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liegen in Refrath/Bergisch
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der/die Freude daran hat Menschen
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Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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mal ne Frage: Habe jetzt ein neues Rezept, TKK, SP1, es ist Sprach-, aber nicht Sprechtherapie angekreuzt.
1. Pat. hatte ein Merkblatt v. Arzt dabei. Es können nur noch auf Original VOR Beginn der Behandlung Änderungen vorgenommen werden.
Finde ich ja sowieso eine Frechheit, wenn Verordnungen nicht korrekt sind. Den Arzt habe ich z. Glück selten, aber wie sollen wir es machen? Kennt ihr das?
2. Würdet ihr das Kreuz ergänzen lassen? Normalerweise rufe ich da an und gut. Hattet ihr schon Absetzungen? Da die Abrechnungszentren im Moment auch aus meiner Sicht total unsinnig absetzen bin ich unsicher. Lt. Vertrag ist die Angabe "OPTIONAL", heißt das, dass Sprach-Sprech-Stimmther. gar nicht zwingend angekreuzt sein muss?
LG Asima
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asima schrieb:
Hi ihr Lieben,
mal ne Frage: Habe jetzt ein neues Rezept, TKK, SP1, es ist Sprach-, aber nicht Sprechtherapie angekreuzt.
1. Pat. hatte ein Merkblatt v. Arzt dabei. Es können nur noch auf Original VOR Beginn der Behandlung Änderungen vorgenommen werden.
Finde ich ja sowieso eine Frechheit, wenn Verordnungen nicht korrekt sind. Den Arzt habe ich z. Glück selten, aber wie sollen wir es machen? Kennt ihr das?
2. Würdet ihr das Kreuz ergänzen lassen? Normalerweise rufe ich da an und gut. Hattet ihr schon Absetzungen? Da die Abrechnungszentren im Moment auch aus meiner Sicht total unsinnig absetzen bin ich unsicher. Lt. Vertrag ist die Angabe "OPTIONAL", heißt das, dass Sprach-Sprech-Stimmther. gar nicht zwingend angekreuzt sein muss?
LG Asima
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a.sch. schrieb:
Ich habe deswegen noch nie Absetzungen gehabt und lasse es deshalb auch nicht korrigieren. Ist natürlich keine Garantie dafür, daß es so bleibt.
1. Pat. hatte ein Merkblatt v. Arzt dabei. Es können nur noch auf Original VOR Beginn der Behandlung Änderungen vorgenommen werden.
Dem würde ich freundlich nachgehen...Arztkontakt dann ggf. Verband / KV. Mich würde die Begründung interessieren....
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ali schrieb:
asima schrieb am 12.7.18 09:12:
1. Pat. hatte ein Merkblatt v. Arzt dabei. Es können nur noch auf Original VOR Beginn der Behandlung Änderungen vorgenommen werden.
Dem würde ich freundlich nachgehen...Arztkontakt dann ggf. Verband / KV. Mich würde die Begründung interessieren....
Bei der TK (=VdeK) kannst du dich definitiv auf den RV, bzw. auf die Ergänzung des selbigen berufen. Da steht nämlich, dass solche Dinge auch nachträglich ergänzt werden dürfen.
Wenn du's nicht selber findest, schick ich es dir bei Gelegenheit.
Das andere: ich habe in meinen ganzen logopädischen Leben noch nie die Kreuzlein bei den Heilmitteln ändern lassen. Außer uns blickt so ziemlich niemand, was der Unterschied zwischen Sprechen und Sprache ist. Und SP1 + "nur" Sprache ist doch außerdem völlig in Ordnung !! Da muss doch nicht zwingend ne Sprechstörung dabei sein. Wenn du eine solche diagnostizierst, genügt ein Hinweis für die Folgeverordnung, wenn es dir wichtig ist. Du kannst ja erst nach deiner Befundung wissen, ob da Sprechstörung dabei ist oder nicht. Das kann gar nicht vorher geändert werden.
Ganz gelassen bleiben .....
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danke euch, ihr seid so toll! Da macht man mal eben 3 HB´s und hat dafür 3 Kommentare :wink:
Wollte ich nur nochmals hören. Ich bin halt inzwischen hypergenau und traue speziell der Davaso nicht mehr.
