Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Berufsurkunde Pflicht....
Folgendes heute...
Ich soll eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag unterschreiben....
Änderung:
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt ab dem 01.11.2014 880 Euro Brutto als leitende Logopädin.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Zeit wöchentlich gesamt 20 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Bisheriger Wortlaut....
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt 880 Euro (gleicher Betrag) . Das von den Krankenkassen erstattete Kilometergeld für Hausbesuche wird zu 100 % an die Mitarbeiterin ausgezahlt. es beträgt 0,30 ct/km.
Die Vergütung wird jeweils am letzten des Monats fällig. Die zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma bekennte Konto des Arbeitnehmers.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit beträgt derzeit wöchentlich 20 Stunden . Dies enspricht 20 Therapien.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Was bedeudet das für mich...
Bisher hatte ich in 20 Stunden 20 Therapien zu leisten und konnte meine Arbeitszeit frei einteilen.
Ab jetzt habe ich von ihr festgelegt Montag - bis Freitag je 4 Stunden täglich in der Praxis zu sein und habe in dieser Zeit bis zu 25 Therapien zu leisten.
Ich wollte das heute nicht unterschreiben.
Da meinte sie....
Sie würde mich dann nach Bedarf nach hause schicken, denn sie würde mich nicht fürs Nichts - tun bezahlen.
Diese Minusstunden würde sie nicht bezahlen.
Ich gab zur Antwort, dass lt. § 1 BGB der Arbeitgeber doch geleistet Arbeitszeit bezahlen müsse und ich ja auch bereit sei, von nun an die vorgeschriebenene 20 Stunden wöchentlich in der praxis zu sein.
Sie meinte, da habe ich wohl den § 1 BGB nicht richtig gelesen, denn dem Arbeitgeber würde es frei stehen, mich nach Bedarf nach hause zu schicken.
Das müsse sie dann auch nicht bezahlen.
Außerdem habe ich mein Gehalt von 880 Euro Brutto als leitende Logopädin erhalten. Diese Leitung würde sie mir dann entziehen , was dann auch ein niedrigeres Gehalt bedeuten würde.
Ist sie hier im Recht ???????????????????
Ich muss morgen bereits unterschreiben, sonst gibt es dicken Ärger !!!!!!!!!!!!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin aus dem Thread....
Berufsurkunde Pflicht....
Folgendes heute...
Ich soll eine Änderung zu meinem Arbeitsvertrag unterschreiben....
Änderung:
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt ab dem 01.11.2014 880 Euro Brutto als leitende Logopädin.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Zeit wöchentlich gesamt 20 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Bisheriger Wortlaut....
Vergütung...
Die monatliche Bruttovergütung beträgt 880 Euro (gleicher Betrag) . Das von den Krankenkassen erstattete Kilometergeld für Hausbesuche wird zu 100 % an die Mitarbeiterin ausgezahlt. es beträgt 0,30 ct/km.
Die Vergütung wird jeweils am letzten des Monats fällig. Die zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma bekennte Konto des Arbeitnehmers.
Arbeitszeit/ Überstunden
Die Arbeitszeit beträgt derzeit wöchentlich 20 Stunden . Dies enspricht 20 Therapien.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, sowiet dies betrieblich und gesetzlich zulässig ist Überstunden anzuordnen. Die Überstunden werden nach Absprache mit dem Arbeitgeber auf Honorarbasis vergütet.
Was bedeudet das für mich...
Bisher hatte ich in 20 Stunden 20 Therapien zu leisten und konnte meine Arbeitszeit frei einteilen.
Ab jetzt habe ich von ihr festgelegt Montag - bis Freitag je 4 Stunden täglich in der Praxis zu sein und habe in dieser Zeit bis zu 25 Therapien zu leisten.
Ich wollte das heute nicht unterschreiben.
Da meinte sie....
Sie würde mich dann nach Bedarf nach hause schicken, denn sie würde mich nicht fürs Nichts - tun bezahlen.
Diese Minusstunden würde sie nicht bezahlen.
Ich gab zur Antwort, dass lt. § 1 BGB der Arbeitgeber doch geleistet Arbeitszeit bezahlen müsse und ich ja auch bereit sei, von nun an die vorgeschriebenene 20 Stunden wöchentlich in der praxis zu sein.
