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ich bekomme eine Verordnung für die Logopädie, die über die BG abgerechnet werden soll. Da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte, meine Frage:
Was muss ich dabei beachten? Gilt das Gleiche wie bei einem "normalen" Logorezept? Also bspw. Erstverordnung max. 10 Einheiten? Der Arzt wollte direkt 20 Einheiten verschreiben.
Freue mich über Antworten und wünsche einen guten Wochenstart,
W. H.
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W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
ich bekomme eine Verordnung für die Logopädie, die über die BG abgerechnet werden soll. Da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte, meine Frage:
Was muss ich dabei beachten? Gilt das Gleiche wie bei einem "normalen" Logorezept? Also bspw. Erstverordnung max. 10 Einheiten? Der Arzt wollte direkt 20 Einheiten verschreiben.
Freue mich über Antworten und wünsche einen guten Wochenstart,
W. H.
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Klauslogo schrieb:
Da es keine Vertragsvereinbarungen mit der BG gibt sind diese Verordnungen ähnlich einer Privatverordnung zu behandeln, was sowohl die fomale als auch die finanzielle Seite betrifft. 20 sind also kein Problem, bedeuten aber je nach Frequenz einen langen Vorfinanzierungsaufwand. Es macht auch sehr viel Sinn, deine Preise vorher, per Kostenvoranschlag mit der BG abzustimmen, sonst gibt es im Nachhinein ggf. Diskussionen und Ärger. Gerne taxieren unsere lieben Abrechnungszentren diese Verordnungen mit dem Vdek Satz, was nicht richtig ist. Also gut, kalkulieren und diese mit der BG abstimmen.
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage: Da ich meine Privatpatienten selbst abrechne und nur die gesetzlichen Krankenversicherungen über das Abrechnungszentrum laufen lasse, würde ich dann der BG, nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung von denen, auch eine solche Privatrechnung stellen. Oder muss die Abwicklung verschlüsselt erfolgen? Und ich lasse dann die Verordnung über die Abrechnungsstelle laufen, aber füge dann die entsprechende Preisliste mit dabei?
Viele Grüße
W. H.
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Klauslogo schrieb:
BG Rechnung kann ohne Kürzungsängste per Papierrechnung erfolgen und spar dir die Abrechnungskosten der Abrechnungsstelle :blush:))
Vielen Dank nochmals für die Info.
Grüße,
W. H.
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W. H. schrieb:
Das ist sehr schön zu lesen. Vor allem, nachdem mir meine Abrechnungsstelle mitteilte, dass sie bei BG-Rezepten die Preise der VdEK nehmen würde. Da schicke ich doch lieber meine Preise vorab zur BG...
Vielen Dank nochmals für die Info.
Grüße,
W. H.
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W. H. schrieb:
Hallo Klauslogo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage: Da ich meine Privatpatienten selbst abrechne und nur die gesetzlichen Krankenversicherungen über das Abrechnungszentrum laufen lasse, würde ich dann der BG, nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung von denen, auch eine solche Privatrechnung stellen. Oder muss die Abwicklung verschlüsselt erfolgen? Und ich lasse dann die Verordnung über die Abrechnungsstelle laufen, aber füge dann die entsprechende Preisliste mit dabei?
Viele Grüße
W. H.
ich bin gerade etwas verwirrt, da ich hier auf der physio Seite unter Preislisten für die Logopädie auch die BG gefunden haben (zusammen mit der Postbeamtenkasse, Preise ähnlich wie VdEK, meine ich). Wie sind denn eure Erfahrungen mit der BG? Werden die Privatpreise akzeptiert oder reduziert die BG auf VdEK-Preise?
Verwirrte Grüße
W. H.
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Klauslogo schrieb:
Natürlich wird die BG versuchen, den Preis auf Vdek zu drücken. Doch das musst du ja nicht akzeptieren. Wir berechnen den Beihilfe Satz.
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W. H. schrieb:
Hallo Klauslogo und KollegInnen,
ich bin gerade etwas verwirrt, da ich hier auf der physio Seite unter Preislisten für die Logopädie auch die BG gefunden haben (zusammen mit der Postbeamtenkasse, Preise ähnlich wie VdEK, meine ich). Wie sind denn eure Erfahrungen mit der BG? Werden die Privatpreise akzeptiert oder reduziert die BG auf VdEK-Preise?
Verwirrte Grüße
W. H.
Berechnet auch jemand Privatsätze? Nur so interessehalber :wink:
Gruß Asima
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asima schrieb:
Beihilfesatz klappt problemlos!
Berechnet auch jemand Privatsätze? Nur so interessehalber :wink:
Gruß Asima
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