Von dem her hab ich´s lieber perfekt.
Dem Gedöns mit dem Arzt nachgehen ist mir jetzt auch zu viel, finde ich nur ein starkes Stück als Solches...
LG und schönen Tag :wink:
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asima schrieb:
Hi,
danke euch, ihr seid so toll! Da macht man mal eben 3 HB´s und hat dafür 3 Kommentare :wink:
Wollte ich nur nochmals hören. Ich bin halt inzwischen hypergenau und traue speziell der Davaso nicht mehr.
Von dem her hab ich´s lieber perfekt.
Dem Gedöns mit dem Arzt nachgehen ist mir jetzt auch zu viel, finde ich nur ein starkes Stück als Solches...
LG und schönen Tag :wink:
Wollte ich nur nochmals hören. Ich bin halt inzwischen hypergenau und traue speziell der Davaso nicht mehr.
Von dem her hab ich´s lieber perfekt.
Dem Gedöns mit dem Arzt nachgehen ist mir jetzt auch zu viel, finde ich nur ein starkes Stück als Solches...
LG und schönen Tag :wink:
Erster Teil: absolut richtig. Zieh das 1-2 Jahre durch und du wirst merken das sich die Qualität der ausgestellten VOs spürbar verbessert = weniger Ärger mit Kontrollen und Korrekturen.
Zweiter Teil: Durchziehen! Unabhängig davon ob der Arzt nun Recht hat oder nicht, Bürgern sich solche Fehlinformationen als "Grundwissen" ein; wenn sich sowas erstmal in der Kundschaft des Arztes festgesetzt hat bekommst du das nur schwer wieder raus. Zeigt sich der Doc nach dem Beratungsgespräch uneinsichtig ist es sehr hilfreich, dessen Kundschaft klar darzulegen das diesem Arzt in puncto Formalitäten nicht zu trauen ist; insbesondere auch dann nicht wenn er dereinst die Verordnung von Heilmitteln insgesamt ablehnt.
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Papa Alpaka schrieb:
asima schrieb am 12.7.18 12:09:
Wollte ich nur nochmals hören. Ich bin halt inzwischen hypergenau und traue speziell der Davaso nicht mehr.
Von dem her hab ich´s lieber perfekt.
Dem Gedöns mit dem Arzt nachgehen ist mir jetzt auch zu viel, finde ich nur ein starkes Stück als Solches...
LG und schönen Tag :wink:
Erster Teil: absolut richtig. Zieh das 1-2 Jahre durch und du wirst merken das sich die Qualität der ausgestellten VOs spürbar verbessert = weniger Ärger mit Kontrollen und Korrekturen.
Zweiter Teil: Durchziehen! Unabhängig davon ob der Arzt nun Recht hat oder nicht, Bürgern sich solche Fehlinformationen als "Grundwissen" ein; wenn sich sowas erstmal in der Kundschaft des Arztes festgesetzt hat bekommst du das nur schwer wieder raus. Zeigt sich der Doc nach dem Beratungsgespräch uneinsichtig ist es sehr hilfreich, dessen Kundschaft klar darzulegen das diesem Arzt in puncto Formalitäten nicht zu trauen ist; insbesondere auch dann nicht wenn er dereinst die Verordnung von Heilmitteln insgesamt ablehnt.
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Susulo schrieb:
Zwei Dinge:
Bei der TK (=VdeK) kannst du dich definitiv auf den RV, bzw. auf die Ergänzung des selbigen berufen. Da steht nämlich, dass solche Dinge auch nachträglich ergänzt werden dürfen.
Wenn du's nicht selber findest, schick ich es dir bei Gelegenheit.
Das andere: ich habe in meinen ganzen logopädischen Leben noch nie die Kreuzlein bei den Heilmitteln ändern lassen. Außer uns blickt so ziemlich niemand, was der Unterschied zwischen Sprechen und Sprache ist. Und SP1 + "nur" Sprache ist doch außerdem völlig in Ordnung !! Da muss doch nicht zwingend ne Sprechstörung dabei sein. Wenn du eine solche diagnostizierst, genügt ein Hinweis für die Folgeverordnung, wenn es dir wichtig ist. Du kannst ja erst nach deiner Befundung wissen, ob da Sprechstörung dabei ist oder nicht. Das kann gar nicht vorher geändert werden.