Sie meinte, da habe ich wohl den § 1 BGB nicht richtig gelesen, denn dem Arbeitgeber würde es frei stehen, mich nach Bedarf nach hause zu schicken.
Das müsse sie dann auch nicht bezahlen.
Außerdem habe ich mein Gehalt von 880 Euro Brutto als leitende Logopädin erhalten. Diese Leitung würde sie mir dann entziehen , was dann auch ein niedrigeres Gehalt bedeuten würde.
Ist sie hier im Recht ???????????????????
Ich muss morgen bereits unterschreiben, sonst gibt es dicken Ärger !!!!!!!!!!!!!!
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Papa Alpaka schrieb:
vgl- https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/soll-vertragsaenderung-unterschreiben/25/72472/72472#msg-72472
Da ich selbst keine Angestellten habe, bin ich rechtlich diesbezüglich nicht sooo fit .... unabhängig davon: 880 erscheint mir elendig wenig !!!
Hast du keine Alternativen?
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Sehr seltsame Geschichte, 880 Euro für 20 Std. FL - dafür würde die Meine nicht arbeiten, die bekommt für 38,5 Std. 2300 zzgl. "Feinheiten". Wenn Du ein Festgehalt bekommst, kann sie Dich natürlich nach Bedarf einsetzen und ggfs. auch bei Flaute festlegen, das Du Deine evt. vorhandenen Ü-Std. jetzt nehmen musst. Aber ansonsten steht sie für Ausfälle grade - diese Vertragsänderung erscheint mir so nicht korrekt. Ich würde mir auf jeden Fall Bedenkzeit ausbitten und nichts überstürzt unterschreiben. Dann kannst Du Dich in Ruhe erkundigen. Im Übrigen geht eine solche "Vertragsänderung" nur als Änderungskündigung durch - also mal ganz langsam . . .
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C. DBO schrieb:
Die fachliche Leitung kann man sich teilen, z.B. auch mit der Chefin.
Sehr seltsame Geschichte, 880 Euro für 20 Std. FL - dafür würde die Meine nicht arbeiten, die bekommt für 38,5 Std. 2300 zzgl. "Feinheiten". Wenn Du ein Festgehalt bekommst, kann sie Dich natürlich nach Bedarf einsetzen und ggfs. auch bei Flaute festlegen, das Du Deine evt. vorhandenen Ü-Std. jetzt nehmen musst. Aber ansonsten steht sie für Ausfälle grade - diese Vertragsänderung erscheint mir so nicht korrekt. Ich würde mir auf jeden Fall Bedenkzeit ausbitten und nichts überstürzt unterschreiben. Dann kannst Du Dich in Ruhe erkundigen. Im Übrigen geht eine solche "Vertragsänderung" nur als Änderungskündigung durch - also mal ganz langsam . . .
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Susulo schrieb:
Ganz kurz, ist noch früh am morgen .... nur eine Frage: 20 Stunden als "Fachliche Leitung" - teilst du die mit jemanden? Ansonsten war meine Info immer die, dass eine FL mindestens 80% einer Vollzeitstelle anwesend sein muss?
Da ich selbst keine Angestellten habe, bin ich rechtlich diesbezüglich nicht sooo fit .... unabhängig davon: 880 erscheint mir elendig wenig !!!
Hast du keine Alternativen?
Im übrigen würde in meiner Region keiner für das bruttogehalt bei diesen stunden arbeiten.
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C. DBO schrieb:
Wenn man sich einig ist, ja - dann genügt ein Anhang am AV o.ä. Aber wenn nicht, gibt es m.W. nur diese Möglichkeit - an deren Ende ggfs. aber auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht. Ich würde nichts voreilig unterschreiben, sowas braucht Zeit und die muss sie Dir zugestehen. Lass es.
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florian01 schrieb:
Warum soll eine Vertragsänderung nur mit Änderungskündigung durchgehen? Wenn beide Parteien sich einig sind, wird daraus lediglich eine Änderung der bisherigen Konditionen.
Im übrigen würde in meiner Region keiner für das bruttogehalt bei diesen stunden arbeiten.
