Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
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vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
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Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Ich meine gelesen/gelernt zu haben (vor ewigen Zeiten), dass nach einer mindestens 3monatigen Pause ein Störungsbild als "neu" einzustufen sei und dem Patienten somit wieder Therapieeinheiten (theoretisch in voller Höhe) zustünden.
Jetzt habe ich den Fall, dass sich ein Arzt weigert ein Rezept auszustellen, da die Höchstzahl der Therapien überschritten sei. Auf mein Argument, dass wir aber 3 Monate pausiert haben, meinte sie nur, das hätte sie noch nie gehört....
So, jetzt brauche ich irgendeinen schriftlichen Nachweis, dass dem so ist. Langsam zweifle ich an mir selbst... Gibts einen Link dazu im Internet? Im Heilmittelrichtlinienkatalog habe ich auf die Schnelle nichts gefunden! Oder irre ich mich etwa???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bitte bringt mich auf den laufenden Stand:
Ich meine gelesen/gelernt zu haben (vor ewigen Zeiten), dass nach einer mindestens 3monatigen Pause ein Störungsbild als "neu" einzustufen sei und dem Patienten somit wieder Therapieeinheiten (theoretisch in voller Höhe) zustünden.
Jetzt habe ich den Fall, dass sich ein Arzt weigert ein Rezept auszustellen, da die Höchstzahl der Therapien überschritten sei. Auf mein Argument, dass wir aber 3 Monate pausiert haben, meinte sie nur, das hätte sie noch nie gehört....
So, jetzt brauche ich irgendeinen schriftlichen Nachweis, dass dem so ist. Langsam zweifle ich an mir selbst... Gibts einen Link dazu im Internet? Im Heilmittelrichtlinienkatalog habe ich auf die Schnelle nichts gefunden! Oder irre ich mich etwa???
B. Grundsätze der Heilmittelverordnung
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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morpheus-06 schrieb:
in der HMR findest du die Lösung
B. Grundsätze der Heilmittelverordnung
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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therapeutin schrieb:
das war eine gute umschreibung für: ich will keine Verordnung mehr ausstellen :kissing_closed_eyes:
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