Ganz gelassen bleiben .....
LG Martina
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Puh, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Ich lasse ändern, wenn irgendwelche Kreuzchen fehlen, Hausbesuch ja/nein falsch ist, der Indikationsschlüssel Quatsch ist, das Datum nicht stimmt oder ähnliches. Die Formalitäten halt.
Inhaltlich bei der Diagnose lasse ich gar nix ändern, da krieg ich eh in den seltensten Fällen was individuelles. Meist ist das ein Standardtext der da drauf steht.
Das die Praxis vorher von mir wissen soll was da drauf muß kenn ich auch - das steht dann auch bei jedem weiteren Patienten mit ähnlichem Problem auf der Verordnung.
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a.sch. schrieb:
Du läßt ändern, wenn da eingeschränkter Wortschatz draufsteht?
Puh, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Ich lasse ändern, wenn irgendwelche Kreuzchen fehlen, Hausbesuch ja/nein falsch ist, der Indikationsschlüssel Quatsch ist, das Datum nicht stimmt oder ähnliches. Die Formalitäten halt.
Inhaltlich bei der Diagnose lasse ich gar nix ändern, da krieg ich eh in den seltensten Fällen was individuelles. Meist ist das ein Standardtext der da drauf steht.
Das die Praxis vorher von mir wissen soll was da drauf muß kenn ich auch - das steht dann auch bei jedem weiteren Patienten mit ähnlichem Problem auf der Verordnung.
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logoU schrieb:
Ich habe auch so manche Ärzteschätzeleins, da habe ich mir schon die Zähne ausgebissen, und habe mittlerweile keine Lust mehr, diese aus ihrer Beratungsresistenz herauszuholen. Bei mir kommt in solch hartnäckigen Fällen immer drauf: Arzt besteht auf Durchführung der Verordnung wie ausgestellt! Damit bin ich meiner Prüfpflicht nachgekommen und gut ist es.
LG Martina
Vorschlag 1: auf die im Internet zugänglichen Heilmittelrichtlinien (Buchform 20 Euro) verweisen und mitteilen, dass Du den Ausfall des Termins ihm in Rechnung stellst, wenn ein Patient mit einem falsch oder unvollständig ausgestellten Rezept erscheint. Schließlich sei es anhand der neuen Software möglich fehlerfrei zu verordnen. Oder wie hat er sich das vorgestellt, was passiert, wenn der Termin nicht stattfinden kann? Auch kostenlose Vorarbeit, nach dem Motto, der Patient schickt das Rezept vorher zur Prüfung zu - manche Therapeuten machen das ja - halte ich für einen unzumutbaren Aufwand für Pat. und Th., weil es Aufgabe der verordnenden Praxis ist.
Vorschlag 2: Patienten nach dem ersten Termin losschicken für ein neues Rezept und auf dem alten unvollständigen nur die Diagnostik abrechnen. (ja,ja, klingt nach Patientenbashing, aber ich denke, das würde wirksam werden).
Ich schreibe gelegentlich auch auf die VO, dass die Praxis sich geweigert hat, zu ändern, damit ich aus dem Schneider bin.
Letztlich laufen solche Maßnahmen darauf hinaus, dass man aus der Praxis keine Patienten annimmt, so dass der Arzt allmählich ohne Verordnungen auskommt.
Entweder hatte er einen fiesen Regress oder - was ich eher vermute - die Krankenkassen schicken gerade Leute herum, die die Arztpraxen belehren. Ich hatte jetzt schon mehrfach merkwürdige Angaben von Arzthelferinnen zu dem Thema.
Ich habe die Kreuzchen für die AOK Hessen oft abändern lassen. Auch damit es beim Arzt ankommt. Eine Zeitlang wurde JEDER Grund wahrgenommen (verschobener oder wenig leserlicher Druck u.ä.), um abzusetzen.
