Wir suchen DICH als neues
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage steht oben. Was muss der Arzt als Indikationsschlüssel eintragen? Danke!
hier kursiert öfter das Gerücht, dass Krankenkassenmitarbeiter in diesen Foren Fangfragen stellen, um zu erfahren, wie und ob Therapeuten falsch abrechnen. Ihre Frage klingt so.
Aber ich beantworte sie mal ernst, vielleicht sind Sie kein Kassenmitarbeiter und kein Logopäde mit Kassenzulassung. Letzterer sollte das eigentlich wissen.
LRS ist in Deutschland keine Krankheit und daher wird für diese Störung auch keine medizinische Therapie bezahlt. Es ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen.
Logpäden, die LRS-"Therapie" anbieten möchten, müssen den Patienten bzw. den Eltern diese Dienstleistung privat in Rechnung stellen.
Natürlich kommen in logopädische Praxen mit Kassenzulassung auch Kinder mit LRS, aber dann wird dort die Sprachentwicklungsstörung oder die auditive Wahrnehmungsschwäche behandelt.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Hallo mab,
hier kursiert öfter das Gerücht, dass Krankenkassenmitarbeiter in diesen Foren Fangfragen stellen, um zu erfahren, wie und ob Therapeuten falsch abrechnen. Ihre Frage klingt so.
Aber ich beantworte sie mal ernst, vielleicht sind Sie kein Kassenmitarbeiter und kein Logopäde mit Kassenzulassung. Letzterer sollte das eigentlich wissen.
LRS ist in Deutschland keine Krankheit und daher wird für diese Störung auch keine medizinische Therapie bezahlt. Es ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen.
Logpäden, die LRS-"Therapie" anbieten möchten, müssen den Patienten bzw. den Eltern diese Dienstleistung privat in Rechnung stellen.
Natürlich kommen in logopädische Praxen mit Kassenzulassung auch Kinder mit LRS, aber dann wird dort die Sprachentwicklungsstörung oder die auditive Wahrnehmungsschwäche behandelt.
Gruß, heropas
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