Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
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tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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gibt es in den neuen HMRL eine Möglichkeit, Patienten mit einer chronischen Aphasie im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfs zu behandeln? Ich finde immer nur den Hinweis, dass es nur bis max. 1 Jahr nach dem Akutereignis aus dem Budget des Arztes fällt. Aber vielleicht gibt es eine ICD10-Codierung, die einen langfristigen Heilmittelbedarf rechtfertigt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir weiterhelfen.Viele GrüßeW. H.
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Susulo schrieb:
Nein gibt es nicht und gab es auch noch nie. Ich hatte bislang aber problemlos adR bekommen und gehe davon aus, dass dies so bleibt (also nicht adR, aber ein Weiterverordnen nach der orientierenden Behandlungsmenge, das darf der Arzt ja.)
Viele Grüße
W. H.
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W. H. schrieb:
Ich habe in dem Diagnoseliste zu dem langfristigem Heilmittelbedarf und dem besonderen Verordnungsbedarf die ICD-10 Kombination von T90.5 (Folgen einer intrakraniellen Verletzung) in Kombination mit z. B. S06.2 (diffuse Hirnverletzung) gefunden und dachte, ich könnte diese evtl verwenden bzw. dem Doktor vorschlagen sie zu verwenden, da dort explizit steht, dass es sich auf Folgen bezieht, die länger als ein Jahr existieren. Es steht in der Diagnoseliste auf Seite 9. Dann wären, zumindest nach meinem Verständnis diese VOen aus dem Budget raus, oder?
Viele Grüße
W. H.
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Veronika K schrieb:
Das geht mit Antrag bei der KK . Ich persönlich finde es tragisch, dass bei Aphasie die 1 Jahres Regel existiert.
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W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
gibt es in den neuen HMRL eine Möglichkeit, Patienten mit einer chronischen Aphasie im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfs zu behandeln? Ich finde immer nur den Hinweis, dass es nur bis max. 1 Jahr nach dem Akutereignis aus dem Budget des Arztes fällt. Aber vielleicht gibt es eine ICD10-Codierung, die einen langfristigen Heilmittelbedarf rechtfertigt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr könnt mir weiterhelfen.Viele GrüßeW. H.
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