Die Reha-Zentren HESS stehen für
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Für den Fachbereich Orthopädie
suchen wir an unserem Standort in
Pforzheim/ Birkenfeld einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vol...
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Für den Fachbereich Orthopädie
suchen wir an unserem Standort in
Pforzheim/ Birkenfeld einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vol...
Danke für Anrworten :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo bin selbstständig und frisch schwanger. Ich arbeite neben der Praxis noch einen Tag die Woche woanders, weil mir das damals empfohlen wurde. Niedrigere Krankenkassen-Kosten und ich zahl in die Rentenversicherung ein bzw. mein AG. Wie ist es denn dann mit Mutterschutzgeld? Nehmen die 80 % oder was auch immer meines Praxiseinkommens?
Danke für Anrworten :blush:
Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft.
Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt.
Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder?
Grüße,
W. H.
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ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten.
[bearbeitet am 14.01.13 11:02]
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Chris12.73 schrieb:
nein, der minijob wird zur gkv-berechnung nicht herangezogen, da bereits kk-abzüge durch den AG erfolgen. dies würde ansonsten zu einer doppeltberechnung führen - wurde bereits sozialrechtlich geklärt. eine anrechnung erfolgt nur für die pflegeversicherung.
ps: die antwort ist ansonsten aber auch nicht richtig, da selbständige bei nichtabsicherung durch die gkv mutterschaftsgeld durch das bundesversicherungsamt erhalten.
[bearbeitet am 14.01.13 11:02]
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W. H. schrieb:
Hallo,
Glückwunsch zur frischen Schwangerschaft.
Bzgl. Mutterschutzgeld: Ich denke, Du bekommst nur den Anteil, den Du als Angestellte erwirtschaftest hast, im Rahmen des Mutterschutzes. Für das Elterngeld werden dann die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Da dann aber beide Einkünfte; selbständig und angestellt.
Wieso hast Du niedrigere KK-Beiträge? Die berechnen sich doch anhand Deines gesamten Einkommens, oder?
Grüße,
W. H.
die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast.
schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!
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Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der TK. Dazu noch eine private, aber das ist ja unwichtig. Da gehts nur um Krankenhaus und Zähne usw.
Werd mich mal auf der seite informieren, danke euch!
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Chris12.73 schrieb:
bist du gesetzlich oder privat versichert?
die gesetzliche kv nimmt 70% deines arbeitseinkommens - voraussetzung dafür ist z.b. bei der TK, dass du einen tarif mit krankengeld abgeschlossen hast.
schau doch einfach mal auf die site deiner krankenkasse, denn dort wirst du sicherlich fündig werden!
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