O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
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Bailas schrieb:
Beachtet Ihr bei den Rezepten den ICD-10 Schlüssel und auch wie genau? Also schaut Ihr, ob er eingetragen ist UND/ ODER ob er korrekt ist?? Sind wir dazu in der Pflicht??? Ich weiß es irgendwie immer noch nicht :angry: DANKE für Anregungen!
Wenn mehrere Diagnosen eingetragen sind, dann muss nur eine passen.
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Wonderwoman schrieb:
Der ICD10 ist eine Diagnose. Also beachte ich diesen. Wenn er nicht vorhanden ist, dann achte ich auf eine ausgeschriebene Diagnose. Es muss entweder das eine und/oder das andere vorhanden sein.
Wenn mehrere Diagnosen eingetragen sind, dann muss nur eine passen.
die logopädische Diagnose dem nicht widerspricht
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Logos Nordrhein schrieb:
Nach meiner Erfahrung passt der ICD-10 Schlüssel meistens; ich kontrolliere ihn mit einem Click in meinem Praxisprogramm und schaue, ob die
die logopädische Diagnose dem nicht widerspricht
"ICD" hat sich von einem statistischen Instrument zu einer ziemlich ausführlichen Diagnosenübersicht gemausert (lässt aber zum Glück Raum für "Sonstige" bzw. "Nicht näher bezeichnete" Diagnosen).
Ob die ICD-codierten Diagnosen korrekt sind prüfe ich nicht, das wäre eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde - meine Arbeit ist getan wenn ich die Diagnose(n) des Arztes gemäß Indikationsschlüssel und Therapiezielen in eine Behandlung umsetze.
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Wir sind verpflichtet die Diagnosen auf der VO für die Behandlung zu berücksichtigen.
"ICD" hat sich von einem statistischen Instrument zu einer ziemlich ausführlichen Diagnosenübersicht gemausert (lässt aber zum Glück Raum für "Sonstige" bzw. "Nicht näher bezeichnete" Diagnosen).
Ob die ICD-codierten Diagnosen korrekt sind prüfe ich nicht, das wäre eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde - meine Arbeit ist getan wenn ich die Diagnose(n) des Arztes gemäß Indikationsschlüssel und Therapiezielen in eine Behandlung umsetze.
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 18.5.15 00:36:
Wir sind verpflichtet die Diagnosen auf der VO für die Behandlung zu berücksichtigen.
"ICD" hat sich von einem statistischen Instrument zu einer ziemlich ausführlichen Diagnosenübersicht gemausert (lässt aber zum Glück Raum für "Sonstige" bzw. "Nicht näher bezeichnete" Diagnosen).
Ob die ICD-codierten Diagnosen korrekt sind prüfe ich nicht, das wäre eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde - meine Arbeit ist getan wenn ich die Diagnose(n) des Arztes gemäß Indikationsschlüssel und Therapiezielen in eine Behandlung umsetze.
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
Erstmal... HAAAALLLOOOO, jemand da???
Vereinbarungen zwischen GKV und KBV interessieren uns NULLLLLLL. :point_up:
Dann... Lesen und prüfen sind nicht das Gleiche.
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 18.5.15 07:45:
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
Erstmal... HAAAALLLOOOO, jemand da???
Vereinbarungen zwischen GKV und KBV interessieren uns NULLLLLLL. :point_up:
Dann... Lesen und prüfen sind nicht das Gleiche.
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
Ich schaue mir die ICD-codierte Diagnose an, ja, ich prüfe aber nicht. Die Damen und Herren Doktores beanspruchen die Diagnosehoheit für sich? Können sie bekommen - ich behandle was diagnostiziert und angefordert ist (wenn mir nun noch jemand den Unterschied zwischen F84.8, F84.9, F88 und F89 erklärt bin ich vollauf zufrieden :)). Besonder gut finde ich "F89 Nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung Inkl.: Entwicklungsstörung o.n.A." :D
Die Vereinbarung kenne ich, mache aber bei 3 und mehr codierten Diagnosen und einem dünnen Begleitordner das Beste aus dem Sammelsurium von Diagnosen, Therapieziel und Indikationsschlüssel. Wenn dann noch die Wünsche von Patient, Betreuer und Begleitpersonal dazupassen spiel ich an dem Tag auch Lotto.
