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Mein Arbeitgeber (Therapiezentrum: Physio/Ergo/Logo; Standort: Berlin) hat mich gebeten, die logopädische Leitung zu übernehmen.
Sind dafür 40 Wochenstunden Arbeitszeit erforderlich, oder kann eine Praxisleitung auch mit 38,5 oder weniger Arbeitsstunden ausgeübt werden?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
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Jan Jansen schrieb:
Ich habe eine Frage, zu der ich bei meiner bisherigen Suche im Netz keine eindeutige Antwort gefunden habe.
Mein Arbeitgeber (Therapiezentrum: Physio/Ergo/Logo; Standort: Berlin) hat mich gebeten, die logopädische Leitung zu übernehmen.
Sind dafür 40 Wochenstunden Arbeitszeit erforderlich, oder kann eine Praxisleitung auch mit 38,5 oder weniger Arbeitsstunden ausgeübt werden?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
"Der Leistungserbringer/fachliche Leiter hat als Therapeut ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten durch eine Fachkraft, die die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt, in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von acht Wochen."
Im Saarland hat die AOK im Zulassungsschreiben mitgeteilt, dass sie von einer 38,5 Stunden-Woche ausgeht.
Vielleicht wird eine Zeitangabe auch in Berlin schriftlich gegenüber der Praxis erwähnt.
Ansonsten darf man natürlich zusätzlich zu den genannten Ausnahmen auch Hausbesuche durchführen, Praxismaterial einkaufen gehen, etc...
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[... ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von acht Wochen. ] In welchem Zeitraum: Quartal? oder Jahr? oder Zulassung? Wer so was als Vertragsvorlage formuliert, weiß nicht was er tut. (Was noch schlimmer wäre, er weiß was er tut!)
Wer so was als Berufsverband abnickt = Bankrotterklärung
Beginne mit einer Privatpraxis; Erfülle die Zulassungs-Formalien der GKVen, wodurch eine Zulassung zur Behandlung von gesetzlich Versicherten nebst Selbstzahlern/Privatpatienten ensteht. D. h. formal eine Privatpraxis mit Kassenzulassung. Welche GKV möchte wie darauf Einfluss nehmen, wieviele Selbstzahler/Privatpatienten und vor allem wann man diese behandelt?
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regiologo schrieb:
[... ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen ...] Bereitschaft ohne Vergütung? 24h oder 8h oder was ... LOL
[... ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von acht Wochen. ] In welchem Zeitraum: Quartal? oder Jahr? oder Zulassung? Wer so was als Vertragsvorlage formuliert, weiß nicht was er tut. (Was noch schlimmer wäre, er weiß was er tut!)
Wer so was als Berufsverband abnickt = Bankrotterklärung
Beginne mit einer Privatpraxis; Erfülle die Zulassungs-Formalien der GKVen, wodurch eine Zulassung zur Behandlung von gesetzlich Versicherten nebst Selbstzahlern/Privatpatienten ensteht. D. h. formal eine Privatpraxis mit Kassenzulassung. Welche GKV möchte wie darauf Einfluss nehmen, wieviele Selbstzahler/Privatpatienten und vor allem wann man diese behandelt?
@ regiologo: ich finde so leicht schwammige Formulierungen nicht unbedingt schlecht, sie lassen Spielraum. "Ganztags" heißt im allgemeinen ein Arbeitstag, also mehr oder weniger 8 Stunden. "zur Verfügung stehen" ist doch schon wunderbar interpretierbar. Hab ich meinen AB geschaltet und hör den regelmäßig ab, bin ich "zur Verfügung". Wenn ich die Möglichkeit schaffe, auch mal morgens oder abends um 7 einen Termin anzubieten, bin ich mehr als ganztags zur Verfügung.... oder der schöne Passus: "oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten durch eine Fachkraft, die die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt, in seiner Praxis sicherzustellen."
wenn du als FL also weißt, dass ein anderer Angestellter den Pat verantwortungsbewusst behandelt, hast du ja auch die Behandlung sichergestellt.
Als ich vor 15 Jahren mal die FL innehatte genügte es, 80% anwesend zu sein. Wurde so mit den KK abgesprochen.
Lieber Jan Jansen: einfach mal REDEN !! Hilft immer wieder mal (wenn auch nicht immer, ich weiß).
Jetzt, als PI - bin ich im Normalfall so lange da. Aber z.B, im Sommerloch hab ich deutlich weniger Therapien (bin alleine). Glaubst du irgendjemand ist dann so blöd und bleibt "zur Verfügbarkeit" 3 Stunden in seiner Praxis sitzen???? Bin ja "Verfügbar", siehe AB. Was soll also die Stoppuhr?
Ich glaube nicht, dass es bei 38,5 irgendwelche Probleme geben wird. Ganz ehrlich? Bei 38,5 würde ich gar nicht erst fragen. Einfach machen. In diesem Fall wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Meine Meinung.
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Susulo schrieb:
Der Passus steht übrigens bei VdeK ganz genauso, bundesweit also.
@ regiologo: ich finde so leicht schwammige Formulierungen nicht unbedingt schlecht, sie lassen Spielraum. "Ganztags" heißt im allgemeinen ein Arbeitstag, also mehr oder weniger 8 Stunden. "zur Verfügung stehen" ist doch schon wunderbar interpretierbar. Hab ich meinen AB geschaltet und hör den regelmäßig ab, bin ich "zur Verfügung". Wenn ich die Möglichkeit schaffe, auch mal morgens oder abends um 7 einen Termin anzubieten, bin ich mehr als ganztags zur Verfügung.... oder der schöne Passus: "oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten durch eine Fachkraft, die die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt, in seiner Praxis sicherzustellen."
wenn du als FL also weißt, dass ein anderer Angestellter den Pat verantwortungsbewusst behandelt, hast du ja auch die Behandlung sichergestellt.
Als ich vor 15 Jahren mal die FL innehatte genügte es, 80% anwesend zu sein. Wurde so mit den KK abgesprochen.
Lieber Jan Jansen: einfach mal REDEN !! Hilft immer wieder mal (wenn auch nicht immer, ich weiß).
Jetzt, als PI - bin ich im Normalfall so lange da. Aber z.B, im Sommerloch hab ich deutlich weniger Therapien (bin alleine). Glaubst du irgendjemand ist dann so blöd und bleibt "zur Verfügbarkeit" 3 Stunden in seiner Praxis sitzen???? Bin ja "Verfügbar", siehe AB. Was soll also die Stoppuhr?
Ich glaube nicht, dass es bei 38,5 irgendwelche Probleme geben wird. Ganz ehrlich? Bei 38,5 würde ich gar nicht erst fragen. Einfach machen. In diesem Fall wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Meine Meinung.
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LogoMijo schrieb:
Im Rahmenvertrag (AOK/BKK/IKK/Knappschaft in Berlin) heißt es:
"Der Leistungserbringer/fachliche Leiter hat als Therapeut ganztägig in seiner Praxis zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Versicherten durch eine Fachkraft, die die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V erfüllt, in seiner Praxis sicherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von acht Wochen."
Im Saarland hat die AOK im Zulassungsschreiben mitgeteilt, dass sie von einer 38,5 Stunden-Woche ausgeht.
Vielleicht wird eine Zeitangabe auch in Berlin schriftlich gegenüber der Praxis erwähnt.
Ansonsten darf man natürlich zusätzlich zu den genannten Ausnahmen auch Hausbesuche durchführen, Praxismaterial einkaufen gehen, etc...
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