WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet.
Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar?
Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Danke!
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Siri-Jonna schrieb:
Hallo, liebe KollegInnen!
Habe eine VO bekommen, bei der der Indikationsschlüssel SP1 lautet.
Als Leitsymptomatik wurde partielle Dyslalie eingetragen. Das Kind hat eine multiple Dyslalie, einen Dysgrammatismus und einen eingeschränkten Wortschatz bei Bilingualität. Sind der Schlüssel und die Leitsymptomatik so kombinierbar und abrechenbar?
Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Danke!
> Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders.
Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird).
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Siri-Jonna schrieb:
> Und kann eine VO per Fax geändertvwerden oder nur persönlich?
Das steht in dem Vertrag, den du mit den Krankenkassen geschlossen hast. Das ist in jedem Bundesland anders.
Ganz sicher kann ich dir aber sagen, dass die Diagnose dazu gehört: Sprachentwicklungsstörung. Ohne ausgeschriebene Diagnose kann es sein, dass du die Verordnung unbezahlt zurückbekommst (oder einfach nicht gezahlt wird).
gruß, heropas
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