Hallo,
ich habe heute eine nur handgeschriebene ( ja, so etwas gibt es noch - ich hoffe auch, dass sie gültig ist ) ausgefüllte Verordnung erhalten mit dem richtigen ICD Code, jedoch ohne einen Indikationsschlüssel. Bisher war es immer anders herum, d.h. der ICD Code fehlte. Muss ich nun den Indikationsschlüssel nachtragen lassen oder reicht der ICD Code aus.
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logobrg schrieb:
Hallo,
ich habe heute eine nur handgeschriebene ( ja, so etwas gibt es noch - ich hoffe auch, dass sie gültig ist ) ausgefüllte Verordnung erhalten mit dem richtigen ICD Code, jedoch ohne einen Indikationsschlüssel. Bisher war es immer anders herum, d.h. der ICD Code fehlte. Muss ich nun den Indikationsschlüssel nachtragen lassen oder reicht der ICD Code aus.
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Der Heilmittelerbringer ist nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt berechtigt, die Verordnung entsprechend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergänzung/ Korrektur ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
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• Evemarie Kaiser
• Shakespeare
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a5.htm z.B. Punkt 12
Der Heilmittelerbringer ist nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt berechtigt, die Verordnung entsprechend zu ergänzen/korrigieren. Die Ergänzung/ Korrektur ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
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Wonderwoman schrieb:
Indikationsschlüssel ist IMMER ein Muss
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logobrg schrieb:
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Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... beim Arzt anrufen und den Ind. Schl nach Rücksprache selbst reinschreiben - fertig :wink:
Gruß Evi
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lore schrieb:
seit wann dürfen wir einfach einen handschriftlichen Eintrag auf dem Rezept machen???????????Schön wärs
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666 schrieb:
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a5.htm z.B. Punkt 12
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Wonderwoman schrieb:
Indikationsschlüssel ist IMMER ein Muss
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