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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage steht oben. Was muss der Arzt als Indikationsschlüssel eintragen? Danke!
hier kursiert öfter das Gerücht, dass Krankenkassenmitarbeiter in diesen Foren Fangfragen stellen, um zu erfahren, wie und ob Therapeuten falsch abrechnen. Ihre Frage klingt so.
Aber ich beantworte sie mal ernst, vielleicht sind Sie kein Kassenmitarbeiter und kein Logopäde mit Kassenzulassung. Letzterer sollte das eigentlich wissen.
LRS ist in Deutschland keine Krankheit und daher wird für diese Störung auch keine medizinische Therapie bezahlt. Es ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen.
Logpäden, die LRS-"Therapie" anbieten möchten, müssen den Patienten bzw. den Eltern diese Dienstleistung privat in Rechnung stellen.
Natürlich kommen in logopädische Praxen mit Kassenzulassung auch Kinder mit LRS, aber dann wird dort die Sprachentwicklungsstörung oder die auditive Wahrnehmungsschwäche behandelt.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Hallo mab,
hier kursiert öfter das Gerücht, dass Krankenkassenmitarbeiter in diesen Foren Fangfragen stellen, um zu erfahren, wie und ob Therapeuten falsch abrechnen. Ihre Frage klingt so.
Aber ich beantworte sie mal ernst, vielleicht sind Sie kein Kassenmitarbeiter und kein Logopäde mit Kassenzulassung. Letzterer sollte das eigentlich wissen.
LRS ist in Deutschland keine Krankheit und daher wird für diese Störung auch keine medizinische Therapie bezahlt. Es ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen.
Logpäden, die LRS-"Therapie" anbieten möchten, müssen den Patienten bzw. den Eltern diese Dienstleistung privat in Rechnung stellen.
Natürlich kommen in logopädische Praxen mit Kassenzulassung auch Kinder mit LRS, aber dann wird dort die Sprachentwicklungsstörung oder die auditive Wahrnehmungsschwäche behandelt.
Gruß, heropas
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