Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
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Du dies in einem freundlichen,
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möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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[bearbeitet am 04.11.13 20:34]
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lore schrieb:
kann ein Patient, der stationär über die Rentenversicherung in einer Kurklinik weilt, zu mir mit einen Krankenkassenrezept kommen (ausgestellt vom Wohnort) -und ich auch dieses Rezept abrechnen???????? es handelt sich nicht um einen Privatpatienten!
[bearbeitet am 04.11.13 20:34]
*klopf auf Holz*
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Andi 72 schrieb:
Habe ich schon so gemacht: Patient ist über Rentenversicherung in Kur, ist von der Klinik aus zu einem hier am Ort niedergelassenden HNO-Arzt gegangen, der Patient kam dann jeweils zur Therapie in meine Praxis und ich habe die Therapie "ganz normal" durchgeführt und abgerechnet. Das war diesen Sommer (DAK) und bisher habe ich noch keine Beanstandung/Absetzung erhalten.
*klopf auf Holz*
Während ein Patient vollstationär in Behandlung ist, ist allein der
behandelnde Arzt der Klinik für die komplette Behandlung zuständig und auch haftbar!!!!!
Sollte der Patient einfach zu einem niedergelassenem Arzt gehen und sich eine VO ausstellen lassen, dann mit Sicherheit OHNE diesem Arzt zu sagen, daß er eigtl. gerade in stationärer Behandlung ist....sonst würde er keine VO erhalten !!
Der Niedergelassene hat keine Ahnung, was stationär an medik. und therap. Behandlung läuft und wo die Ziele gesetzt sind.
Finger weg !! :angry:
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wo sind wir denn ???
soll der Patient dann die Kur "stimmlos" fortsetzen müssen ??
es wird sicher Regelungen geben... du musst die Kasse fragen !
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solanda schrieb:
wenn nun jemand in einer Kurklinik wg. Kniesache orthopädisch behandelt wird und dann eine plötzliche andere Erkrankung bekommt, die dort nicht behandelt werden kann... z.B. eine Stimmstörung ( vielleicht "starke Heiserkeit bis Aphonie")... dann kann das nicht parallel ambulant ärztlich behandelt werden ???
wo sind wir denn ???
soll der Patient dann die Kur "stimmlos" fortsetzen müssen ??
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chipchap schrieb:
Nein, das geht nicht !!
Während ein Patient vollstationär in Behandlung ist, ist allein der
behandelnde Arzt der Klinik für die komplette Behandlung zuständig und auch haftbar!!!!!
Sollte der Patient einfach zu einem niedergelassenem Arzt gehen und sich eine VO ausstellen lassen, dann mit Sicherheit OHNE diesem Arzt zu sagen, daß er eigtl. gerade in stationärer Behandlung ist....sonst würde er keine VO erhalten !!
Der Niedergelassene hat keine Ahnung, was stationär an medik. und therap. Behandlung läuft und wo die Ziele gesetzt sind.
Finger weg !! :angry:
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lore schrieb:
danke für eure Rückmeldungen- meine Abrechnungsfirma hat auch abgewunken- konnte jetzt die Kurklinik überzeugen, dass die Rentenversicherung belastet wird-denke es war wieder mal so eine geniale Sparidee aus den Büros der Verwaltung :)
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morpheus-06 schrieb:
das geht nur nach schriftlicher Rücksprache mit der Kurklinik und der Kasse.
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