Fachliche Leitung mit 20 Stundenstelle finde ich allerdings auch zweifelhaft. Da Du dann eigentlich mehr administrative Tätigkeiten hättest als fachl. Leitung, wären entweder weniger Therapien oder höheres Gehalt angebracht.
Was will sie Dir entziehen was Du ja bisher garnicht bist ? Hää ?Grübel....
Passus zu HB fiel völlig raus ?
:unamused: :unamused: :unamused:
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C.Zimmermann schrieb:
880 Euro für 1/2 Stelle ist in den neuen BL nicht zu wenig, 1720 Euro für 40 Th wär ein normals Gehalt im Osten - oder !?
Fachliche Leitung mit 20 Stundenstelle finde ich allerdings auch zweifelhaft. Da Du dann eigentlich mehr administrative Tätigkeiten hättest als fachl. Leitung, wären entweder weniger Therapien oder höheres Gehalt angebracht.
Was will sie Dir entziehen was Du ja bisher garnicht bist ? Hää ?Grübel....
Passus zu HB fiel völlig raus ?
:unamused: :unamused: :unamused:
Gestern sollte ich die besagte Vertragsänderung nun doch nicht mehr unterschreiben.
Statt dessen soll ich nun doch noch die Anerkenntniserklärung für alle 5 Krankenkassenträger plötzlich unterschreiben.
Die neue Angestellte genaus so - die fachliche Leitung würde nun geteilt.
Ich unterschreibe also, dass die Heil und Hilfsmittelrichtlinien anerkannt werden.
Ich habe diese jedoch nicht einmal zu Gesicht bekommen. - Stelle also einen Blanko - Scheck aus, welcher dann strafrechtlich auf mich zurückkommen kann ????
Z.b. hat nur 1 Therapieraum 20 qm. Der andere hat lediglich 8 qm.
Hier meint sie, die Zulassung würde auf die gesamte Praxis laufen und das sei daher nicht relevant.
Außerdem bespast sie Patienten gerne mal selbst und macht ein Spiel oder liest etwas vor, wenn ich krank geschrieben war und läßt das dann unterschreiben, obwohl sie keine Logopädin ist !
Das trifft besonders auf die 2 - sprachigen Kinder zu, deren Eltern sich kaum ausdrücken können.
Kann ich dann für Derartiges zur Rechenschaft gezogen werden ?????
Sollte ich nicht unterschreiben, wird wieder mit Entzug der fachlichen Leitung und Gehaltsabzug gedroht, da sie mich dann nach hause schicken würde und mich ja nicht fürs Nichts - Tun bezahlen würde !!!! Sie wurde wieder ganz schön laut dabei !
Es kommt noch etwas dazu....
Ich möchte diese Anerkenntniserklärung nicht unterschreiben weil....
Ich vor einem Jahr für sie aus Gefälligkeit einen Vollzeit - Arbeitsvertrag unterschrieben habe, welcher dann den Krankenkassen gemeldet wurde.
Mein eigentlcher Vertrag belief sich jedoch immer nur auf 20 Stunden wöchentlich.
Eine Anerkenntniserklärung hatte ich bisher nie unterschrieben.
Das soll nun plötzlich zum 1. November nachgeholt werden.
Ich habe deshalb auch total Angst, dass ich mich spätestens mit dieser Unterschrift dann strafbar mache, da ich doch diesen Vollzeit - Fake - Vertrag unterschrieben habe.
Ich bin nun erstmal krank geschrieben, da ich mir nicht anders zu helfen wusste.
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Offensichtlich bist Du aus diesen Antworten nicht schlau geworden... denn dann würden solche Fragen nicht kommen.
Zumal irritiert es mich deutlich, wenn Du diese Fragen als Praxisleistung stellst... man sollte hier wenigstens rudimentäre Kenntnisse der Rechtslage haben, da Du ja idR auch Personal leitest.
So kann ich nur sagen, dass Du offensichtlich ein gutes Opfer mit Sündenbock-Funktion bist. Aber vielleicht steht das ja in der Stellenbeschreibung für den Leiter dieser Praxis... :confused:
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Wonderwoman schrieb:
Schätzelchen... Du hast doch hier schon mal zu 20/40-Stunden-Verträgen diesbezügliche Fragen gestellt und auch Antworten bekommen.