Zu Papa Alpaka: Leider nein. Wie der Herr, so' s Gescherr. In der Großstadt wechseln die Praxishelferinnen ständig. Auch mit der nettesten und freundlichsten Hilfe habe ich es in 10 Jahren nicht geschafft, einigermaßen fehlerfreie Verordnungen zu bekommen. Es gibt Praxen, die machen seit 10 Jahren die gleichen Fehler. Es gibt ganz wenige Praxen, da sind die VOs immer richtig. FAST immer. Das sind die VOs, bei denen ich Fehler am ehesten übersehe, weil ich keine erwarte (schnief). Es sind immer noch 80%!!! der Verordnungen falsch. Und am schlimmsten sind die Kinderärzte, die jedem mehrsprachigen Kind, egal, wegen was es kommt, eingeschränkter passiver und aktiver Wortschatz aufschreiben. Die Kassen führen Listen über die Diagnosen und es sieht immer noch so aus, als würden wir Deutsch unterrichten, weil viele KollegInnen das nicht korrigieren lassen.
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(...) Auch kostenlose Vorarbeit, nach dem Motto, der Patient schickt das Rezept vorher zur Prüfung zu - manche Therapeuten machen das ja - halte ich für einen unzumutbaren Aufwand für Pat. und Th., weil es Aufgabe der verordnenden Praxis ist.
(...)
In der Stadt mag das so sein, das man den Patienten dann nicht zur Behandlung bekommt. In unserem eher beschaulichen Umfeld kommt es leicht mal vor das die Arzthelferin anruft und fragt, was sie denn auf die VO schreiben soll damit wir glücklich sind.
Eine Hand wäscht die andere: Dafür rufe ich an wenn sie mir jemanden der außerhalb des Budgets laufen könnte aus Versehen ins Budget gebucht haben :)
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Papa Alpaka schrieb:
Im Großen und Ganzen gehe ich mit dir d'accord und muss gestehen: ich bin ein Landei. Weder Ärzte noch Arzthelferinnen wechseln hier all zu oft; d.h. wenn man sich die Mannschaft des Arztes mal zum Thema "Fiese Tricks der GKVen" vorgenommen hat und sich neue Heilmittel-Empfehlungsbriefchen der KV geben lässt kann man sich ziemlich gut auf die Therapie konzentrieren (ich gehe mal davon aus das das das ist --wer ein überschüssiges Komma hat darf es hier einsetzen ;) -- warum wir Therapeuten geworden sind).
S. Vogt schrieb am 12.7.18 20:02:
(...) Auch kostenlose Vorarbeit, nach dem Motto, der Patient schickt das Rezept vorher zur Prüfung zu - manche Therapeuten machen das ja - halte ich für einen unzumutbaren Aufwand für Pat. und Th., weil es Aufgabe der verordnenden Praxis ist.
(...)
In der Stadt mag das so sein, das man den Patienten dann nicht zur Behandlung bekommt. In unserem eher beschaulichen Umfeld kommt es leicht mal vor das die Arzthelferin anruft und fragt, was sie denn auf die VO schreiben soll damit wir glücklich sind.
Eine Hand wäscht die andere: Dafür rufe ich an wenn sie mir jemanden der außerhalb des Budgets laufen könnte aus Versehen ins Budget gebucht haben :)
Die nicht oder wenig sprechenden Kinder haben sehr oft eine schwere phonologische Störung und keine eigenständige Beeinträchtigung im Wortschatzaufbau oder in der Grammatikentwicklung. Da die Krankenkassen meines Wissens Statistiken über die Vorkommen von Störungen führen, tun wir uns aus meiner Sicht keinen Gefallen, die falschen Bezeichnungen einfach stehen zu lassen. Spätestens nach der ersten VO kann man das anpassen. Eine Diagnose sollte auch Sinn machen und auch ich möchte als Fachfrau sinnvoll agieren und mich in den Zielen der Behandlung darstellen.
Wenn wir in unserem Beruf wahrgenommen und nicht demnächst durch ein Programm oder einen angelernten Helfer ersetzbar werden wollen, sollten wir darin genauer sein. Wie stellt sich das denn nach außen dar? Hauptsache Rezept, egal was druff steht, es wird therapiert....
Der Vorteil der Großstadt, Papa Alpaka, ist es übrigens, dass es keine Katastrophe ist, wenn man es sich mal mit dem nächstliegenden Kinderarzt versaut. Aber na klar, melde ich mich auf jeden Fall, wenn eine Verordnung ohne Budgetbelastung möglich ist. Interessanterweise ist das manchen aber egal. Und es gibt auch Praxen, die anrufen - wenn es denn klappt. Inzwischen sind aber die meisten Kiarztpraxen derart überlastet, dass man niemanden mehr ans Telefon kriegt. Teilweise ist Patientenaufnahmestopp.
