Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo Forum,
welche Erfahrungen gibt es- kann man da eine erneute Erstbefundung abrechnen bzw. habt Ihr zunächst bei der Kasse nachgefragt?
Das Kind hatte lediglich eine Stunde in der anderen Praxis.
LG- Rederei
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Das Kind hatte lediglich eine Stunde in der anderen Praxis.
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Rederei2011 schrieb:
Hallo Forum,
welche Erfahrungen gibt es- kann man da eine erneute Erstbefundung abrechnen bzw. habt Ihr zunächst bei der Kasse nachgefragt?
Das Kind hatte lediglich eine Stunde in der anderen Praxis.
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Grundsätzlich "ja"- aber je nachdem welche Kasse würde ich mir vom Arzt nochmal EVO ausstellen lassen. Ansonsten hinten auf dem Rezept unter "Begründung" dokumentieren, warum du den Befund ohne EVO "nochmal" (für dich ist es ja kein nochmal) abgerechnet hast. Die Kassen argumentieren gerne, dass du dir ja due Befunde von der Kollegin erfragen kannst. Oft wollen ja aber die Eltern genau das nicht ( Stichwort Zweitmeinu g) und somit fällt der Vorbefund unter die Schweigepflicht. Und du kannst ohne Diagnostik nicht arbeiten. Genau so kannst du das vor der KK vertreten, sollten sie absezzen.
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Grundsätzlich "ja"- aber je nachdem welche Kasse würde ich mir vom Arzt nochmal EVO ausstellen lassen. Ansonsten hinten auf dem Rezept unter "Begründung" dokumentieren, warum du den Befund ohne EVO "nochmal" (für dich ist es ja kein nochmal) abgerechnet hast. Die Kassen argumentieren gerne, dass du dir ja due Befunde von der Kollegin erfragen kannst. Oft wollen ja aber die Eltern genau das nicht ( Stichwort Zweitmeinu g) und somit fällt der Vorbefund unter die Schweigepflicht. Und du kannst ohne Diagnostik nicht arbeiten. Genau so kannst du das vor der KK vertreten, sollten sie absezzen.
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Susulo schrieb:
Grundsätzlich "ja"- aber je nachdem welche Kasse würde ich mir vom Arzt nochmal EVO ausstellen lassen. Ansonsten hinten auf dem Rezept unter "Begründung" dokumentieren, warum du den Befund ohne EVO "nochmal" (für dich ist es ja kein nochmal) abgerechnet hast. Die Kassen argumentieren gerne, dass du dir ja due Befunde von der Kollegin erfragen kannst. Oft wollen ja aber die Eltern genau das nicht ( Stichwort Zweitmeinu g) und somit fällt der Vorbefund unter die Schweigepflicht. Und du kannst ohne Diagnostik nicht arbeiten. Genau so kannst du das vor der KK vertreten, sollten sie absezzen.
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Mache ich immer so - "Pat. neu in meiner Praxis: Befunderhebung notwendig zur Therapieplanung" mit dieser Begründung auf der Rückseite führe ich die BE durch und rechne sie auch ab. Ging bisher immer und bei allen Kassen durch. Alles andere wäre auch unlogisch.
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Mache ich immer so - "Pat. neu in meiner Praxis: Befunderhebung notwendig zur Therapieplanung" mit dieser Begründung auf der Rückseite führe ich die BE durch und rechne sie auch ab. Ging bisher immer und bei allen Kassen durch. Alles andere wäre auch unlogisch.
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Vielen Dank, ich werde es auch so machen- schließlich brauche ich den Befund. Ich halte euch mal auf dem Laufenden, ob es abgesetzt wurde ;-(
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Rederei2011 schrieb:
Vielen Dank, ich werde es auch so machen- schließlich brauche ich den Befund. Ich halte euch mal auf dem Laufenden, ob es abgesetzt wurde ;-(
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PeggySueParker schrieb:
Mache ich immer so - "Pat. neu in meiner Praxis: Befunderhebung notwendig zur Therapieplanung" mit dieser Begründung auf der Rückseite führe ich die BE durch und rechne sie auch ab. Ging bisher immer und bei allen Kassen durch. Alles andere wäre auch unlogisch.
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Rederei2011 schrieb:
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Susulo schrieb:
Grundsätzlich "ja"- aber je nachdem welche Kasse würde ich mir vom Arzt nochmal EVO ausstellen lassen. Ansonsten hinten auf dem Rezept unter "Begründung" dokumentieren, warum du den Befund ohne EVO "nochmal" (für dich ist es ja kein nochmal) abgerechnet hast. Die Kassen argumentieren gerne, dass du dir ja due Befunde von der Kollegin erfragen kannst. Oft wollen ja aber die Eltern genau das nicht ( Stichwort Zweitmeinu g) und somit fällt der Vorbefund unter die Schweigepflicht. Und du kannst ohne Diagnostik nicht arbeiten. Genau so kannst du das vor der KK vertreten, sollten sie absezzen.
ansonsten siehe Papa Alpaka.
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heropas schrieb:
Der Arzt kann keine Erst-VO ausstellen, wenn es keine ist...
ansonsten siehe Papa Alpaka.
LG
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Rederei2011 schrieb:
Danke euch! Ich probiere es und bin gespannt, ob ich das durchbekomme....
LG
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Klauslogo schrieb:
Abrechnen mit Anmerkung: "Befunderhebung nach Praxiswechsel notwendig!"
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich - oder bekommst du den Befund der anderen Praxis und kannst es vertreten danach zu behandeln auch wenn du anderer Meinung sein solltest?
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Froschen schrieb:
Rechnet ihr dann 1x Befunderhebung und 9x Therapie ab oder 1x Befunderhebung und 10x Therapie wie bei einer Erstverordnung?
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Klauslogo schrieb:
Wir rechnen 1+9, da es nicht als Erstverordnung gekennzeichnet ist.
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Rederei2011 schrieb:
Vielen Dank, ich werde es auch so machen- schließlich brauche ich den Befund. Ich halte euch mal auf dem Laufenden, ob es abgesetzt wurde ;-(
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PeggySueParker schrieb:
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