Offensichtlich bist Du aus diesen Antworten nicht schlau geworden... denn dann würden solche Fragen nicht kommen.
Zumal irritiert es mich deutlich, wenn Du diese Fragen als Praxisleistung stellst... man sollte hier wenigstens rudimentäre Kenntnisse der Rechtslage haben, da Du ja idR auch Personal leitest.
So kann ich nur sagen, dass Du offensichtlich ein gutes Opfer mit Sündenbock-Funktion bist. Aber vielleicht steht das ja in der Stellenbeschreibung für den Leiter dieser Praxis... :confused:
Und im Übrigen machst auch du dich strafbar, wenn du wissentlich "Fake-Verträge" unterschreibst, oder "Kassenbetrug" durch deine Chefin akzeptierst - egal aus welchen edlen Gründen.
Ich wünsche dir Klarheit für dich und deine Situation!
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öhrchen schrieb:
Ganz ehrlich: ich verstehe es einfach nicht... es mag ja sein, dass Therapeuten oftmals unter "Helfersyndrom", Naivität, oder sonstwas leiden, aber es ist mir wirklich schleierhaft, wie man sich derart ausnutzen lassen kann?! Wenn man schon eine Stelle als fachliche Leitung annimmt, sollte einem klar sein, dass man als "Praxisleitung" fungiert - man sollte sich (vom therapeutischen Handeln abgesehen) mit administrativen Aufgaben auskennen, mit den Heilmittelverträgen, man muss gegebenenfalls Angestellte leiten usw.
Und im Übrigen machst auch du dich strafbar, wenn du wissentlich "Fake-Verträge" unterschreibst, oder "Kassenbetrug" durch deine Chefin akzeptierst - egal aus welchen edlen Gründen.
Ich wünsche dir Klarheit für dich und deine Situation!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin es wieder...
Gestern sollte ich die besagte Vertragsänderung nun doch nicht mehr unterschreiben.
Statt dessen soll ich nun doch noch die Anerkenntniserklärung für alle 5 Krankenkassenträger plötzlich unterschreiben.
Die neue Angestellte genaus so - die fachliche Leitung würde nun geteilt.
Ich unterschreibe also, dass die Heil und Hilfsmittelrichtlinien anerkannt werden.
Ich habe diese jedoch nicht einmal zu Gesicht bekommen. - Stelle also einen Blanko - Scheck aus, welcher dann strafrechtlich auf mich zurückkommen kann ????
Z.b. hat nur 1 Therapieraum 20 qm. Der andere hat lediglich 8 qm.
Hier meint sie, die Zulassung würde auf die gesamte Praxis laufen und das sei daher nicht relevant.
Außerdem bespast sie Patienten gerne mal selbst und macht ein Spiel oder liest etwas vor, wenn ich krank geschrieben war und läßt das dann unterschreiben, obwohl sie keine Logopädin ist !
Das trifft besonders auf die 2 - sprachigen Kinder zu, deren Eltern sich kaum ausdrücken können.
Kann ich dann für Derartiges zur Rechenschaft gezogen werden ?????
Sollte ich nicht unterschreiben, wird wieder mit Entzug der fachlichen Leitung und Gehaltsabzug gedroht, da sie mich dann nach hause schicken würde und mich ja nicht fürs Nichts - Tun bezahlen würde !!!! Sie wurde wieder ganz schön laut dabei !
Es kommt noch etwas dazu....
Ich möchte diese Anerkenntniserklärung nicht unterschreiben weil....
Ich vor einem Jahr für sie aus Gefälligkeit einen Vollzeit - Arbeitsvertrag unterschrieben habe, welcher dann den Krankenkassen gemeldet wurde.
Mein eigentlcher Vertrag belief sich jedoch immer nur auf 20 Stunden wöchentlich.
Eine Anerkenntniserklärung hatte ich bisher nie unterschrieben.
Das soll nun plötzlich zum 1. November nachgeholt werden.
Ich habe deshalb auch total Angst, dass ich mich spätestens mit dieser Unterschrift dann strafbar mache, da ich doch diesen Vollzeit - Fake - Vertrag unterschrieben habe.
Ich bin nun erstmal krank geschrieben, da ich mir nicht anders zu helfen wusste.
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