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S. Vogt schrieb:
Nein, ich lasse dann inhaltlich ändern, wenn es krass falsch ist. Bei Praxen mit Standardtexten, herausgesucht von einer uninformierten Sprechstundenhilfe, stimmt auch meistens der Rest nicht. Mir ist es wirklich wichtig, dass mehrsprachige Kinder auch mit ihren konkreten Störungen wahrgenommen werden. Diesen Standardtext mit passivem Wortschatz usw. finde ich diskriminierend und irreführend.
Die nicht oder wenig sprechenden Kinder haben sehr oft eine schwere phonologische Störung und keine eigenständige Beeinträchtigung im Wortschatzaufbau oder in der Grammatikentwicklung. Da die Krankenkassen meines Wissens Statistiken über die Vorkommen von Störungen führen, tun wir uns aus meiner Sicht keinen Gefallen, die falschen Bezeichnungen einfach stehen zu lassen. Spätestens nach der ersten VO kann man das anpassen. Eine Diagnose sollte auch Sinn machen und auch ich möchte als Fachfrau sinnvoll agieren und mich in den Zielen der Behandlung darstellen.
Wenn wir in unserem Beruf wahrgenommen und nicht demnächst durch ein Programm oder einen angelernten Helfer ersetzbar werden wollen, sollten wir darin genauer sein. Wie stellt sich das denn nach außen dar? Hauptsache Rezept, egal was druff steht, es wird therapiert....
Der Vorteil der Großstadt, Papa Alpaka, ist es übrigens, dass es keine Katastrophe ist, wenn man es sich mal mit dem nächstliegenden Kinderarzt versaut. Aber na klar, melde ich mich auf jeden Fall, wenn eine Verordnung ohne Budgetbelastung möglich ist. Interessanterweise ist das manchen aber egal. Und es gibt auch Praxen, die anrufen - wenn es denn klappt. Inzwischen sind aber die meisten Kiarztpraxen derart überlastet, dass man niemanden mehr ans Telefon kriegt. Teilweise ist Patientenaufnahmestopp.
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S. Vogt schrieb:
Stimme Susolo zu: eigentlich weiß man es erst nach dem Diagnostiktermin, manchmal noch später (nicht alle stottern in der ersten Stunden). Das würde ich nicht auf sich beruhen lassen, weil es eine Frechheit ist (das Merkblatt).
Vorschlag 1: auf die im Internet zugänglichen Heilmittelrichtlinien (Buchform 20 Euro) verweisen und mitteilen, dass Du den Ausfall des Termins ihm in Rechnung stellst, wenn ein Patient mit einem falsch oder unvollständig ausgestellten Rezept erscheint. Schließlich sei es anhand der neuen Software möglich fehlerfrei zu verordnen. Oder wie hat er sich das vorgestellt, was passiert, wenn der Termin nicht stattfinden kann? Auch kostenlose Vorarbeit, nach dem Motto, der Patient schickt das Rezept vorher zur Prüfung zu - manche Therapeuten machen das ja - halte ich für einen unzumutbaren Aufwand für Pat. und Th., weil es Aufgabe der verordnenden Praxis ist.
Vorschlag 2: Patienten nach dem ersten Termin losschicken für ein neues Rezept und auf dem alten unvollständigen nur die Diagnostik abrechnen. (ja,ja, klingt nach Patientenbashing, aber ich denke, das würde wirksam werden).
Ich schreibe gelegentlich auch auf die VO, dass die Praxis sich geweigert hat, zu ändern, damit ich aus dem Schneider bin.
Letztlich laufen solche Maßnahmen darauf hinaus, dass man aus der Praxis keine Patienten annimmt, so dass der Arzt allmählich ohne Verordnungen auskommt.
Entweder hatte er einen fiesen Regress oder - was ich eher vermute - die Krankenkassen schicken gerade Leute herum, die die Arztpraxen belehren. Ich hatte jetzt schon mehrfach merkwürdige Angaben von Arzthelferinnen zu dem Thema.
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