Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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Danke für Anrworten :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo bin selbstständig und frisch schwanger. Ich arbeite neben der Praxis noch einen Tag die Woche woanders, weil mir das damals empfohlen wurde. Niedrigere Krankenkassen-Kosten und ich zahl in die Rentenversicherung ein bzw. mein AG. Wie ist es denn dann mit Mutterschutzgeld? Nehmen die 80 % oder was auch immer meines Praxiseinkommens?
Danke für Anrworten :blush:
Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft.
Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt.
Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder?
Grüße,
W. H.
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ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten.
[bearbeitet am 14.01.13 11:02]
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Chris12.73 schrieb:
nein, der minijob wird zur gkv-berechnung nicht herangezogen, da bereits kk-abzüge durch den AG erfolgen. dies würde ansonsten zu einer doppeltberechnung führen - wurde bereits sozialrechtlich geklärt. eine anrechnung erfolgt nur für die pflegeversicherung.
ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten.
[bearbeitet am 14.01.13 11:02]
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W. H. schrieb:
Hallo,
Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft.
Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt.
Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder?
Grüße,
W. H.
die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast.
schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!
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Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Dazu noch eine private, aber das ist ja unwichtig. Da gehts nur um Krankenhaus und Zähne usw.
Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!
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Chris12.73 schrieb:
bist du gesetzlich oder privat versichert?
die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast.
schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!
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