Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Ich meine gelesen/gelernt zu haben (vor ewigen Zeiten), dass nach einer mindestens 3monatigen Pause ein Störungsbild als "neu" einzustufen sei und dem Patienten somit wieder Therapieeinheiten (theoretisch in voller Höhe) zustünden.
Jetzt habe ich den Fall, dass sich ein Arzt weigert ein Rezept auszustellen, da die Höchstzahl der Therapien überschritten sei. Auf mein Argument, dass wir aber 3 Monate pausiert haben, meinte sie nur, das hätte sie noch nie gehört....
So, jetzt brauche ich irgendeinen schriftlichen Nachweis, dass dem so ist. Langsam zweifle ich an mir selbst... Gibts einen Link dazu im Internet? Im Heilmittelrichtlinienkatalog habe ich auf die Schnelle nichts gefunden! Oder irre ich mich etwa???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bitte bringt mich auf den laufenden Stand:
Ich meine gelesen/gelernt zu haben (vor ewigen Zeiten), dass nach einer mindestens 3monatigen Pause ein Störungsbild als "neu" einzustufen sei und dem Patienten somit wieder Therapieeinheiten (theoretisch in voller Höhe) zustünden.
Jetzt habe ich den Fall, dass sich ein Arzt weigert ein Rezept auszustellen, da die Höchstzahl der Therapien überschritten sei. Auf mein Argument, dass wir aber 3 Monate pausiert haben, meinte sie nur, das hätte sie noch nie gehört....
So, jetzt brauche ich irgendeinen schriftlichen Nachweis, dass dem so ist. Langsam zweifle ich an mir selbst... Gibts einen Link dazu im Internet? Im Heilmittelrichtlinienkatalog habe ich auf die Schnelle nichts gefunden! Oder irre ich mich etwa???
B. Grundsätze der Heilmittelverordnung
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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morpheus-06 schrieb:
in der HMR findest du die Lösung
B. Grundsätze der Heilmittelverordnung
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5) Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
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therapeutin schrieb:
das war eine gute umschreibung für: ich will keine Verordnung mehr ausstellen :kissing_closed_eyes:
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