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 18.5.15 07:45:
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
Ich schaue mir die ICD-codierte Diagnose an, ja, ich prüfe aber nicht. Die Damen und Herren Doktores beanspruchen die Diagnosehoheit für sich? Können sie bekommen - ich behandle was diagnostiziert und angefordert ist (wenn mir nun noch jemand den Unterschied zwischen F84.8, F84.9, F88 und F89 erklärt bin ich vollauf zufrieden :)). Besonder gut finde ich "F89 Nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung Inkl.: Entwicklungsstörung o.n.A." :D
Die Vereinbarung kenne ich, mache aber bei 3 und mehr codierten Diagnosen und einem dünnen Begleitordner das Beste aus dem Sammelsurium von Diagnosen, Therapieziel und Indikationsschlüssel. Wenn dann noch die Wünsche von Patient, Betreuer und Begleitpersonal dazupassen spiel ich an dem Tag auch Lotto.
wie kannst du eine Behandlung umsetzen wenn du die Diagnose- ICD10 Schlüssel nicht prüfst?
Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
Erstmal... HAAAALLLOOOO, jemand da???
Vereinbarungen zwischen GKV und KBV interessieren uns NULLLLLLL. :point_up:
Dann... Lesen und prüfen sind nicht das Gleiche.
Indikationsschlüssel, ICD und Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern ( BHeilM-Po-Nr.) passen mindestens bei Logo nicht zusammen..
Die BRD ist Mitglied der WHO. Die wiederum entwickelte ICD und ICF als sich gegenseitig ergänzende Klassifikationen für die weltweite Zusammenarbeit.
Die BRD entschied mit Einführung von SGB V 1989, dass bei den "Sonstigen Leistungserbringer" die / später der SpitzBuKK allein, entscheidet, was als Arbeit edv-technisch verschlüsselt wird, eben die BHeilM-Po-Nr. Der G-BA schuf dann die Indikationsschlüssel mit Gültigkeit für die verordnenden Ärzte. Ein inhaltlicher Bezug der Indikationsschlüssel zu den BHeilM-Po-Nr. in den Bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen des SpitzBuKK und in den Heilmittel-Rahmenverträgen der KK nebst Vergütungsliste besteht nicht.
Die Folge: Was nicht als Arbeit definiert ist, kann ich freiwillig in meiner Freizeit tun, aus Mitleid mit dem armen kranken Patienten.
Es geht also um ein große grundsätzliche Frage: Entsprechen Aufträge der Regierung, fixiert seit 1989 in SGB V , heute noch immer den internationalen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen/ nebst Sonderorganisation WHO?
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Gnulda schrieb:
Wonderwoman schrieb am 18.5.15 15:51:
Tempelritter schrieb am 18.5.15 07:45:
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Du kennst die Vereinbarung der GKV und KBV, dass der eingetragene ICD10 Schlüssel die therapierelevante Diagnose ist?
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Dann... Lesen und prüfen sind nicht das Gleiche.
Indikationsschlüssel, ICD und Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern ( BHeilM-Po-Nr.) passen mindestens bei Logo nicht zusammen..
Die BRD ist Mitglied der WHO. Die wiederum entwickelte ICD und ICF als sich gegenseitig ergänzende Klassifikationen für die weltweite Zusammenarbeit.
Die BRD entschied mit Einführung von SGB V 1989, dass bei den "Sonstigen Leistungserbringer" die / später der SpitzBuKK allein, entscheidet, was als Arbeit edv-technisch verschlüsselt wird, eben die BHeilM-Po-Nr. Der G-BA schuf dann die Indikationsschlüssel mit Gültigkeit für die verordnenden Ärzte. Ein inhaltlicher Bezug der Indikationsschlüssel zu den BHeilM-Po-Nr. in den Bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen des SpitzBuKK und in den Heilmittel-Rahmenverträgen der KK nebst Vergütungsliste besteht nicht.
Die Folge: Was nicht als Arbeit definiert ist, kann ich freiwillig in meiner Freizeit tun, aus Mitleid mit dem armen kranken Patienten.
Es geht also um ein große grundsätzliche Frage: Entsprechen Aufträge der Regierung, fixiert seit 1989 in SGB V , heute noch immer den internationalen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen/ nebst Sonderorganisation WHO?
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