fragen:
1. würde gerne weiter therapieren, hätte keine Probleme, die Kassenzulassung endlich abzugeben und nur noch ein paar wenige Privatpatienten bzw. Selbstzahler behandeln. Geht das "so einfach" ?
2. Wenn ich ausschließlich Therapie für PP anbiete - ist das dann weiterhin umsatzsteuerfrei?
3. Könnte ich mir dann die Räumlichkeiten mit einer Yogalehrerin teilen?
4. Sobald ich etwas nicht-therapeutisches anbiete, also z.B. Stimm-coaching, Sprachförderung. Beratungen - werde ich dann (sobald über 17000) automatisch für alles umsatzsteuerpflichtig?
5. Über den AG wäre ich ja sozialversichert - müsste ich einen "Aufschlag" an die GKV /RV zahlen, gemäß der Einnahmen aus selbständiger Arbeit?
6. Sollte sich alles (eigentlich wider Erwarten) so entwickeln, dass der Laden richtig gut läuft und ich wieder ganz zurück in die Selbständigkeit wollte - müsste ich dann in die gesetzliche RV einzahlen, bislang war ich ja als Logo davon befreit, da Praxisgründung vor 2012 ?
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